Im Rahmen von aktuellen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass derzeit viele Unternehmen von Cyberangriffen auf Office 365 (E-Mail und Dokumentenverwaltung) betroffen sind. Diese Angriffe bergen Gefahren auch für angebundene Firmen des Unternehmensnetzwerks sowie für deren Kunden und Kommunikationspartner.
(mehr …)Schlagwort: VPN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


IOCTA Report zu Malware
Europol hat den Spotlight-Bericht „Cyberangriffe: An der Spitze der Cyberkriminalität“ veröffentlicht. Der Bericht untersucht die Entwicklungen bei Cyber-Angriffen und geht auf neue Methoden und Bedrohungen ein, die von den operativen Analysten von Europol beobachtet wurden. Der Bericht skizziert auch die Arten krimineller Strukturen, die hinter Cyberangriffen stehen, und wie diese zunehmend professionalisierten Gruppen Veränderungen in der Geopolitik als Teil ihrer Vorgehensweise ausnutzen.
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Kryptowährungen in Asien und darüber hinaus – Gesetzgebung, Regulierung und Durchsetzung
In einer Welt, die zunehmend von digitalen Währungen durchdrungen wird, stellt das Arbeitspapier Nr. 38 des Basel Institute on Governance eine umfassende Analyse dar, wie ausgewählte Länder in Asien und weltweit mit den rechtlichen, regulatorischen und Vollstreckungsfragen rund um Kryptowährungen und andere virtuelle Vermögenswerte umgehen. Das Papier zeigt ein breites Spektrum an Ansätzen – von strikten Verboten bis hin zu vollständiger Akzeptanz.
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Stellungnahme der Bundesregierung zu Ermittlungen verschlüsselter Kommunikation
Leider nur marginal Ergiebig ist die Antwort der Bundesregierung zu Fragen rund um Ermittlungsverfahren aufgrund von Europol übermittelter Informationen zu den inzwischen abgeschalteten Diensten „EncroChat“, „Sky-ECC“, „ANOM“ und „Double VPN“.
Hier ergeben sich bekanntlich einige erhebliche Fragen zur zukünftigen Gestaltung rechtsstaatlicher Prozesse, die von Strafverteidigern vorwiegend deswegen kritisiert werden, weil die zur Verurteilung führenden Daten weder in Erhebung noch Auswertung transparent sind. Die Bundesregierung (BT-Drucksache 20/1249) hilft da auch nicht weiter.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze, Wege der Haftungsbegrenzung dargestellt – bis hin zur Frage, ob es nicht ein Haftungsgrund ist, wenn man als Unternehmen nicht vorsorglich Bitcoin kauft. Im Folgenden stelle ich wesentliche Teile des Vortrags zur Haftung des Vorstands bei IT-Sicherheitslücken vor.
Die IT-Sicherheit ist das Kernthema moderner Informationstechnologie und zunehmend im Fokus auch politischer Entwicklungen – gleichwohl fehlt es bis heute an einem differenzierten verbindlichen Regelwerk; zwar gibt es auf EU-Ebene Vorgaben und erste gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene. Doch gerade im Bereich originärer Probleme, speziell bei der Entwicklung und dem Einsatz von Software oder der Haftung eines Unternehmensvorstands, ergeben sich sofort unklare Haftungssituationen. In der rechtlichen Praxis scheint die IT-Sicherheit als solche zu verkümmern und auf die praktische Anwendung von Teilbereichen der DSGVO hinauszulaufen – tatsächlich aber gibt es unmittelbare Haftungs-Szenarien.
(mehr …)Geschäftsgeheimnis: Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
Welche Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz eines Geschäftsgeheimnisses im Einzelfall angemessen sind, bestimmt sich anhand eines objektiven Maßstabs, wobei im Blick zu halten ist, dass das Gesetz keinen „optimalen Schutz“ oder „extreme Sicherheit“ verlangt. Zu berücksichtigen sind insoweit insbesondere
- die Art des Geschäftsgeheimnisses,
- die konkreten Umstände der Nutzung,
- der Wert des Geschäftsgeheimnisses und dessen Entwicklungskosten,
- die Natur der Informationen,
- die Bedeutung für das Unternehmen,
- die Größe des Unternehmens,
- die üblichen Geheimhaltungsmaßnahmen in dem Unternehmen,
- die Art der Kennzeichnung der Informationen und
- vereinbarte vertragliche Regelungen mit Arbeitnehmern und Geschäftspartnern
Kryptowährungen: Entwicklung der kriminellen Finanzen
Europol eine – sehr kurze – Analyse der kriminellen Nutzung von Kryptowährungen vorgenommen, um die Strafverfolgung und ihre Reaktion auf die sich verändernden Trends in diesem Bereich zu unterstützen. Die so zustande gekommene Zusammenstellung enthält Kerndefinitionen, Fallbeispiele und Einzelheiten zu den Herausforderungen, denen sich die Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Verwendung von Kryptowährungen gegenübersehen. Es ist ein gelungener Einstieg in die Thematik.
