Das LG Baden-Baden (5 O 100/11) hat im Januar dieses Jahres festgestellt, dass in der Übergabe einer Visitenkarte die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG notwendige ausdrückliche Zustimmung zum Versand von Werbemails nicht gesehen werden kann. Hier ging es um Werbemails, die nach Vorträgen verschickt wurden, wobei im Rahmen der Vorträge solche Visitenkarten…WeiterlesenWerberecht: Übergabe von Visitenkarte keine Einwilligung in Werbemails
Schlagwort: Werberecht
Das Werberecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung. Es soll sicherstellen, dass Werbung fair, wahr und nicht irreführend ist und keine unlauteren Wettbewerbsvorteile verschafft. Im digitalen Raum sind insbesondere folgende Rechtsfragen betroffen:
- Kennzeichnungspflicht: Im digitalen Raum muss Werbung klar und eindeutig als solche erkennbar sein. Daher besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung, z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Datenschutz: Bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. In der Regel ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich.
- Wettbewerbsrechtliche Grenzen: Werbetreibende müssen auch im digitalen Raum die Grenzen des Wettbewerbsrechts beachten. So dürfen beispielsweise keine irreführenden oder unzulässigen Vergleiche zwischen eigenen und fremden Produkten gezogen werden.
- Influencer Marketing: Influencer Marketing ist eine besondere Form der Werbung, bei der Personen mit hoher Reichweite in sozialen Medien für Produkte werben. Hier bestehen besondere Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht und die Offenlegung der Zusammenarbeit zwischen Influencer und Unternehmen.
- Geotargeting: Durch den Einsatz von Geotargeting können Werbetreibende ihre Werbung gezielt an Nutzer in bestimmten geografischen Regionen richten. Allerdings sind auch hier datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
- Verbraucherrechte: Auch im digitalen Raum haben Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Rechte, zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Werbung darf diese Rechte nicht beeinträchtigen oder einschränken.
Insgesamt gibt es im Werberecht im digitalen Raum viele Rechtsfragen, die es zu beachten gilt, um rechtssicher und fair zu werben.
Mit Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln (31 O 25/12) sollten Zahnärzte mit Internet-Gutscheinen, etwa bei „Groupon“ oder „DailyDeal“, wohl vorsichtig sein: Das Landgericht sieht hier eine berufsrechtswidrige Werbetätigkeit, die zu Abmahnungen, jedenfalls der zuständigen Zahnärztekammer, führen kann – was auch hier Gegenstand des Verfahrens war. Dabei lehnt das Landgericht Köln die gängigen…WeiterlesenWerberecht: Zahnärzte dürfen mit dem LG Köln keine Gutscheine bei Groupon anbieten!
Zwei Wettbewerber stritten sich, die im Bereich des Vertriebs von Kennzeichen und Kurzkennzeichen aktiv waren. Dabei fand eines Tages der eine Flyer des anderen ausliegend in einem Autokino, wo er selbst die Exklusivrechte für Werbemaßnahmen hatte. Daraufhin mahnte er seinen Wettbewerber ab, der es zu unterlassen haben sollte, seine Flyer in diesen Bereich gelangen zu…WeiterlesenWerberecht: Unternehmer muss Verbreitung seiner Flyer nicht kontrollieren
Grundsätzlich sind Werbung und redaktionelle Inhalte auf Webseiten sauber zu trennen, hierbei sind insbesondere drei rechtliche Vorgaben zu bedenken: §6 TMG schreibt vor, dass kommerzielle Webseiten oder kommerzielle Teile von Webseiten klar als solche erkennbar sein müssen §58 I RfStV sieht vor, dass Werbung auf Webseiten deutlich als solche erkennbar sein muss und eindeutig von…WeiterlesenWerberecht: Zur Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung auf Webseiten
Der Bundesgerichtshof (I ZR 158/11) hat bekräftigt, dass ein Aufkleber auf einem Briefkasten, der sich lediglich gegen den Einwurf von Werbung richtet („Keine Werbung“), nicht so zu verstehen ist, dass kostenlose Anzeigenblätter, die einen redaktionellen Teil enthalten, nicht eingeworfen werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn in den Anzeigenblättern lose Werbeprospekte einliegen. Der Betroffene hat…WeiterlesenAufkleber „Keine Werbung“ gilt nicht für Anzeigenblättchen!
Nun hat auch das OLG Hamm mit Beschluss vom 13.10.2011 (I-4 W 84/11) festgestellt, dass in Werbeprospekten immer die vollständige Anschrift, Rechtsform und Firmierung genannt werden muss. Dies gilt auch für Partner, deren Leistungen mitbeworben werden. Die bisherigen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen stellen dabei auf den §5a III UWG ab, zu denken ist jedenfalls bei Dienstleistungen auch an…WeiterlesenWerberecht: In Werbeprospekten immer die Anschrift angeben!
