Content Managerin im Bereich Social Media unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Das Landessozialgericht NRW hat jüngst die Sozialversicherungspflicht feststellende Bescheide sowie ein klageabweisendes Urteil des SG Köln aufgehoben bzw. geändert (L 8 R 934/16). Die Klägerin war als Content Managerin für die Entwicklung und Betreuung der Social Media-Präsenzen der beigeladenen GmbH des öffentlichen Rundfunks auf…WeiterlesenSocial Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Das klagende Gartenbauunternehmen G aus dem Kreis Ludwigsburg beschäftigte zwischen April 2010 und Ende 2014 für diverse Gartenarbeiten auf Baustellen drei beigeladene rumänische Staatsangehörige, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auf Initiative des von ihnen als „Chef“ bezeichneten Ehemanns der Inhaberin von G gründeten die drei Beigeladenen im September 2011 eine OHG. Sitz der – zwischenzeitlich…WeiterlesenNachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Trotz OHG Arbeitnehmer
Der Bundesgerichtshof (II ZR 220/10) hatte schon früher klargestellt, dass sich die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers erstreckt. Den Geschäftsführer trifft lediglich eine…WeiterlesenZivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Speziell wenn es um eine „unbemerkte“ Arbeitnehmerüberlassung geht, wird neben dem Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dann schnell auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt entsprechend §266a StGB erhoben. Hier gilt insbesondere: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Geschäftsführer – Einstellung des Verfahrens