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Abschaltung von VPNLab.net
Vor kurzem sind die Strafverfolgungsbehörden gegen die Nutzer und die Infrastruktur von VPNLab.net vorgegangen: Der Dienst des VPN-Anbieters, der abgeschirmte Kommunikation und Internetzugang bieten sollte, wurde laut EUROPOL zur Unterstützung schwerer krimineller Handlungen wie dem Einsatz von Ransomware und anderen Aktivitäten der Cyberkriminalität genutzt.
(mehr …)Protonmail gibt IP-Adresse heraus
Es gab in der jüngeren Vergangenheit einige Aufregung, weil Protonmail wohl eine IP-Adresse zu einem Account an Ermittler herausgegeben hat. Dazu ist aus juristischer Sicht nur zu sagen: Natürlich haben sie das getan – und sie werden es sicherlich wieder tun. Denn es gibt letztlich keinen absoluten Schutz bei offiziellen Anbietern im geographischen Raum Europa, selbst wenn man sich in der Schweiz befindet, also außerhalb der EU.
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Telegram bei Kriminellen 2021 beliebter denn je
Eine aktuelle Untersuchung, in Kooperation von Cyberint und “Financial Times” erstellt, soll ein schnell wachsendes Netzwerk an Cyberkriminellen den Messenger Telegram für illegale Aktivitäten nutzen. Ganz neu ist dies nicht, aber die Nutzung scheint in 2021 weiter rasant gestiegen zu sein. So soll es etwa für den Verkauf gestohlener Daten, ein originäres Darknet-Angebot, inzwischen Telegram-Channels mit teils zehntausenden Abonnenten geben.
(mehr …)Störerhaftung: Störerhaftung wenn Hotels oder Internet-Cafes WLAN anbieten?
Nachdem der Bundesgerichtshof im Mai 2010 (I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“, hier bei uns) im Kern die Störerhaftung für Internet-Anschlüsse und insbesondere (freie) WLAN bestätigt hat, wurde schon gefragt: Was bedeutet das für (Internet-)Cafes?
Die Folge war absehbar und ist nun im grösseren Stil aufgetreten: RP-Online berichtete früher, dass eine Café-Kette mehrfach abgemahnt wurde und nun ihr WLAN abgeschaltet hat, bis man eine „technische Lösung“ findet. Ärgerlich dabei: Man sollte lieber die juristische Lösung suchen.
Allerdings zeigt sich spätestens seit 2016 ab, dass durch eine angestrebte Gesetzesänderung eine Verbesserung der Lage eintreten kann.
Beachten Sie dazu bei uns: Übersicht zur Störerhaftung bei Betrieb von WLAN
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DoubleVPN abgeschaltet
In dieser Woche haben Strafverfolgunger die Webdomänen und Serverinfrastruktur von DoubleVPN beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um einen Virtual Private Network (VPN)-Dienst, der Cyberkriminellen einen vermeintlich sicheren Hafen bot, um ihre Opfer anzugreifen. Die billigste VPN-Verbindung kostete gerade einmal 22 € (25 $).
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Ermittler schalten „Safe-Inet“ ab
Bereits Ende Dezember 2020 wurde bekannte gegeben, dass das virtuelle private Netzwerk (VPN) „Safe-Inet“ abgeschaltet wurde. Europol spricht hier von einem VPN, „das von den führenden Cyberkriminellen der Welt“ genutzt worden sein soll. Der Arbeitsaufwand war durchaus enorm, es wurde in einer koordinierten Aktion unter der Leitung des deutschen Polizeipräsidiums Reutlingen zusammen mit Europol und Strafverfolgungsbehörden aus der ganzen Welt abgeschaltet.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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