Der Rechtsstreit um die Vergütung für das Kartenlegen (in der Variante der Voraussage der Zukunft) hat nun durch einen Vergleich ein Ende gefunden. Kurz zur Historie, der Sachverhalte stellte sich laut OLG Stuttgart wie folgt dar: Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung „Lifecoaching“ insbesondere durch Kartenlegen an. In einer durch…WeiterlesenVergleich im Prozess um Vergütung für Kartenlegen
Schlagwort: Telekommunikationsrecht
Das Fernmelderecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -diensten. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie den Zugang zu Netzen und Diensten, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sowie die Frequenzvergabe.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Telekommunikationsunternehmen in allen Bereichen des Telekommunikationsrechts beraten und unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Im Bereich des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts kann ein Fachanwalt für IT-Recht Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen und entsprechende Konzepte und Prozesse zu implementieren. Auch in Fragen der Frequenzvergabe und des Zugangs zu Netzen und Diensten kann ein IT-Rechtler Unternehmen beraten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner kommentiert Teile des TKG im Rahmen des BeckOK-StPO; keine Tätigkeit für verbraucher in diesem Bereich!
Das Landgericht Münster (06 S 93/10) hat einen durchaus nicht unüblichen Sachverhalt verhandelt und sehr verbraucherfreundlich entschieden: Jemand, der nicht allzu viel von dem Thema wusste, ging zu einem Mobilfunkanbieter, um sich ein Smartphone zu kaufen.WeiterlesenVorvertragliche Beratungs-Pflichten des Mobilfunkanbieters beim Handyverkauf
Beim OLG Köln (4 UF 183/10) stritt man sich über den Umgang: Die Eltern der drei Kinder haben sich getrennt, der Vater möchte die Kinder weiterhin sehen. Das Familiengericht hatte festgestellt, dass der Vater den Kindern Briefe schreiben und ihnen zu ausgesuchten Anlässen Geschenke schicken darf – alles weitere war untersagt. Nun wünschte der Vater…WeiterlesenIch habe doch nur die Mutter, nie die Kinder, geschlagen…
Nach langer Zeit gab es noch mal eine interessante obergerichtliche Entscheidung zum Thema “Handyvertrag”: Wenn man einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit hat und während dieser Laufzeit (vorzeitig) einen Anschlussvertrag bucht – ist dieser Anschlussvertrag dann ein “Erstvertrag” oder bereits ein zweiter (fortgesetzter) Vertrag? Die Frage ist hochgradig relevant, denn mit §309 Nr.9a BGB ist eine AGB-Klausel…WeiterlesenZulässigkeit eines verlängerten Handy-Vertrages
Eltern haften für Ihre Kinder?
“Eltern haften für Ihre Kinder” das liest und hört man immer wieder – ganz so einfach ist es aber nicht, denn die Regeln rund um die Haftung für Kinder bei einer Aufsichtspflichtverletzung sind je nach Sachverhalt recht komplex. Ein kleiner Überblick.WeiterlesenEltern haften für Ihre Kinder?
Beim OLG Stuttgart (7 U 191/09) wollte eine “Kartenlegerin” den Ihr ihrer Meinung nach zustehenden Lohn aus einem Dienstvertrag einklagen: Über 6000 Euro wollte die Kartenlegerin haben, wer aber meint, das sei viel, der sollte den ganzen Sachverhalt lesen: Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung (Life Coaching) insbesondere durch Kartenlegen…WeiterlesenKein Vergütungsanspruch beim Wahrsagen durch Kartenlegen
Kosten des Polizeieinsatzes: Wer unnötig und vorsätzlich einen Polizeieinsatz auslöst, der muss dessen Kosten tragen. Gerade am Beispiel “Androhung eines Amoklaufs” ist dies immer wieder eindrücklich festzustellen und auch das Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 292/18, hat im Jahr 2020 nochmals diesen Grundsatz bestätigt. Hier ging es um einen Betrag von 38.919,- €, den die Behörde…WeiterlesenAmokdrohung: Kosten des Polizeieinsatzes sind zu Übernehmen
Getrennt Lebende: Kein Gesamtschuldnerausgleich für Kosten der allgemeinen Lebensführung (Urteil OLG Oldenburg, 12 UF 22/05). Bei Getrenntlebenden findet im Zweifel kein Gesamtschuldnerausgleich für solche Ausgaben statt, die einer der Ehegatten getätigt hat, um hierdurch Kosten der allgemeinen Lebensführung zu bestreiten.WeiterlesenScheidung: Gesamtschuldnerausgleich bei getrennt lebenden