Dienstleistungsvertrag: Die Rechtsnatur eines Vertrags zur Energieberatung oder zur Fördermittelberatung ist ein Dienst- und kein Werkvertrag. Das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare zur Erlangung von Fördermitteln ist in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung die Aufgabe des Auftraggebers. Diese zwei Dinge hat das Oberlandesgericht Celle (14 U 188/19) jetzt klargestellt.WeiterlesenEnergieberater ist Dienstleister
Schlagwort: Werkvertrag
Werkvertrag: Der Werkvertrag ist im IT-Recht von großer Bedeutung, da viele IT-Projekte auf der Grundlage eines Werkvertrages durchgeführt werden. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein Werk herzustellen, d.h. eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im IT-Bereich kann dies beispielsweise die Entwicklung einer Software, die Erstellung einer Website oder die Einrichtung eines Netzwerks sein.
Bei einem Werkvertrag werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Vertrag genau beschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Im IT-Recht gibt es einige Besonderheiten, die bei der Gestaltung von Werkverträgen zu beachten sind. Dazu gehören zum Beispiel
- Gewährleistung: Im IT-Bereich sind Gewährleistungsfristen von Bedeutung. Dabei geht es um die Frage, wie lange der Auftragnehmer für Mängel oder Fehler haftet, die bei der Erstellung des Werkes aufgetreten sind.
- Schutz des geistigen Eigentums: Wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Werkvertrages Software entwickelt oder andere Werke erstellt, müssen die geistigen Eigentumsrechte geklärt werden.
- Vertraulichkeit: Bei der Erstellung von Software oder anderen IT-Lösungen müssen oft vertrauliche Daten und Informationen verarbeitet werden. Es ist daher wichtig, dass im Werkvertrag entsprechende Regelungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz getroffen werden.
- Vertragsstrafen: Im IT-Bereich kann es sinnvoll sein, Vertragsstrafen für den Fall zu vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Werkvertrag nicht fristgerecht erfüllt oder Qualitätsstandards nicht einhält.
Insgesamt ist der Werkvertrag im IT-Recht ein wichtiges Instrument, um die Erstellung von IT-Lösungen rechtssicher zu gestalten und die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Werkvertragrechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Werkvertragsrecht und den Werkvertrag.
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Pentesting und IT-Sicherheit – in der IT-Sicherheit kommt man ohne einen professionellen Penetrationstest nicht aus: Ein Penetrationstest ist ein umfassender Sicherheitstest; hierbei geht es um die Prüfung der Sicherheit eines Netzwerks oder Softwaresystems mit den Mitteln und Methoden, die ein Angreifer voraussichtlich anwenden würde, um unautorisiert in das System einzudringen. Man „denkt“ sich also in einen…WeiterlesenPentesting: Vertrag über Penetrationstest
Datenveränderung – §303a StGB
Strafbare Datenveränderung: Entsprechend §303a StGB macht sich strafbar, wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Der Tatbestand des § 303 a StGB schützt dabei die Verfügungsgewalt des Berechtigten über die in Datenspeichern enthaltenen Informationen.WeiterlesenDatenveränderung – §303a StGB
Langsam wird die „Referenzkundenmasche“ bekannter: Im Prinzip handelt es sich um zwei miteinander kombinierte Maschen, die allerdings weniger auf Verbraucher als vielmehr auf Geschäftskunden ausgerichtet sind. Ganz besonders ein Dienstleister steht hier zunehmend in der Öffentlichkeit, wobei folgendes Vorgehen in der Presse berichtet wird: Es wird damit geworben, dass man „Referenzkunden“ sucht, um Webseiten zu…WeiterlesenVorsicht vor der Referenzkundenmasche
Der Internet-System-Vertrag beschäftigt weiterhin die Gerichte, in erster Linie geht es darum, dass jemand aus dem Vertrag aussteigen möchte, weil ihm (bei ungünstigen Vertragskonditionen) die Vertragslaufzeit zu lange erscheint. Vorher ist grundsätzlich die vertragliche Natur des Internet-System-Vertrages zu klären, wobei heute problemlos ein Internet-System-Vertrag anzunehmen ist. Wenn dann die sofortige Kündigung möglich ist, wird schnell…WeiterlesenInternet-System-Vertrag: Werkvertrag und Kündigungsvergütung
