Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben. Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner…WeiterlesenAbmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
Schlagwort: Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gibt dem Verbraucher das Recht, einen über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail) geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 14 Tage, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information, die der Verbraucher vom Verkäufer erhalten muss. Sie muss unter anderem über das Bestehen des Widerrufsrechts, die Frist und die Modalitäten seiner Ausübung sowie über die Folgen des Widerrufs informieren.
Verkäufer im Internet müssen bei der Formulierung und Darstellung des Widerrufsrechts besondere Vorsicht walten lassen. Sie müssen sicherstellen, dass die Widerrufsbelehrung vollständig, richtig und leicht verständlich ist und dem Verbraucher rechtzeitig, d.h. vor Abgabe seiner Vertragserklärung, zur Verfügung steht. Zudem kann eine fehlerhafte Belehrung dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Verbraucher sein Widerrufsrecht sehr lange ausüben kann. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Anforderungen genau zu kennen und einzuhalten, um mögliche Rechtsfolgen zu vermeiden.
Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Liegt offensichtlich kein Wettbewerbsverhältnis vor, ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich.WeiterlesenWettbewerbsverhältnis bei Nahrungsergänzungsmitteln
Die Widerrufsbelehrung kann in einer Anlage zum Verbraucher-Darlehensvertrag erfolgen: Der Bundesgerichtshof hat nunmehr klargestellt, dass die Widerrufsinformation – und übrige Darlehensbestimmungen – nicht in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein müssen. Vielmehr ist es zur Wahrung der Schriftform ausreichend, wenn in der Haupturkunde hinreichend deutlich auf die Anlage, die die Widerrufsinformation enthält, Bezug genommen wird.WeiterlesenWiderrufsbelehrung getrennt vom Darlehensvertrag möglich
Das Amtsgericht Dülmen (3 C 282/17) hat klargestellt, dass ein Wertersatzanspruch (entsprechend §357 Abs. 7 BGB) eine ordnunsgemäße und fehlerfreie Widerrufsbelehrung voraussetzt. Das bedeutet, auch wenn mit dem Gesetzeswortlauf ein Wertersatz grundsätzlich im Raum steht, gleichwohl dieser Anspruch für den Verkäufer dann nicht im Raum steht, wenn die Widerrufsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.…WeiterlesenWiderrufsrecht: Kein Wertersatz bei Widerruf und fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 88/17) hatte die Frage zu klären, wie man damit umgeht, wenn in der Widerrufsbelehrung als Widerrufsempfänger zuerst ein Unternehmen genannt ist, in der Muster-Widerrufsformular dann aber ein anderes Unternehmen. In einem solchen Fall sei die Widerrufsbelehrung nicht klar und insbesondere auch nicht als optionale Empfängerauswahl für den Verbraucher zu verstehen:…WeiterlesenUWG: Widersprüchlichkeit von Widerrufsbelehrung bei verschiedenen Widerrufsempfängern
Der Bundesgerichtshof (XI ZR 467/15) hat zur Frage entschieden, ob eine Klage zulässig ist, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist und dies letztlich verneint, wie dieser in seiner Pressemitteilung ausführt: Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert am Vorrang der Leistungsklage.…WeiterlesenFehlerhafte Widerrufsbelehrung: Keine Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, XI ZR 381/16) hat erneut darüber entschieden, welche Bedeutung den besonderen Umständen der konkreten Vertragssituation bei der Bewertung von Widerrufsbelehrungen zukommt und führt in seiner Pressemitteilung dazu aus: Die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung ist als vorformulierte Erklärung gemäß den im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen…WeiterlesenWirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft
Der Bundesgerichtshof (I ZR 30/15) hat nunmehr – anlässlich eines Maklervertrages – klar gestellt, dass es keinen Wertersatz für eine erbrachte Dienstleistung gibt, wenn über die Möglichkeit des Wertersatzes nicht ausdrücklich hingewiesen wurde in dem Fall, dass die sofortige Ausführung gewünscht war. Diese Entscheidung bedeutet, dass bei einer fehlenden Belehrung nicht nur ein langes Widerrufsrecht…WeiterlesenWiderrufsrecht: Kein Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach Widerruf bei fehlender Belehrung
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen: Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen geäußert und festgestellt, dass eine Verwirkung zwar durchaus anzunehmen sein kann, dies aber nicht vorschnell und nur auf Grund eines erheblichen Zeitablaufs angenommen werden kann. Insgesamt lässt sich feststellen, dass jedenfalls Jahre nach Vertragsbeendigung und Untätigkeit des…WeiterlesenBGH zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen
In erster Instanz hatte sich das Landgericht Wuppertal (11 O 40/15) mit der Thematik der Widerrufsbelehrung bei gedruckten Flyern (es ging um eine Werbebeilage in der Tagespresse) beschäftigt und festgestellt, dass diese zwingend zu erteilen ist. Der Werbende hatte darauf verwiesen, dass er nicht einsieht, warum bei Fernsehwerbung eine Privilegierung stattfindet, bei gedruckten Flyern aber nicht,…WeiterlesenWiderrufsbelehrung muss in gedrucktem Flyer geboten werden
Unternehmer wider Willen: Plötzlich kann man als Privatperson auf eBay beim Verkauf als Unternehmer einzustufen sein – und abgemahnt werden wenn Informationspflichten nicht erfüllt werden.WeiterlesenWann ist man Unternehmer?
Immer wieder im Streit steht die Frage, welcher Gegenstandswert bzw. Streitwert im Wettbewerbsrecht heran zu ziehen ist. Dabei hat der BGH klar gestellt, dass es keinen richterlichen Regelstreitwert gibt. Während früher im Wettbewerbsrecht grundsätzlich von einem Gegenstandswert von 10.000 Euro auszugehen war, hat sich dies im Zuge der Streitigkeiten um Informationspflichten verändert, bei der Widerrufsbelehrung…WeiterlesenAbmahnung im Wettbewerbsrecht: Welcher Gegenstandswert bzw. Streitwert?
Wenn Sie auf Ebay Waren als Unternehmer verkaufen, haben Sie diverse Informationspflichten und Belehrungspflichten. Dabei kommt es auf die Gesamtwertung des Verhältnisses der Anzahl der Verkäufe zum Verkaufszeitraum an, um festzustellen, ob Sie überhaut als Unternehmer einzustufen sind. Die Frage, wann Sie Unternehmer sind, habe ich versucht hier darzustellen. Sollten Sie als Unternehmer einzustufen sein,…WeiterlesenAbmahnung bei Verkauf auf ebay: Widerrufsbelehrung und Informationspflichten
Das OLG Frankfurt (6 W 42/15) hat sich zur Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist geäußert: Erteilt der Unternehmer eine Widerrufsbelehrung, in der die Widerrufsfrist länger ist als die gesetzlich vorgesehene Frist, liegt darin zugleich ein Angebot auf Annahme eines Vertrages mit der verlängerten Frist; die Widerrufsbelehrung ist daher inhaltlich richtig. (…) Wie das Landgericht…WeiterlesenWiderrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist ist zulässig
Beim OLG Frankfurt (6 W 3/15) ging es um die Auslegung und Vollstreckungsfähigkeit einer nicht hinreichend bestimmten einstweiligen Verfügung. Hierzu stellte das OLG fest: Ein nicht hinreichend bestimmter Unterlassungstitel ist ausnahmsweise vollstreckungsfähig, wenn er im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt…WeiterlesenUnterlassungsanspruch: Zur Auslegung einer einstweiligen Verfügung