Inzwischen kommt kaum eine Werbeanzeige ohne sie aus: Die unvermeidlichen Fußnoten oder auch „Sternchenhinweise“. Getreu dem Motto: In großer Schrift möglichst viel versprechen und dann in kleiner Schrift wieder einschränken. Grundsätzlich sind solche Sternchenhinweise durchaus zulässig – immer wieder wird aber im konkreten Fall gestritten, was genau geht. Das OLG Köln (6 U 238/11) hat…WeiterlesenWerberecht: OLG Köln zur Zulässigkeit von Fußnoten in Werbeanzeigen
Der Bundesgerichtshof (I ZR 173/11) hat klar gestellt, dass der Slogan „Bester Preis der Stadt“ in einer Anzeige auch zulässig sein kann, wenn es tatsächlich ein günstigeres Angebot gibt: Es kommt darauf an, wann die Anzeige geschaltet wurde: Die beanstandete Aussage „Bester Preis der Stadt“ versteht der Verkehr im Zusammenhang mit der Garantie so, dass…WeiterlesenWerberecht: Slogan „Bester Preis der Stadt“ zulässig!
Der Bundesgerichtshof (I ZR 173/11) hat sich mit der Werbung mittels „Sternchenhinweis“ beschäftigt. Im Kern kennt das heute jeder, speziell wenn Telefon-/Mobilfunkverträge beworben werden: Da wird etwas genannt, also z.B. ein schöner Preis, und dann dahinter ein Sternchen plaziert. In sehr kleiner Schrift finden sich dann irgendwo die mehrere Zeilen langen Einschränkungen dazu. Die rechtliche…WeiterlesenSternchenhinweis: BGH zur Werbung mit Fußnoten beim Blickfang
Die Werbung mit inhaltlich überholten Testurteilen (hier: von Stiftung Warentest) ist eine Irreführung der Verbraucher und damit ein unzulässiger Wettbewerbsverstoß der abgemahnt werden kann.WeiterlesenWerberecht: Keine Werbung mit früherem, überholten Testurteil
Stellen Sie sich vor, morgen steht auf ihrer Lieblings-Chips-Tüte, das der Verzehr der halben Tüte kalorientechnisch einem Döner entspricht – schmeckt das dann noch? Oder die Nuss-Nougat-Creme: Wollen wir die nicht lieber essen, wenn wir uns – mit Unterstützung der Werbung – nicht zumindest einreden können, dass sie unserer Gesundheit (trotz der Unmengen Zucker) eher…WeiterlesenWerberecht: Lebensmittelwerbung – Lecker & Gesund … ?
Das Landgericht Köln (31 O 264/11) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann Fisch als „frisch“ bezeichnet werden darf: Die Bezeichnung „frisch” suggeriert bei Fisch, dass dieser „direkt aus dem Meer” kommt, dann nur mit der Marinade gewürzt wurde und sofort verpackt. Der Verkehr erwartet dementsprechend nicht, dass dem Fisch auch noch Konservierungsstoffe irgendeiner Art…WeiterlesenWerberecht: Fisch mit Konservierungsmitteln ist kein frischer Fisch
Beim OLG Köln (6 U 76/11) ging es um die Haftung eines Verlages für rechtswidrige Werbeanzeigen. Das OLG sieht den Verlag hier für die Verbreitung rechtswidriger Werbeanzeigen durchaus in der Einstandspflicht. Die Haftung ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des gefahrerhöhenden Verhaltens aus der Verletzung einer Verkehrspflicht […] Diese konkretisiert sich bei Presseunternehmen in der Pflicht…WeiterlesenWerberecht: Verlag kann als Quasi-Störer für Werbeanzeigen haften?
Das wäre ja auch noch schöner: Mit dem OLG München (23 U 3746/11) ist festzuhalten, dass das aktive Abwerben bestehender Kunden kein wettbewerbswidriges Verhalten ist. Jedenfalls dann, wenn unter Bezugnahme auf die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten (Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfristen etwa) der Kunde aktiv unterstützt und belehrt wird. Wie das OLG richtig festhält, ist das…WeiterlesenWerberecht: Aktives Abwerben von Kunden ist wettbewerbsrechtlich zulässig
Werbung und redaktionelle Beiträge müssen immer (eher: grundsätzlich) voneinander getrennt sein, wobei ersteres leicht zu erkennen sein muss. Das ergibt sich allgemein wettbewerbsrechtlich schon aus §4 Nr.3 UWG und gilt auf Webseiten (§6 TMG, §58 RfStV) ebenso wie in der gedruckten Presse (dazu nur §10 PressG NRW, Ziffer 7 Pressekodex), aber auch im Radio (§§7ff…WeiterlesenWerberecht: Zur Trennung redaktioneller Beiträge und Werbung im Radio