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Wettbewerbsrecht: Zur Haftung des GbR-Gesellschafters bei Wettbewerbsverstößen

Das OLG Frankfurt (6 U 107/13) hat festgestellt, dass der Gesellschafter einer GbR persönlich auf Auskunft und Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haftet. Dies unabhängig davon, ob er an der Verletzungshandlung selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt war oder ob ihm insoweit eine Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht vorzuwerfen ist: Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zur Haftung des GbR-Gesellschafters bei Wettbewerbsverstößen

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Wirtschaftsrecht

Missbräuchliche Überweisung: Haftung des Kontoinhabers bei von ihm veranlasster Überweisung mittels Smart-TAN-Plus

Beim LG Darmstadt (28 O 36/14) ging es um eine missbräuchliche Überweisung, also eine Überweisung die ohne den Willen des Kontoinhabers stattgefunden hat. Hierbei kam das Smart-TAN-Plus Verfahren zum Einsatz, bei dem eine TAN im Einzelfall generiert und mit einem bestimmten Gerät angezeigt wird. Im vorliegenden Fall kam es zu zwei Überweisungen in Höhe von…WeiterlesenMissbräuchliche Überweisung: Haftung des Kontoinhabers bei von ihm veranlasster Überweisung mittels Smart-TAN-Plus

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Haftung des Geschäftsführers neben der GmbH bei Wettbewerbsverstoss?

Haftung des Geschäftsführers gesamtschuldnerisch mit der GmbH im Wettbewerbsrecht: Wenn es darum geht, eine tatsächlich bestehende Wiederholungsgefahr zu beseitigen, ist die Unterlassungserklärung schnell das gewählte Mittel. Aber hier gilt es vorsichtig zu sein, denn schnell kann mehr als ein Schuldner in Betracht kommen. Speziell bei einer GmbH muss darauf geachtet werden, ob der Geschäftsführer als…WeiterlesenHaftung des Geschäftsführers neben der GmbH bei Wettbewerbsverstoss?

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Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Geschäftsführerhaftung: Pflichten des Geschäftsführers bei der Vornahme von Zahlungen

Beim Oberlandesgericht Brandenburg (7 U 177/12) habe ich einen eindrücklichen Absatz zur Haftung des Geschäftsführers gefunden. Dieser konnte im benannten Fall keine Rechtsgründe für vorgenommene Zahlungen (s)einer Gesellschaft benennen. Hierzu führte das Gericht sodann aus: Da die Zahlungen der Klägerin mithin an die F… rechtsgrundlos erfolgten, steht der objektive Tatbestand des Missbrauchs der Vertretungsmacht des…WeiterlesenGeschäftsführerhaftung: Pflichten des Geschäftsführers bei der Vornahme von Zahlungen

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Wirtschaftsstrafrecht

Untreue durch Pflichtverletzung des Vorstands

Der Vorstand unterliegt den in den §§ 76, 82, 93 AktG geregelten gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Gemäß § 76 Abs. 1 AktG hat der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Gemäß § 93 Abs. 1 AktG hat er bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden; gemäß § 82 Abs. 2 AktG…WeiterlesenUntreue durch Pflichtverletzung des Vorstands

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Wirtschaftsstrafrecht

Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe

Für die Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist mit dem Bundesgerichtshof (1 StR 185/01) entscheidend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre banküblichen Informations- und Prüfungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in schwerwiegender Weise verletzt haben. Anhaltspunkte dafür, dass der banküblichen Informations- und Prüfungspflicht nicht hinreichend nachgekommen…WeiterlesenPflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe

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Wirtschaftsstrafrecht

Untreue durch Kreditvergabe

Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.WeiterlesenUntreue durch Kreditvergabe