Unberechtigte Mängelrügen sind nicht nur ärgerlich, die Bearbeitung kostet oft auch noch Geld. Das Landgericht (LG) Kassel hat jetzt entschieden, dass der Bauunternehmer Anspruch darauf hat, diesen Aufwand vergütet zu bekommen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: In diesem Fall ist für die Kasseler Richter ein Werkvertrag über die Prüfung der Mängelursache konkludent geschlossen worden (LG…WeiterlesenVertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten
Vertragsfragen zum SEO-Vertrag: Die Suchmaschinenoptimierung ist bis heute ein Geschäftszweig mit dem sich gutes Geld verdienen lässt – wenn man die Regeln beachtet. Gerne übersehen wird, dass eben nicht alles erlaubt ist, was auch möglich ist. Dabei geht es vordergründig gar nicht um Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Suchmaschine und Seitenbetreiber. Vielmehr ist an Konkurrenten zu…WeiterlesenSEO-Vertrag: Vertragsfragen der Suchmaschinenoptimierung
Rücktritt ist möglich, wenn Mangel auch nach drei Versuchen nicht beseitigt werden kann: Der Bauherr kann von einem Bauvertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt hat.WeiterlesenWerkvertrag: Rücktritt nach Fehlschlag der Reparaturen
Schlussrechnung: So wird die Fälligkeit des Werklohns auch im BGB-Werkvertrag sichergestellt – Bei Werkverträgen, die den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterliegen, streiten sich im Moment noch die „Gelehrten“. Reicht die Abnahme des Werks, um den Werklohn fällig zu stellen oder bedarf es zusätzlich noch der Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung? Unser Tipp: Der Bauunternehmer sollte auf…WeiterlesenWerkvertrag: Fälligkeit der Schlussrechnung
Werkvertragsrecht: Sicherheit nach § 648a BGB und Kosten der Ersatzvornahme Verlangt der Auftragnehmer von seinem Auftraggeber nach der Abnahme des Werks vergeblich eine Sicherheit gemäß § 648a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), kann er die Mängelbeseitigung verweigern und kommt trotzdem nicht in Verzug. Lässt der Auftraggeber danach die Mängel im Wege der Ersatzvornahme beseitigen, ist er nicht…WeiterlesenWerkvertrag: Zur Sicherheitsleistung nach §648 BGB
Die Fälligkeit des Werklohns hängt bei einem Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht von der Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung, insbesondere nicht von der Vorlage von Aufmaßen ab.WeiterlesenWerklohn: Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im Werkvertrag
Verjährung von Forderungen – eine Übersicht zu wesentlichen Fakten der Verjährung von Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf.WeiterlesenVerjährung: Wann verjähren Forderungen – wie hemmt man die Verjährung?
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass vereinbarte Schwarzarbeit („Ohne-Rechnung-Abrede“, Schwarzgeld-Abrede) dazu führt, dass entsprechende Verträge nichtig sind. Doch welche Folgen hat das? Inzwischen ist klar: Es gibt weitreichende Folgen, die für beide Beteiligten äusserst negativ sind. In einer Abwägung sind sie aber wohl vor allem für Unternehmer nochmals besonders negativ.WeiterlesenSchwarzarbeit: Folgen der Nichtigkeit des Vertrages mit Schwarzgeldabrede – keine Gewährleistung und Wertersatz
Markenrecherche durch Werbeagentur? Werbeagenturen bzw. Grafik-/Designagenturen erstellen regelmäßig für Ihre Kunden Logos oder schaffen Werbekampagnen mit eingängigen (Produkt-)Namen. Immer wieder wird dabei gerne vergessen bzw. verdrängt, sich über rechtliche Fragen hinsichtlich der Verwendbarkeit Gedanken zu machen. Gerade mittelständische Kunden glauben gerne, bei den Agenturen ein grundsätzliches „Komplettpaket“ gebucht zu haben, also am Ende z.B. ein…WeiterlesenIst die Logo-erstellende Werbeagentur zur Markenrecherche verpflichtet?