Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Vermögensschaden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • BGH zur Strafbarkeit bei kontaktlosem Bezahlen mit gestohlener Girokarte

    BGH zur Strafbarkeit bei kontaktlosem Bezahlen mit gestohlener Girokarte

    Eine bislang noch offene rechtliche Frage betrifft das kontaktlose Bezahlen mit einer entwendeten Girokarte ohne PIN-Eingabe. In einem Beschluss vom 3. Dezember 2025 (5 StR 362/25) hat sich der Bundesgerichtshof nun mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein solcher Missbrauch als Computerbetrug gemäß § 263a StGB oder nach anderen Straftatbeständen zu ahnden ist.

    Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen bloßer Vermögensverwertung und täuschungsäquivalentem Handeln. Dies ist ein zentrales Problem im Schnittfeld von Bankrecht und Strafrecht. Der BGH greift dabei die erste Entscheidung des OLG Hamm zu diesem Thema auf und bestätigt sie.

    Hinweis: Zum virtuellen Diebstahl beachten Sie auch meine Besprechung in jurisPR-ITR 14/2025 Anm. 6, hier gehe ich im Detail auf die Entscheidung des OLG Hamm ein!

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  • Haftung des CISO

    Haftung des CISO

    Kann ein Chief Information Security Officer (CISO) haften? Diese Frage bewegt nicht nur die IT-Branche, sondern auch die Unternehmensführung und Versicherer. Die klare Antwort lautet: Ja, ein CISO kann haften, denn „keine Haftung“ gibt es nicht. Doch die Details entscheiden: Welche Aufgaben hat der CISO, wie ist seine Position im Unternehmen eingebunden, und welche Risiken trägt er tatsächlich?

    Zentraler Anknüpfungspunkt ist die organisatorische Eingliederung des CISO. Wird der CISO als interner Angestellter beschäftigt, liegt die Haftung in der Regel im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Er ist angehalten, im Sinne eines „sorgfältigen Geschäftsmannes“ zu handeln, ähnlich wie es für CIOs und andere IT-Leitungspositionen gilt. Für externe CISOs, die als Berater tätig sind, gelten hingegen klare vertragliche Vereinbarungen, die ihre Verantwortlichkeiten und Haftungsgrenzen definieren. Ihre Haftung kann strenger sein, da sie oft als „Experten“ für spezifische Sicherheitsbereiche auftreten. Fehler oder Unterlassungen könnten hier direkt zu Schadensersatzansprüchen führen. Hinweis: Den Beitrag habe ich im Januar 2026 aktualisiert.

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  • Fernabschaltung von Akkumulatoren

    Fernabschaltung von Akkumulatoren

    Die zunehmende Verbreitung von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern wirft nicht nur technische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Besonders brisant wird es, wenn Hersteller aus Sicherheitsgründen eingreifen und die Leistung von Akkumulatoren per Software reduzieren oder ganz abschalten. Das Landgericht Traunstein (Az. 2 O 312/24 – das OLG München hat in einem Hinweisbeschluss dies inhaltlich bestätigt) hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betreiber solcher Speicheransprüche gegen den Hersteller geltend machen können – und wo die Grenzen liegen.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Reform des Produkthaftungsrechts: Software und KI

    Reform des Produkthaftungsrechts: Software und KI

    Die EU und die Bundesregierung stellen das Produkthaftungsrecht bis 2026 grundlegend neu auf. Software und KI-Systeme werden künftig ausdrücklich als Produkte behandelt, verbunden mit erweiterten Haftungsrisiken, neuen Beweiserleichterungen für Geschädigte und einer Ausweitung des Kreises haftender Akteure.​ Ich hatte bereits auf LinkedIn dazu etwas geschrieben, medial wird das Thema längst reflektiert, etwa bei Handelsblatt oder Heise.

