Der Bundesgerichtshof (5 StR 164/16) konnte sich im Bereich des Urheberstrafrechts zur Zurechnung von Vervielfältigungshandlungen bei der Annahme von Mittäterschaft äussern – hier im Rahmen einer Plattform (kino.to), die Links zu anderseitig hochgeladenen Videos verteilte. Der BGH verweist wie üblich in diesem Zusammenhang auf die hergebrachte Rechtsprechung zur Annahme von Mittäterschaft und macht dann deutlich,…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Zurechnung von Vervielfältigungshandlungen der Uploader zu Lasten einer Plattform
Schlagwort: Urheberstrafrecht
Urheberstrafrecht: Das Urheberstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, der sich mit Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) befasst. Es regelt, welche Handlungen im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken strafbar sind und welche Strafen dafür vorgesehen sind. Beispiele für strafbare Handlungen nach dem Urheberstrafrecht sind die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe geschützter Werke sowie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Das Urheberstrafrecht dient der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen und damit dem Schutz des geistigen Eigentums der Urheber.
In unserer Kanzlei finden Sie Unterstützung im Urheberstrafrecht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und hat sich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung fokussiert. Ein besonderer Schwerpunkt sind Straftaten im IT-Strafrecht und gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch das Urheberstrafrecht gehört. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Urheberstrafrecht.
Der Betreiber eines sogenannten Card-Sharing-Servers, der selbst Kunde eines Anbieters von Pay-TV ist, erfüllt den Tatbestand des Computerbetruges, wenn er für Dritte über seinen Server unbefugt Sendesignale mit Pay-TV-Programmen entschlüsselt. Dies hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 31. August 2016 entschieden und insoweit die Rechtsprechung des Landgerichts Verden bestätigt (Aktenzeichen 2…WeiterlesenBetreiber eines Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug
Leider mit einer viel zu kurzen Entscheidung hat sich das Amtsgericht Düsseldorf (106 Ls-120 Js 1353/14-67/15) mit der Strafbarkeit des Cardsharing beschäftigt. Dies kommt, wie das OLG Celle, zu einer Strafbarkeit beim so genannten Cardsharing. Dabei ging es um das übliche Prozedere: Nachdem der Angeklagte in den Besitz der Dekoderkarten der privaten Programmanbieter gekommen war,…WeiterlesenAG Düsseldorf zur Strafbarkeit des Cardsharing
Kauf von gebrauchter Software oder Productkeys – droht ein Strafverfahren?WeiterlesenErmittlungsverfahren wegen des Kaufs von gebrauchter Software oder Productkeys
Im Bereich des Urheberstrafrechts habe ich eine Mehrzahl von Verfahren als Verteidiger führen dürfen – dabei zeigt sich, dass Verfahren in diesem Bereich einerseits heute nichts „kurioses“ mehr sind, andererseits Erfahrung auf beiden Seiten für alle Beteiligten spürbaren Mehrwert bietet. Ein kurzer Überblick.WeiterlesenUrheberstrafrecht: Verteidigung bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Erst einmal als kurzer Hinweis, ohne rechtliche Würdigung: Ein von mir als Strafverteidiger betreutes Verfahren im Bereich des Urheberstrafrecht zeigt, dass die GVU weiterhin strafrechtlich gegen Streaming Angebote und wohl auch „damit zusammenhängende Angebote“ vorgeht. Dabei liegt die Betonung an dieser Stelle auf „zusammenhängende Angebote“, womit insbesondere Portalseiten gemeint sind. Als solche „Portalseiten“ sind Angebote…WeiterlesenUrheberstrafrecht: GVU geht strafrechtlich gegen Links auf Streaming-Portalseiten vor
Nach dem AG Nürtingen hat nun auch das Amtsgericht Göttingen (62 DS 106/11) festgestellt, dass das Entfernen eines SIM-Lock eine Strafbarkeit, nämlich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 StGB) sowie Datenveränderung (§303a StGB) darstellt. Laut ersten Presseberichten ist das Thema damit aber erst der Auftakt, der Strafverteidiger hat wohl angekündigt, die nächste Instanz zu beschreiten. Das…WeiterlesenAmtsgericht Göttingen: SIM-Lock entfernen ist strafbar
Vor einiger Zeit schon hat Heise darauf aufmerksam gemacht, dass Staatsanwälte gegen einige ermitteln, die SIM-LOCKs aus ihren Handys entfernt haben. Nun gibt es bei denjenigen, die gewerbsmäßig SIM-LOCKs entfernen, kein Problem eine Strafbarkeit anzunehmen, bewegt man sich doch im Dunstkreis des §17 II Nr.2 UWG. Aber eine Strafbarkeit des Einzelnen, der einen SIM-LOCK durch…WeiterlesenAmtsgericht Nürtingen zum SIM-LOCK entfernen