In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 83/23) umfassend mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen die Figur „Miss Moneypenny“ aus der James-Bond-Reihe als literarische Figur schutzfähig ist. Die Klägerin, Rechteinhaberin der James-Bond-Filmserie, beantragte einen Sonderrechtsschutz für die Figur. Zentral war hierbei, ob die literarische Figur „Miss…WeiterlesenSchutzfähigkeit einer literarischen Figur: Miss Moneypenny
Schlagwort: Werktitelschutz
Ein für die Beteiligten sicherlich wenig erbauliches, aber zugleich sehr eindrückliches, Beispiel zur Komplexität des Markenrechts zeigt der Streit um die Marke „Rock am Ring“. Vor dem Landgericht Koblenz (2 HKO 32/14) stritten Konzertagentur (als Inhaberin der gleichnamigen Marke) und die Nürburgring GmbH um die Rechte zur Veranstaltung von Konzerten unter dem Titel „Rock am…WeiterlesenMarkenrecht: Markenrecht kompliziert – am Beispiel der Marke „Rock am Ring“
Beim Oberlandesgericht Köln (6 U 54/14) ging es u.a. um die Frage des Rechteinhabers bei einem Werktitel bei einer Software. Dabei ist es keine Diskussion, dass der Bezeichnung eines Computerprogramms ein Werktitelschutz zustehen kann. Dies führt das OLG dann auch entsprechend kurz aus: Von der Beklagten wird nicht in Abrede gestellt, dass es sich bei…WeiterlesenWerktitelschutz für Software – Rechteinhaber des Werktitelschutzes
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 205/13, mit zustimmender Bezugnahme auf LG Hamburg, 327 O 104/13) hat nunmehr bestätigt, dass für eine App ein Werktitelschutz in Betracht kommt. Das bedeutet, die Bezeichnung einer App kann markenrechtlichen Schutz genießen – allerdings ist dies keineswegs einfach möglich. Festzuhalten ist, dass das OLG zu Recht darauf abstellt, dass die…WeiterlesenMarkenrecht: Werktitelschutz für App
Das Markengesetz schützt auch den so genannten Werktitel im §5 MarkenG: Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. […] Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Der BGH hat nun klar gestellt, dass ein solcher Titelschutz auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne…WeiterlesenMarkenrecht: Werktitelschutz auch für Kolumne mit nur wenigen Absätzen
Markenrecht: Werknähe bei einem Sachbuch und einer Broschüre über Telefontarife BGH, Urteil vom 13.10.2004, I ZR 181/02: Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist auch beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: Auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität…WeiterlesenVerwechslungsgefahr im Markenrecht: Werknähe bei einem Sachbuch
Werbung mit Opensource-Software: Manche Namen oder Marken sind im Alltag quasi Allgemeinbegriffe: Wer nach einem Tempo fragt, meint häufig ein Taschentuch und „Pampers“ sind ein Synonym für Windeln. Ähnliches gibt es auch in der digitalen Welt, wenn auch (noch) nicht derart krass: „Googeln“ ist der Begriff für das Suchen im Netz schlechthin und WordPress das…WeiterlesenWerbung mit fremden Namen aus Opensource-Software
Das OLG München (29 U 885/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Online-Buchhändler für Rechtsverletzungen haftet („abgemahnt werden kann“), die in von ihm vertriebenen eBooks aufgetreten sind. Im Ergebnis wurde eine anlasslose Haftung dann abgelehnt, wohl richtigerweise. Allerdings ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sie steht nämlich dann im Raum, wenn der Buchhändler auf…WeiterlesenUrheberrecht: Online-Buchhändler haftet nicht für Rechtsverletzungen für vertriebene Bücher