    Das Highlight dabei: Die erweiterte Produkthaftungsrichtlinie der EU definiert Software, einschließlich Betriebssysteme, Firmware, Computerprogrammen, Apps und KI-Systeme, als Produkte. Diese Definition schließt die Software unabhängig davon ein, ob sie als eigenständiges Produkt, integriert in andere Produkte, oder über Cloud-Technologien bereitgestellt wird. Bisher ist dies noch anders. Der Quellcode von Software wird jedoch ausdrücklich nicht als Produkt angesehen, da er als reine Information gilt.

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  • Wissentliche Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung

    Wissentliche Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Auslegung von Ausschlussklauseln in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und leitende Angestellte (D&O-Versicherung). Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine wissentliche Pflichtverletzung den Versicherungsschutz entfallen lässt. Der Fall zeigt, wie eng die Gerichte solche Klauseln auslegen und welche Konsequenzen dies für die Praxis der Managerhaftung hat.

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  • Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Der Verkauf von angeblich wertvollen Sammlerstücken, die sich später als wertlos erweisen, ist ein klassisches Betrugsszenario. Das Landgericht Trier hat mit seinem Beschluss vom 10. November 2025 (Az: 1 Qs 44/25) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Grenzen zwischen zulässiger Geschäftepraxis und strafbarem Betrug neu auslotet.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Angeschuldigter, der ältere Kunden mit vermeintlich wertvollen Faksimile-Büchern täuschte, sich wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Das Gericht bestätigte den hinreichenden Tatverdacht und eröffnete das Hauptverfahren, nachdem das Amtsgericht Trier die Anklage zunächst teilweise abgelehnt hatte. Es ist eine seltene Entscheidung zur Frage, wie Gerichte mit der Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärmarkt umgehen und wann eine Täuschung über die Werthaltigkeit von Sammlerstücken vorliegt.

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  • Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2025 (2 StR 283/25) bietet Anlass, die komplexe Frage des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zu beleuchten. Die Entscheidung zeigt, wie schnell juristische Bewertungen an ihre Grenzen stoßen, wenn es um exklusive Nischenprodukte und deren wirtschaftliche Einordnung geht. Für Juristen, Wirtschaftsstrafverteidiger und Compliance-Verantwortliche ist der Fall nicht nur wegen seiner dogmatischen Feinheiten interessant, sondern auch wegen der praktischen Konsequenzen für die Beweisführung in Betrugsverfahren.

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  • Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Die jüngsten Entwicklungen um den niederländischen Halbleiterhersteller Nexperia werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Verwundbarkeit globaler Lieferketten durch geopolitische Spannungen. Der Fall zeigt, wie schnell technologische Abhängigkeiten, unklare Governance-Strukturen und strategische Interessenkonflikte zu einer existenzbedrohenden Krise für ein Unternehmen und ganze Industrien eskalieren können.

    Für Führungskräfte in international agierenden Konzernen bietet die Nexperia-Affäre durchaus einige wertvolle Lehren – nicht nur in puncto Compliance, sondern auch in der Frage, wie Unternehmen in einem Umfeld zunehmender regulatorischer und politischer Unsicherheiten handlungsfähig bleiben. Im Folgenden stelle ich an hand der aktuellen Berichterstattung bei Managermagazin, Handelsblatt und veröffentlichen Dokumenten die Gesamtsituation dar – und schwenke zum Thema BCM.

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  • Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Die Abrechnung von Leistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern ist ein zentrales Feld für betrügerische Manipulationen – nicht nur wegen der hohen finanziellen Volumina, sondern auch wegen der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit seinem Beschluss vom 7. August 2025 (6 StR 239/24) hat der Bundesgerichtshof nun präzisiert, unter welchen Umständen die bloße Geltendmachung einer Forderung als konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB gewertet werden kann.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall aus der Pflegewirtschaft, in dem eine Geschäftsführerin über Jahre hinweg Rechnungen für Pflegeleistungen stellte, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Pflegefachkraft fehlte. Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs, hebt jedoch die Einziehungsanordnung auf und gibt damit wichtige Impulse für die Dogmatik des Vermögensschadens und der Tatertragseinziehung.

