Die Kosten für die Gartenpflege können Vermieter grundsätzlich über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Denn hierbei handelt es sich um laufende Kosten. Das hat jetzt das Amtsgericht Leipzig klargestellt. Es hat aber auch auf eine wichtige Ausnahme hingewiesen.
Sturz im Park: Park als Wald?
Wann ist ein Park ein Waldgebiet: Beim Landgericht Aachen (12 O 257/19) ging es um den Besuchs eines 7jährigen in einem Park. Gegen Ende des Besuches lief das Kind in einen dort gelegenen, aus Buchenhecken bestehenden, Kinderirrgarten und stürzte über eine Wurzel. Hierbei verletzte es sich insbesondere im Mundbereich und verlor einen Zahn. Nach dem…
Verkehrssicherungspflicht: Die Kundin eines Baumarkts, die im Gartenbereich des Markts über einen am Boden liegenden Gartenschlauch stürzt, kann kein Schmerzensgeld vom Baumarktbetreiber verlangen.
Bei der Frage, wann in einem Hotel auf eine mögliche Rutschgefahr hingewiesen werden muss, kommt es auch darauf an, ob die baulichen Verhältnisse den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprechen.
Stürzt ein Wohnungseigentümer eine zum Gemeinschaftseigentum gehörende Treppenanlage hinab und verletzt sich schwer, kann er einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem WEG-Verwalter aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht haben. Hierauf wies das Amtsgericht Moers (564 C 9/19,) in einer aktuellen Entscheidung hin. Der Richter machte allerdings auch deutlich, dass ein Schadenersatzanspruch wegen eines Mitverschuldens des Wohnungseigentümers ausgeschlossen sein…
Verpflichtet sich der Auftragnehmer bei der Übernahme von Tiefbauarbeiten (hier: Verlegung von Leerrohren unterhalb von Straßen oder sonst befestigten Flächen) zur Leitungserkundung und beschädigt er während der Ausführung eine Gashochdruckleitung, kann er sich zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, dass ihm der Auftraggeber unvollständige Pläne übergeben hat.
Verkehrssicherungspflicht: Hinter einer auch als Notausgang gekennzeichneten Außentür dürfen sich grundsätzlich keine erheblichen Niveauunterschiede befinden.
Sturz & Verkehrssicherungspflicht: Ist eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Wegs, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht…
Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Als Eigentümer eines Baumes muss man daher darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Über die Frage, wie weit diese sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ geht, hatte das Oberlandesgericht Oldenburg (12 U 7/17) zu entscheiden. In dem Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage in Delmenhorst geparkt.…
Der Veranstalter eines Speedwayrennens verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er keine Fangzäune aufstellt: Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (2 U 105/17). Bei dem Speedwayrennen war der Zuschauerbereich von dem Rundkurs, auf dem die Motorräder ihre Kreise drehten, durch eine 1,2 Meter hohe Betonmauer getrennt. An deren Innenseite befand sich ein Luftkissenwall.…
Wer im Zoo gegen die Panzerglasscheibe des Giraffengeheges läuft, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht München (Amtsgericht München, Urteil vom 21.12.2017, 158 C 7965/17) sagen lassen. Sie war bei einem Zoobesuch gegen die Absperrscheibe zum Giraffengehege geprallt. Dabei hatte sie sich eine ein cm große Prellmarke am Nasenbein,…
Streupflicht an Bushaltestellen: Das Landgericht Aachen hatte sich mit der Streupflicht an einer außerorts gelegenen Haltestelle zu beschäftigen. Hier trifft das Land NRW die grundsätzliche Straßenbaulast (§9a StrWG). Das führt dazu, dass grundsätzlich durch Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln diejenigen Gefahren zu beseitigen sind, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung unter Beachtung…
Keine uferlose Haftung des Vermieters für Verletzungen des Mieters: Zwischen einem Mangel der Mietsache und einer Verletzung, welche der Mieter erleidet, muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Dieser scheidet dann aus, wenn der Schadenseintritt fern jeglicher Lebenser-fahrung liegt oder nicht vom Schutzzweck der verletzten Norm umfasst ist.