Die erhebliche Anzahl von Abmahnungen der letzten Jahre zeigt bei mir bereits seit einiger Zeit Wirkung: Zunehmend habe ich nicht nur Abmahnungen zu bearbeiten, sondern vor allem auch Anfragen weil plötzlich Vertragsstrafen eingefordert werden. Immer häufiger gehen Kollegen dabei dazu über, nicht nur die Vertragsstrafe zu fordern, sondern gleich noch eine Abmahnung auszusprechen. Die Frage…WeiterlesenErneute Abmahnung bei Verstoss gegen Unterlassungserklärung möglich?
Schlagwort: Vertragsstrafe
Rechtsanwalt für Vertragsstrafe: Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Sanktion, die bei einer Vertragsverletzung fällig wird. Im deutschen Recht ist die Vertragsstrafe eine der Möglichkeiten, eine Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer zu sanktionieren. Sie kann auch in Unterlassungserklärungen vorhanden sein und ist regelmäßig der Höhe nach Streit ausgesetzt. Unsere Kanzlei ist hier nur ausnahmsweise und nur im geschäftlichen Verkehr tätig.
Die Vertragsstrafe kann entweder als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz der Auftragssumme vereinbart werden. Wichtig ist jedoch, dass die Vertragsstrafe angemessen sein muss und nicht unverhältnismäßig hoch sein darf. Andernfalls kann sie als unwirksam angesehen werden.
Eine Vertragsstrafe kann verschiedenen Zwecken dienen. Zum einen kann sie dazu dienen, den Vertragspartner von einer Vertragsverletzung abzuhalten, indem sie ihm die wirtschaftlichen Folgen einer Vertragsverletzung vor Augen führt. Zum anderen kann sie dazu dienen, dem verletzten Vertragspartner einen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu bieten.
Im Falle einer Vertragsverletzung hat der verletzte Vertragspartner das Recht, die Vertragsstrafe einzufordern. Die Vertragsstrafe gilt dann als Schadensersatzanspruch und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Vertragsstrafe nicht das einzige Mittel ist, um eine Vertragsverletzung zu sanktionieren. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, stattdessen Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder sogar den Vertrag fristlos zu kündigen. Insgesamt ist die Vertragsstrafe ein wichtiges Mittel, um die Einhaltung von Vertragsbedingungen sicherzustellen und Vertragsverletzungen zu sanktionieren. Wichtig ist jedoch, dass sie angemessen und fair ausgestaltet ist, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Wer eine SPAM-EMail zusendet – es genügt mit dem BGH, I ZR 218/07, bereits eine einzelne zugegangene Mail! – der muss mitunter damit leben, sofort abgemahnt zu werden. So unerfreulich die Abmahnung samt den ggfs. geforderten Kosten für den anwaltlichen Aufwand auch ist, stellt sich daneben vor allem eine Frage: Muss man sich in der…WeiterlesenAbmahnung wegen SPAM-Mail: Wie weit muss Unterlassungserklärung formuliert sein?
Beim BGH (VII ZR 224/12) ging es um AGB in Vertriebsverträgen, wobei der Bundesgerichtshof feststellte: Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Eine gegenüber einem…WeiterlesenHandelsrecht: Unzulässige AGB in Handelsvertreter-Verträgen
Das LG Bochum (8 O 293/09) hat entschieden, dass man in eine Unterlassungserklärung bzgl. einer Software nach einem Lizenzverstoß keine Rückrufverpflichtung „hineinlesen“ kann,wenn diese nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Unterlassungsverpflichtung bezieht sich insofern alleine auf den Lizenzverstoß. Die Entscheidung ist insofern relevant, als dass sich die Frage stellt, ob bei unterlassenem Rückruf aus dem Handel…WeiterlesenUrheberrecht: Keine Rückrufverpflichtung von Software wenn nicht ausdrücklich in Unterlassungserklärung vorgesehen
Eine Unterlassungserklärung muss ein Vertragsstrafeversprechen für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsehen – wie geht man bei dieser Formulierung damit um, dass mehrmals gegen die Unterlassungserklärung verstossen wird? Sind dann immer zwingend Vertragsstrafen zu addieren? Nicht mit dem BGH. Der Bundesgerichtshof (I ZR 323/98) hat hierzu festgestellt, dass sich im Rahmen der Auslegung von Unterlassungsverträgen regelmäßig…WeiterlesenUnterlassungsvertrag: Wie viele Vertragsstrafen bei mehrfachem Verstoß?