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  • Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.

    Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?

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  • Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Wann liegt ein Anstellungsbetrug vor und wir wirken sich gefälschte Zeugnnisse oder Meisterbriefe aus: In einem Beschluss (Az. 1 ORs 2/23) vom 15. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Revisionen eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entschieden, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Stade wegen Anstellungsbetrugs und veruntreuender Unterschlagung richteten. Es wird im Folgenden an Hand der Entscheidung ein wenig erläutert, welche Gefahren beim Verwenden gefälschter Zeugnisse bestehen – auch finanzieller Art.

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  • Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    LG Hamburg zur Auslegung von „Phishing“ und „Pharming“ in Hausrat-AVB: Die zunehmende Zahl von Betrugsfällen im digitalen Zahlungsverkehr hat auch das Verbraucher-Versicherungsrecht erreicht. Mit Urteil vom 12. Dezember 2024 (Az. 332 O 187/23) hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden, ob ein Hausratversicherer für einen Vermögensschaden einzustehen hat, der durch eine perfide Betrugsmasche unter Einbindung eines SMS-Links verursacht wurde. Dabei stellte sich die zentrale Frage, ob ein solcher Vorgang vom vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, hier im Rahmen einer Hausratversicherung mit Cyberschutz, gegen „Phishing“ oder „Pharming“ erfasst ist.

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  • Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    LG Leipzig zur Reichweite von Nutzungsverträgen bei Datenverarbeitung auf Drittseiten: Wie weit reicht die datenschutzrechtliche Kontrolle eines Nutzers über seine personenbezogenen Daten im digitalen Alltag – auch abseits der besuchten Plattform selbst?

    Mit dieser grundsätzlichen Frage befasste sich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 2351/23). Im Mittelpunkt stand die datenrechtliche Praxis eines großen Plattformbetreibers, der mittels sogenannter Business Tools personenbezogene Daten auch beim Besuch Dritter Webseiten und Apps verarbeitete. Die Entscheidung setzt Maßstäbe zur Verantwortlichkeit nach der DSGVO und zieht enge Grenzen für die Verwertung solcher Daten außerhalb der eigenen Dienste.

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  • Cyberversicherung in der Hausratpolice

    Cyberversicherung in der Hausratpolice

    LG Berlin zur Reichweite der „Online- und Digitalschutz“-Klausel: In einer Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. 24 O 250/24) hat das Landgericht Berlin grundlegende Klarstellungen zur Auslegung einer sogenannten „Cyberklausel“ innerhalb einer Hausratversicherung getroffen. Die Klägerin, Opfer eines betrügerischen Zugriffs auf ihr Girokonto über eine Mobile-Payment-App, verlangte Schadensersatz aus dem Versicherungsvertrag. Das Gericht wies die Klage jedoch ab – mit Begründungen, die sowohl dogmatisch als auch versicherungsvertraglich bedeutsam sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Fachaufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen“ in Kommunikation & Recht, Heft 6/2025, S.373

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  • Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    BGH zum Umgang mit wirtschaftskriminellen Corona-Fällen: Die Corona-Pandemie stellte nicht nur das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, sondern öffnete auch Tür und Tor für Missbrauch. Insbesondere die staatlich finanzierten Bürgertestungen gerieten früh in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, da sich durch unzureichende Kontrollen erhebliche Summen betrügerisch vereinnahmen ließen.

    Der Bundesgerichtshof hatte nun in einem Urteil vom 12. März 2025 (2 StR 100/24) Gelegenheit, sich zur strafrechtlichen Bewertung eines besonders aufwendig betriebenen Abrechnungsbetrugs im Bereich der COVID-19-Testvergütung zu äußern. Die Entscheidung ist nicht nur aus kriminologischer, sondern vor allem aus dogmatischer Sicht bemerkenswert – insbesondere im Hinblick auf den Vermögensschadenbegriff, die formale Struktur des Betrugstatbestands und die Strafzumessung.

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