Schlagwort: Waffe aus 3D-Drucker

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • 3D-Druck bei der Bundeswehr

    3D-Druck bei der Bundeswehr

    Der 3D-Druck gilt als Hoffnungstechnologie moderner Militärlogistik. Ersatzteile on demand, direkt im Feld gefertigt – was wie Science-Fiction klingt, hat längst Einzug in internationale Streitkräfte gehalten. Auch die Bundeswehr will hier nicht zurückstehen. Doch der Weg zum digitalen Ersatzteildrucker auf dem Gefechtsfeld verläuft holpriger, als es die jüngste Berichterstattung vielleicht vermuten lässt.

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  • 3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht

    3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht

    Der „3D-Druck“, also das „ausdrucken“ 3-Dimensionaler Objekte anhand von Vorlagen, ist heute schon möglich und wird uns in Zukunft zahlreiche rechtliche Probleme und Streitigkeiten bescheren – aber auch neue innovative Geschäftsideen und leichtere Geschäftsmöglichkeiten, etwa bei Open-Source-Hardware.

    Ich möchte mich im Folgenden mit den absehbaren Bereichen beschäftigen, die uns bei Rechtsfragen der 3D-Druck bescheren wird. Sicherlich nicht abschließend wie immer wird die Praxis wesentliche Fragen aufwerfen.

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  • Waffen aus dem 3D-Drucker kein Thema in Deutschland

    Waffen aus dem 3D-Drucker kein Thema in Deutschland

    Waffen aus 3D Drucker: Unter den Drucksachen 19/4255 und Drucksache 20/2102 liegt die Antwort der Bundesregierung aus den Jahren 2018/2022 zur Frage der „Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker“ vor. Die Bundesregierung teilt hier mit, dass nach dortiger Kenntnis bisher keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe im Nationalen Waffenregister registriert.

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  • 3D-Druck: „Drucken“ von Waffen mit einem 3D-Drucker zulässig?

    3D-Druck: „Drucken“ von Waffen mit einem 3D-Drucker zulässig?

    Mit 3D Druckern kann man die verschiedensten -und immer ausgefeiltere! – Produkte herstellen. Selbst der Ausdruck von (Schuss-)Waffen ist technisch kein Problem mehr. Zugleich stellt sich aber die Frage, ob dies überhaupt zulässig, also rechtlich erlaubt, ist. Ein sehr kurzer Blick auf das deutsche Recht, wobei Kerninstrument das Waffengesetz mit seiner restriktiven Regelung zur Herstellung von Schusswaffen ist.

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