Seit Jahrzehnten dümpelt der Art.15 GG in unserem Grundgesetz vor sich hin – um nun plötzlich jedenfalls in den Medien von großem Interesse zu sein. Neben der Tagespresse aber bietet sich der Art.15 GG, gerade wegen der eher geringen Beachtung in Rechtsprechung und Literatur, aber in Klausuren an, um das juristische Grundverständnis von Bearbeitern auf „unbekanntem Terrain“ zu prüfen. Nicht ohne Grund findet sich erstmals im Jahr 2008 ein Aufsatz zum Art.15 GG in der Juristischen Schulung. Ich habe einige essenzielle Informationen zur „Sozialisierung“ herausgesucht und gesammelt.
Hinweis: Diesen Beitrag hatte ich im Jahr 2009 ursprünglich veröffentlicht und haben ihn auf Grund von Nachfragen an dieser Stelle wieder aufgenommen,