§13 I UWG stellt klar: Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig. Wie ist das nun, wenn man eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgegeben hat – und die Vertragsstrafe verwirkt? Die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte liegt durchaus nahe wenn man auf den Zweck…WeiterlesenLandgerichtliche Zuständigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Schlagwort: Vertragsstrafe
Rechtsanwalt für Vertragsstrafe: Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Sanktion, die bei einer Vertragsverletzung fällig wird. Im deutschen Recht ist die Vertragsstrafe eine der Möglichkeiten, eine Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer zu sanktionieren. Sie kann auch in Unterlassungserklärungen vorhanden sein und ist regelmäßig der Höhe nach Streit ausgesetzt. Unsere Kanzlei ist hier nur ausnahmsweise und nur im geschäftlichen Verkehr tätig.
Die Vertragsstrafe kann entweder als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz der Auftragssumme vereinbart werden. Wichtig ist jedoch, dass die Vertragsstrafe angemessen sein muss und nicht unverhältnismäßig hoch sein darf. Andernfalls kann sie als unwirksam angesehen werden.
Eine Vertragsstrafe kann verschiedenen Zwecken dienen. Zum einen kann sie dazu dienen, den Vertragspartner von einer Vertragsverletzung abzuhalten, indem sie ihm die wirtschaftlichen Folgen einer Vertragsverletzung vor Augen führt. Zum anderen kann sie dazu dienen, dem verletzten Vertragspartner einen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu bieten.
Im Falle einer Vertragsverletzung hat der verletzte Vertragspartner das Recht, die Vertragsstrafe einzufordern. Die Vertragsstrafe gilt dann als Schadensersatzanspruch und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Vertragsstrafe nicht das einzige Mittel ist, um eine Vertragsverletzung zu sanktionieren. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, stattdessen Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder sogar den Vertrag fristlos zu kündigen. Insgesamt ist die Vertragsstrafe ein wichtiges Mittel, um die Einhaltung von Vertragsbedingungen sicherzustellen und Vertragsverletzungen zu sanktionieren. Wichtig ist jedoch, dass sie angemessen und fair ausgestaltet ist, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Beim Landgericht Bielefeld (10 O 40/14) ging es um den Klassiker: Jemand gibt eine Unterlassungserklärung ab, verstösst dagegen und möchte dann die Vertragsstrafe nicht zahlen. Was nun den Schuldner geritten hat, bei einem doch recht überschaubaren Markenrechtlichen Verstoss eine Vertragsstrafe von zwingend 25.000 Euro zu versprechen ergab sich aus der Entscheidung nicht. Die Verteidigung des…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Zur schuldhaften Verwirkung einer Vertragsstrafe
Das OLG Köln (6 U 4/11) hat festgestellt, wie hoch eine nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe bei unverlangten Werbe-E-Mails sein kann, die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nach „Hamburger Modell“ zugestellt wurde. Dazu von mir: Newsletter und SPAM – Übersicht über rechtliche VorgabenWeiterlesenZur höhe der verwirkten Vertragsstrafe bei SPAM-Mails
Der Verkauf von Software und Lizenzen geht mit vielen Tücken einher, alleine deswegen sind Abmahnungen bei Softwarehäusern und Softwareverkäufern ein dauerndes Thema. Gerade wer zwar geschäftlich aber nicht professionell agiert, begeht schnell Fehler, weil er mit laienhaften Verständnis Dinge falsch interpretiert. So möchte ich einleitend zusammenfassen, was aus meiner Sicht am Ende möglicherweise zu einer…WeiterlesenAbmahnung von Microsoft – Verkauf von Product Keys oder CoA
Der Bundesgerichtshof (IX ZR 180/13) hat sich zur Schenkungsanfechtung im Rahmen der Insolvenz geäußert und festgestellt, dass im Fall des Unterwerfens eines Markenverletzes die Abgabe in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weder die für den Fall einer Zuwiderhandlung übernommene Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe noch deren Zahlung eine unentgeltliche Leistung des Verletzers darstellt: Das Berufungsgericht hat die…WeiterlesenInsolvenz: Schenkungsanfechtung und Unterlassungserklärung
