Tipp: Betäubungsmittelrecht von Patzak/Bohnen

Seit langem schon hat mir ein juristisches Buch nicht mehr so viel Spass bereitet beim Lesen: Das “Betäubungsmittelrecht” von Patzak/Bohnen. Der Satz auf der Umschlagsrückseite kündigt es schon an:

Es soll nicht nur der Profi angesprochen werden, sondern auch der Interessierte ohne juristische Vorkenntnisse.

Genannt werden ausdrücklich Erzieher und Eltern. Doch nicht nur die profitieren von diesem wirklich verständlichen Buch, sondern vor allem auch der Student, der das Betäubungsmittelrecht im Schwerpunktbereich Strafrecht vorfindet.

Das geht schon im 1. Kapitel los: Da findet man keine abstrakten Ausführungen, sondern es werden die gängigen Betäubungsmittel mit (brauchbarem) Foto und strukturellen Informationen erst einmal vorgestellt. Für die unbedarften gibt es dabei wirklich wesentliche Informationen, z.B. zur Höhe der Konsumeinheit. Wer etwa wieder zu viele Dokus gesehen hat und ständig von “2g Gras” spricht, wird hier mit dem Hinweis “Konsumeinheit = ca.15mg” vielleicht ein wenig in die Realität geholt.

Der restliche Teil des Buches ist dann wieder juristisch und wie folgt gegliedert:

  1. Die gängigsten Betäubungsmittel
  2. Materielles Betäubungsmittelrecht
  3. Rechtsfolgen der Tat
  4. Therapie statt Strafvollstreckung
  5. Prozessuale Fragen
  6. Anhang inkl. “Drogen-Jargon”

Das Buch ist insgesamt sehr flüssig und in “normalem Deutsch” geschrieben, so dass wirklich auch Laien ihre Freude hieran haben werden. Jura-Studenten müssen sich nicht abschrecken lassen: Für den Schwerpunktbereich ist es ausreichend, sogar sehr gut geeignet. Auch Themen wie Konkurrenzen (die Laien sicherlich nicht ganz nachvollziehen können) werden abgehandelt, es ist also letztlich juristische Fachliteratur und für die Klausur kann man damit auf jeden Fall lernen. Die doch lebensnähere Darstellung ist auf jeden Fall ein Grund, hiermit zu lernen.

Im Buch enthalten sind zahlreiche kleinere Beispielfälle, die das Durcharbeiten und Lernen stark erleichtern; Man merkt auch hier, dass die beiden Autoren aus der Praxis stammen (beides Staatsanwälte).

Die Jurakopf-Einschätzung

Ein durchweg gelungenes Buch, dass den Einstieg in das Betäubungsmittelrecht problemlos ermöglicht. Studenten haben hier die Gelegenheit, entspannt und fundiert das BTM-Recht zu erarbeiten und sich auf die Klausur vorzubereiten. Wer den Schwerpunkt Strafrecht gewählt hat, ist hier genau richtig bzgl. der passenden Klausur.

Daten zum Buch

Jörn Patzak, Wolfgang Bohnen
Betäubungsmittelrecht
Verlag C.H.Beck
ISBN 9783406586392
Preis: 19,90 Euro

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.