Der Bundesgerichtshof (I ZR 217/07) hat einige grundsätzliche Fragen rund um das Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages geklärt, die ich im Folgenden kurz zusammenfasse: Ein Unterlassungsvertrag kommt regelmäßig nicht schon durch die Abmahnung sowie die daraufhin von dem Abgemahnten abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zustande. Vielmehr bedarf es, wie üblich im Vertragsrecht, eines Angebots und einer Annahme. Eine beigefügte…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Annahme unbefristet möglich und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht nötig
Wenn ein Unternehmen mit einem anderen Verschmilzt und ein neues Unternehmen begründet wird, geht eine Wiederholungsgefahr des Erstunternehmens nicht auf das neue Unternehmen über (BGH, III ZR 173/12). Dies ist dann relevant, wenn ein abgemahntes Unternehmen durch ein anderes Übernommen wird, nachdem es abgemahnt wurde aber noch bevor es eine Unterlassungserklärung abgegeben hat: In diesem…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr geht nicht auf Rechtsnachfolger über!
Seit je her gilt im Wettbewerbsrecht, dass durch die erstmalige Begehung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens die Vermutung weiterer gleichartiger Rechtsverstöße geschaffen wird („Wiederholungsgefahr“). Wer diese Wiederholungsgefahr beseitigen und eine gerichtliche Entscheidung vermeiden möchte, wird regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, also das Versprechen, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er den Verstoss nochmals begeht. Zum Inhalt der Unterlassungserklärung…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr erfordert Unterlassungserklärung
Der Bundesgerichtshof (I ZR 37/07) hat festgestellt, dass in eine nach einem Wettbewerbsverstoß abgegebene Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres hineingelesen werden kann, dass die Vertragsstrafe nur dann verwirkt sein soll, wenn der Verstoß geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen. Dieser Gedanke liegt eigentlich Nahe, denn nach einem Wettbewerbsverstoß stünde ein Unterlassungsanspruch…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Unterlassungsversprechen nicht automatisch auf spürbare Verstöße begrenzt
Der Bundesgerichtshof (I ZR 37/07) hat anlässlich einer Unterlassungserklärung bzgl. eines Impressumsvertosses festgehalten, dass die unzureichende Angabe einer gesetzlichen Pflichtinformation und die gar nicht erst vorgenommene Pflichtinformation zwei kerngleiche Verstöße sind: Wer sich verpflichtet hat, es zu unterlassen eine Aufsichtsbehörde zu benennen und dann eine falsche im Impressum benennt, der schuldet die Vertragsstrafe. Die Entscheidung…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Unzutreffende Angaben sind kerngleiche Verstöße wie fehlende Angaben
Wie gefährlich Unterlassungserklärungen sein können, wurde nochmals beim OLG Hamm (I-4 U 105/12) deutlich: Hier wurde ursprünglich in AGB eine zu unscharfe Formulierung von Lieferfristen verwendet, was am Ende zu einer Abmahnung führte (zur Lieferfristen-Problematik siehe hier bei uns). Nach der Abmahnung wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben und die AGB abgewandelt. Diese abgewandelte Formulierung wurde zeitgleich…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Zum zweifachen Verstoß auf ebay und im Shop
Das Kammergericht (5 W 204/12) hat festgestellt, dass ein Impressumsverstoss in der Form, dass kein Vertretungsberechtigter genannt wurde, nicht zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen kann. Hintergrund: § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG und § 312c Abs. 1 BGB stellen mit dem Kammergericht, hinsichtlich der Notwendigkeit einer Angabe eines Vertretungsberechtigten, keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von…WeiterlesenImpressumspflicht: Keine Abmahnung wenn Vertretungsberechtigter nicht benannt
Speziell im Bereich von Unterlassungserklärungen stellt sich dieses Problem, auf das ich bereits mehrfach hingewiesen hatte: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf seiner Webseite anzeigt, wird regelmässig auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen. Wenn man dann eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgibt und das Bild nach Abgabe der Unterlassungserklärung immer noch vorhält, ist die Vertragsstrafe…WeiterlesenUrheberrecht: Abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht für Urheberrechtsverletzung
In der Sache etwas speziellerer Natur war ein vorgeworfener Rechtsverstoß wegen dem eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde: Ein Unternehmen behauptete, ein Patent zu führen, das tatsächlich erloschen war. Nun wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben, eine Vertragsstrafe versprochen, Kataloge vernichtet und die Webseite „aufgeräumt“. Soweit nichts neues. Aber dann: Meldete sich auf einmal die Gegenseite und forderte die…WeiterlesenFallstrick Unterlassungserklärung: Vertragsstrafe durch Linksetzung?
Es liegt hier eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die EnVKV zur Prüfung vor. Die deutsche Umwelthilfe hat dabei ausweislich des Schreibens einen „Testbesuch“ in einem Möbelhaus vorgenommen, hierbei wurden auch Beweis-Fotografien angefertigt. Gegenstand sind die Auszeichnungspflichten im Rahmen der ENVKV, hier bei ausgestellten Elektrogeräten in Musterküchen. Dies demonstriert, dass…WeiterlesenAbmahnung der Deutsche Umwelthilfe wegen Verstoß gegen EnVKV