Diese Entscheidung fällte das Sozialgericht Detmold auf die Klage eines Taxiunternehmers. Dieser öffnete in den frühen Morgenstunden Anfang 2007 die Haustür seiner Privatwohnung, nachdem es dort geklingelt hatte. Statt der erwarteten Taxikunden wurde er von mehreren maskierten Personen überfallen, geschlagen, getreten und gefesselt ohne dass er in der Lage war sich zur Wehr zu setzen.
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Unfallversicherung: Rechtsanwalt Ferner zur Unfallversicherung und Versicherungsrecht
Knickt ein Versicherungsnehmer beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz um, muss seine Unfallversicherung i.d.R. die Kosten für die Behandlung übernehmen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Unfallversicherung zu modernisieren. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG)“ wird der Personenkreis erweitert, der sich gegen Unfälle freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern kann. Das betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine.
Ist ein Bauunternehmen mit dem Erstellen des Rohbaus beauftragt, dann ist es in erster Linie auch für die Baustellensicherheit verantwortlich. Das gilt auch, wenn ein Bauleiter des Auftraggebers gelegentlich auf der Baustelle zugegen ist, dieser aber nur die örtliche Bauleitung wahrnimmt.
Die 1. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine beim Betriebssport erlittene Verletzung keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, und die Klage eines Leverkusener Klägers auf Entschädigung gegen die Berufsgenossenschaft Bahnen mit Urteil vom 12.10.2007 abgewiesen.
Das Führen eines Kfz ohne Schuhe oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk ist kein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Heilbehandlung nur auf Festbeträge beschränkt, wenn es sich um das für den Versicherten geeignete Mittel handelt. Der sozialen Rehabilitation kommt dabei eine gleichwertige Bedeutung zu.
Volljährige Schüler stehen bei privaten Tätigkeiten auf Klassenfahrten grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach den Bestimmungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) ist der „Unternehmer“ für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen verantwortlich. Das Gesetz bestimmt denjenigen als Unternehmer, „dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- und Nachteil gereicht“. Ist das Unternehmen eine juristische Person, beispielsweise eine GmbH, so ist diese als solche nicht handlungsfähig. Die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit trifft damit grundsätzlich den Geschäftsführer und nicht den Gesellschafter einer GmbH.