Handgemachte Artikel sind wieder schwer in Mode, Konsumenten wissen Individualität und auch Qualität selbstgemachter Waren immer stärker zu schätzen – und Plattformen wie Dawanda gewinnen weiterhin enorm an Beliebtheit. Doch daneben etabliert sich auch das Modell, dass Geschäftslokale für Kleinunternehmer entstehen, die hier Ladenfläche mieten und ihre selbst gemachten Produkte ausstellen können. Eine Bereicherung für…WeiterlesenSelbstgemachtes Verkaufen – Rechtsfragen beim Verkauf handgemachter Sachen
Schlagwort: Textilien
Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von Textilien können eine Reihe rechtlicher Fragen auftreten. Einige Beispiele sind
- Kennzeichnungspflicht: Textilien müssen bestimmte Informationen wie Größe, Materialzusammensetzung, Pflegehinweise und Herstellerangaben tragen. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflichten können zu Abmahnungen führen.
- Schutzrechte: Textilhersteller können verschiedene Schutzrechte wie Marken-, Patent- oder Designschutz in Anspruch nehmen, um ihre Produkte vor Nachahmung zu schützen.
- Arbeitsrecht: Bei der Herstellung von Textilien müssen Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Auch Lohn- und Arbeitsbedingungen können eine Rolle spielen.
- Umweltschutz: Textilhersteller müssen Umweltschutzbestimmungen einhalten, etwa beim Umgang mit Chemikalien oder bei der Entsorgung von Produktionsabfällen.
- Verbraucherschutz: Wenn Textilien fehlerhaft sind oder Mängel aufweisen, können Verbraucherinnen und Verbraucher Gewährleistungsrechte geltend machen.
Qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Unternehmen, die im Bereich der Textilproduktion oder des Textilhandels tätig sind, in rechtlichen Fragen beraten und bei der Einhaltung relevanter Vorschriften und Bestimmungen unterstützen.
Das Landgericht Düsseldorf (12 O 33/13) hat sich zur Textilkennzeichnungspflicht in Werbeprospekten geäußert: Gemäß Art. 3 Abs. 2 TextilKennzVO gilt für den Begriff „Bereitstellung auf dem Markt“ die in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegte Definition. Danach ist „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder…WeiterlesenKeine Textilkennzeichnung in reinem Werbeprospekt?
Das OLG Köln (6 U 54/12, bestätigt vom BGH) hatte sich mit einigen „Klassikern“ in AGB zu beschäftigen, die sich in AGB von Textilreinigungen bis heute noch finden lassen und im Kern auch sonst sehr beliebt sind in AGB. Insbesondere die Begrenzung des Schadensersatzes der Höhe nach Abhängig vom Auftragswert war hier Thema.WeiterlesenAGB-Recht & Schadensersatz: Keine Beschränkung auf Zeitwert oder mehrfachen Auftragswert