Vertragsstrafen sind in einem Arbeitsvertrag gar nicht so ungewöhnlich – es gibt viele Gründe, warum man auch gegenüber Arbeitnehmern so etwas vorsehen sollte. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (BAG, 8 AZR 645/09 und 8 AZR 332/21). Das bedeutet, die Wirksamkeit…WeiterlesenArbeitsrecht: Zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafeklausel in einem Arbeitsvertrag
Es ist der Standardspruch unter jedem Hinweis von Rechtsanwälten zu Abmahnungen: „Die Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst (…) Nicht unterschreiben! (…) Viel zu teuer! (…)“. Das inzwischen so eingeübte Ritual hat durchaus seine Berechtigung, denn der Rechtsanwalt des Abmahnenden ist seinerseits gut beraten, durchaus „zu viel“ zu verlangen. Als Interessenvertreter muss er das Optimum herausholen…WeiterlesenAbmahnung: Unterlassungserklärung zu weit gefasst und Vertragsstrafe zu hoch
Ein aktueller Beschluss des OLG Köln (6 W 157/10) macht mich stutzig: Ich verstehe die Sachlage so, dass jemand wegen Filesharings abgemahnt wurde. In der (modifizierten) Unterlassungserklärung wurde dann eine Formulierung gewählt, dass man generell keine geschützten Werke des betroffenen Rechteinhabers mehr anbieten möchte. Zugleich wurde vorbeugend in die Unterlassungserklärung wohl auch aufgenommen, selbiges hinsichtlich…WeiterlesenOLG Köln segnet Mischform aus Unterlassungserklärung mit Vorbeugung ab?
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 6993/13) hat sich – endlich einmal – mit einem Vergleich beschäftigt, der im Zuge einer Filesharing-Abmahnung geschlossen wurde. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung wurden wohl erneut Dateien angeboten – und die Vertragsstrafe gefordert. Dies lehnte das Amtsgericht ab. Dabei erkannte das Gericht, dass das Vorspiegeln einer unwahren Rechtslage einen Betrug darstellen…WeiterlesenUrteil: Filesharing-Abmahnung die über Rechtslage täuscht kann Betrug sein – Vergleich kann angefochten werden
Darf man Abmahnungen oder fremde Briefe und Emails veröffentlichen?WeiterlesenVeröffentlichen von Abmahnungen, Mails oder Nachrichten erlaubt?
Der BGH (VI ZR 440/18) hat sich zur Entkräftung der bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehenden Vermutung der Wiederholungsgefahr durch die gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung geäußert. Dabei hebt der Bundesgerichtshof die allgemeinen Grundsätze hervor – und betont, dass auch ein vergleichsweise geringer Sanktionsdruck ausreichen kann, sofern ausnahmsweise in einer besonderen Situation, wegen der Interessenlage des…WeiterlesenDrittunterwerfung im Persönlichkeitsrecht
Das OLG Frankfurt (6 W 23/21) konnte hervorheben, dass alleine der Blick auf eine hohe Zahl von Abmahnungen keinen Fall des § 8 c II Nr. 2 UWG darstellt. Mit dieser Norm gilt Eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehmen, wenn (…) ein Mitbewerber eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift durch Abmahnungen geltend macht, wenn…WeiterlesenZahl der Abmahnungen und Rechtsmissbrauch
Das Landgericht Bonn, 1 O 128/20, hat sich dazu geäußert, ob eine Wiederholungsgefahr auch ausgeräumt wird, wenn die Unterlassungserklärung in der Weise abgegeben wird, daß die im Wiederholungsfall verwirkte Vertragsstrafe nicht dem Unterlassungsgläubiger, sondern einem Dritten versprochen wird. Dazu auch bei uns: Ausräumung der WiederholungsgefahrWeiterlesenWiederholungsgefahr bei Vertragsstrafe-Versprechen gegenüber Drittem
Der Bundesgerichtshof (I ZB 99/19) hat zu Ordnungsmitteln (wie speziell dem Ordnungsgeld) bei Verstoß gegen einen Unterlassungstitel festgehalten: Im Ordnungsmittelverfahren können wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden, die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen.…WeiterlesenOrdnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel
Wer seine Produkte auf der Online-Handelsplattform Amazon anbietet, muss für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich haften.WeiterlesenKeine Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon