Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat (Beschluss vom 26. September 2023 – VI ZR 97/22) des Bundesgerichtshofes hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung von Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen unrechtmäßig durch Weiterleitung offengelegt wurden, bzw. zu der insoweit bestehenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf das nationale Recht und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgelegt.
(mehr …)Schlagwort: Wiederholungsgefahr
Die Vermutung der Wiederholungsgefahr prägt maßgeblich die Durchsetzung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche – doch ihre Widerlegung ist in der Praxis oft entscheidend. Gerichte stellen dabei nicht nur auf vergangene Verstöße ab, sondern auch auf die Glaubhaftmachung künftiger Compliance. Dieser Beitrag analysiert die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung, typische Fehler bei der Abgabe von Unterlassungserklärungen und zeigt auf, wie Unternehmen durch proaktive Maßnahmen wie Schulungen oder interne Kontrollsysteme ihre Position stärken können. Besonders relevant wird dies bei erstmaligen Verstößen oder in dynamischen Märkten, wo die Gefahr erneuter Zuwiderhandlungen schnell unterstellt wird
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.
In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine Kündigung von Arbeitnehmern nicht so einfach möglich ist, wie sich das viele Arbeitgeber vorstellen – insbesondere internationale Arbeitgeber sind von dem rigiden Kündigungsschutz, zu Gunsten von Arbeitnehmern, in Deutschland überrascht. Dabei können fehlerhafte Kündigungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Leitentscheidung zu Facebook-Scraping des OLG Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein erstes Urteil zu den sogenannten Facebook-Scraping-Fällen gesprochen und eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgewiesen. Nach dem Urteil liegen zwar Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, einen immateriellen Schaden konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen.
Hinweis: Dazu die Entscheidung des OLG Stuttgart beachten!
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AG München: Beseitigung und Unterlassung von Videoüberwachung in einem Mehrparteienhaus
Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2022 (Az. 419 C 13845/21) in einem bedeutsamen Fall zur Videoüberwachung in Mehrparteienhäusern entschieden. Die Entscheidung befasst sich mit den Rechten der Mieter hinsichtlich des Schutzes ihrer Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung gegenüber den Sicherheitsinteressen der Vermieter.
(mehr …)Wegfall der Wiederholungsgefahr III
Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof (I ZR 144/21) zur Wiederholungsgefahr zu äußern. Dabei stellt er zunächst erneut fest, dass eine erneute Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig eine Wiederholungsgefahr begründet, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten Unterwerfungserklärung deutlich erhöhten Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.
(mehr …)Rechtswidriger Gebrauch eines Fotos: Wiederholungsgefahr entfällt nicht durch Löschung des Bildes
Das Landgericht Köln, 14 O 297/22, hat noch einmal betont, dass allein der Umstand, dass der Abgemahnte die beanstandeten Fotografien von seiner Website entfernt hat, einer Wiederholungsgefahr und damit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht entgegensteht.
(mehr …)Auslegung des Unterlassungsvertrags bzw. der Unterlassungserklärung
Auslegung des Unterlassungsvertrags: Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben und von der Gegenseite angenommen wird, entsteht ein Unterlassungsvertrag. Doch wie genau ist ein solcher Vertrag auszulegen? Naturgemäß, wenn ein vermeintlicher Verstoß vorliegt, liest der Schuldner den Vertrag enger als der Gläubiger – die Rechtsprechung bietet hier Auslegungshilfen.
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Verhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen
In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschließlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäußert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich wird deutlich, dass der Bereich der Datendelikte von enormer Komplexität ist, gerade im Zivilprozess, wo einer Verzahnung auf diversen Ebenen möglich ist.
(mehr …)Verhaltensbedingte Kündigung
Für eine verhaltensbedingte Kündigung genügen Umstände, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen und bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen.
(mehr …)OLG Zweibrücken: Haftbeschwerde erfolglos
Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 30. November 2022 entschieden, dass die Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. November 2022 als unbegründet zu verwerfen war. Der Angeklagte muss weiter in Haft bleiben. Der Senat hat seine Entscheidung damit begründet, dass die weitere Inhaftierung des Angeklagten zum Zwecke der Sicherungshaft verhältnismäßig sei.
Dies ergebe sich aus einer Abwägung des Freiheitsgrundrechts des Angeklagten einerseits und des Interesses der Allgemeinheit am Schutz vor erheblichen Straftaten andererseits. Dabei habe der Senat zwar den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz mit demselben Gewicht wie bei seiner vormaligen Entscheidung gewichtet, in die Abwägungsentscheidung seien aber auch völlig neue Gesichtspunkte eingeflossen, wie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Unversehrtheit von Körper und Leben. Aufgrund des vom Angeklagten konkret gezeigten Verhaltens nach seiner Haftentlassung im Oktober sei der Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu bejahen gewesen.
Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er sich auch in Zukunft über einen der Erfüllung seiner Bedürfnisse entgegenstehenden Willen einer Sexualpartnerin hinwegsetzen werde, es dabei zur Gewaltanwendung komme und bei Eskalation der Situation erneut eine Gefahr für Leib und Leben eintreten könne.
Der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte wurde von der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) am 2. August 2022 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren verurteilt. In diesem Urteil hatte die Kammer auch die Haftfortdauer angeordnet. Gegen das Urteil wurde sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Revision eingelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusätzlich hatte der Verteidiger gegen die Haftfortdauerentscheidung Haftbeschwerde eingelegt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte daraufhin am 6. Oktober 2022 den Haftbefehl aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet. Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) am 11. November 2022 einen neuen Haftbefehl erlassen. Gestützt wurde diese Entscheidung seitens der Kammer auf neue konkrete Tatsachen, die eine Wiederholungsgefahr begründen würden. Seit dem 12. November 2022 befindet sich der Angeklagte wieder in einer Jugendstrafanstalt.
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hatte das Pfälzische Oberlandesgericht zunächst entschieden, dass der Vorsitzende des Strafsenats von einer Mitwirkung an der Entscheidung wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen ist. (Quelle: Pressemitteilung des Gerichts)
OWIG: Überlassung von Rohmessdaten
Dass in der Versagung der Überlassung (entstandener und vorhandener) Rohmessdaten eine Verletzung des Grundsatzes auf ein faires Verfahren liegen kann, hat das OLG Hamm 5 RBs 148/22, hervorgehoben. Dabei betont dieses, dass dies auch der Fall sein kann, wenn die Rohmessdaten nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind:
Soweit das Amtsgericht auf S. 5 der Urteilsgründe bzgl. des Rechts auf ein faires Verfahren nach zutreffendem Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 – ausführt, dass dieses nicht verletzt sei, wenn die von der Verteidigung verlangten Informationen „tatsächlich nicht erteilt werden können“ und dann bezogen auf den vorliegenden Fall ausführt, dass dieser so liege, weil alle Daten, die der Bußgeldstelle als Anwender zur Verfügung gestanden hätten auch der Verteidigung zur Verfügung gestanden haben, kann dahinstehen, ob sich aus der Zusammenschau mit der Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs der Betroffenen ergibt, dass es um eine die Wiederholungsgefahr begründende Fehlentscheidung oder eine solche im Einzelfall handelt. Die Urteilsbegründung ergibt nicht ganz eindeutig, ob das Amtsgericht davon ausgegangen ist, dass die „verlangten Informationen“ (wobei es sich in der Gesamtschau mit der Rügebe-gründung nur um die Rohmessdaten gehandelt haben kann) der Bußgeldbehörde nicht zur Verfügung standen, weil sie nicht vorhanden (weil nicht gespeichert) waren, oder ob es davon ausgegangen ist, dass Rohmessdaten gespeichert aber von der Bußgeldbehörde aus technischen Gründen nicht ausgelesen werden können.
Nach der o.g. Rechtsprechung des BVerfG, welche auch das Amtsgericht zu Grunde legt, kann in der Versagung der Überlassung (entstandener und vorhandener) Rohmessdaten eine Verletzung des Grundsatzes auf ein faires Verfahren liegen, auch wenn diese nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind. Hingegen ist hierdurch der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig nicht verletzt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.01.2021 – 202 ObOWi 1532/20 = BeckRS 2021, 1).
OLG Hamm 5 RBs 148/22
Unbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger
Das Arbeitsgericht Hamburg (4 Ca 356/20) hat in einer streitigen Situation entschieden, dass davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GeschGehG unbefugt angeeignet hat, wenn er den Datenträger, auf den er die Dateien kopiert hat, nicht in den Betriebsräumen der Arbeitgeberin zurückgelassen, sondern mitgenommen hat.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Geschäftsgeheimnisschutz bei uns:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Was ist ein Geschäftsgeheimnis
- Wem gehören die Kundendaten
- Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer
- Aneignen von Geheimnissen durch Mitnahme von Datenträger
- Geheimnisverrat durch private Mail?
- Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
- Ist „Whistleblowing“ zulässig – sowie „Die Whistleblower-Richtlinie„
Checkliste zur fristlosen Kündigung im Arbeitsrecht
Checkliste fristlose Kündigung: Welche Voraussetzungen müssen bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachtet werden? Die folgende Checkliste für die fristlose Kündigung schildert, in welchen Situationen eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt und welche Voraussetzungen der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beachten muss.
Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet, müssen jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 SaGa 1/21) hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr ausscheidet, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es in diesen Fällen nicht. So hatte schon vorher das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Weiterleitung an private Mail?
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Dokumente an seinen privaten Mail-Account weiterleitet: Liegt darin schon ein Geheimnisverrat, ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 SaGa 8/20) konnte sich angesichts einer beantragten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit dieser Frage beschäftigen.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Geschäftsgeheimnisschutz bei uns:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Was ist ein Geschäftsgeheimnis
- Wem gehören die Kundendaten
- Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer
- Aneignen von Geheimnissen durch Mitnahme von Datenträger
- Geheimnisverrat durch private Mail?
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- Ist „Whistleblowing“ zulässig – sowie „Die Whistleblower-Richtlinie„


