Die Strafzumessung bei strafbarer Schwarzarbeit muss mitunter differenziert betrachtet werden: So darf zwar ein Landgericht – ohne dass darin ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB läge – berücksichtigen, wenn ein Angeklagter aufgrund von Tathandlungen den Einzugsstellen nicht nur Arbeitnehmerbeiträge (§ 266a Abs. 1 StGB), sondern auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (§ 266a Abs. 2…WeiterlesenStrafzumessung bei Schwarzarbeit
Schlagwort: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Durchsuchung durch den Zoll: In Betrieben, speziell in Bereichen wie der Baubranche, gehören “Besuche” vom Zoll durchaus zur Tagesordnung. Hintergrund ist, dass mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG die Behörden der Zollverwaltung nachprüfen, ob bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen verschiedene sozialversicherungsrechtliche Melde- oder sonstigen Pflichten erfüllt sowie weitere sozialrechtliche Vorgaben eingehalten wurden. Zudem…WeiterlesenDurchsuchung durch den Zoll
Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Spedition aus Bochum, die von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von 24495,- Euro an Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 1995 bis 1998 zuzüglich 15820,- Euro an Säumniszuschlägen in Anspruch genommen wurde. Im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen…WeiterlesenSchwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Sub-unternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte seine…WeiterlesenBGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Geschäftsführereignung: Ein GmbH–Geschäftsführer verliert auch seine Amtsfähigkeit, wenn er lediglich wegen Teilnahme an den im GmbH-Gesetz bezeichneten Katalogtaten (Betrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Bilanz– und Insolvenzstraftaten, etc.) rechtskräftig verurteilt wird.WeiterlesenAmtsunfähigkeit des Gmbh-Geschäftsführers bei Teilnahme an bestimmten Straftaten
A1-Bescheinigung: Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Besonders streng wird das Vorliegen der Bescheinigung nach Recherchen von PBP derzeit in Frankreich, Österreich und der Schweiz geprüft. Strafen (= Bußgelder)…WeiterlesenA1-Bescheinigung bei Dienstreise ins EU-ausland
Vorsatz bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass ein vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann vorliegt, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als “Parallelwertung in der Laiensphäre” – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und…WeiterlesenVorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Scheinselbstständig: Eine in einem Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (SG Heilbronn, Urteil vom 1.2.2017, S 10 R 3237/15) abhängig beschäftigt: Die 1971 geborene, im Kreis Ludwigsburg wohnende Klägerin ist Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin. Vermittelt über eine Agentur war sie in einem Verbund mit anderen Pflegekräften als…WeiterlesenSozialversicherung: Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt
Content Managerin im Bereich Social Media unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Das Landessozialgericht NRW hat jüngst die Sozialversicherungspflicht feststellende Bescheide sowie ein klageabweisendes Urteil des SG Köln aufgehoben bzw. geändert (L 8 R 934/16). Die Klägerin war als Content Managerin für die Entwicklung und Betreuung der Social Media-Präsenzen der beigeladenen GmbH des öffentlichen Rundfunks auf…WeiterlesenSocial Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein
Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Das klagende Gartenbauunternehmen G aus dem Kreis Ludwigsburg beschäftigte zwischen April 2010 und Ende 2014 für diverse Gartenarbeiten auf Baustellen drei beigeladene rumänische Staatsangehörige, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auf Initiative des von ihnen als „Chef“ bezeichneten Ehemanns der Inhaberin von G gründeten die drei Beigeladenen im September 2011 eine OHG. Sitz der – zwischenzeitlich…WeiterlesenNachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Trotz OHG Arbeitnehmer
Der Bundesgerichtshof (II ZR 220/10) hatte schon früher klargestellt, dass sich die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers erstreckt. Den Geschäftsführer trifft lediglich eine…WeiterlesenZivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Speziell wenn es um eine “unbemerkte” Arbeitnehmerüberlassung geht, wird neben dem Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dann schnell auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt entsprechend §266a StGB erhoben. Hier gilt insbesondere: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Geschäftsführer – Einstellung des Verfahrens