Schlagwort: Suchmaschine

Eine Internet-Suchmaschine ist ein spezielles Online-Tool, mit dem Informationen im World Wide Web gefunden werden können. Sie verwendet Algorithmen, um Informationen zu indizieren und zu kategorisieren, und ermöglicht es dem Benutzer, bestimmte Informationen durch Eingabe von Schlüsselwörtern oder Phrasen zu finden.

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Suchmaschinen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf

Datenschutz: Suchmaschinen sammeln und speichern eine Vielzahl von Daten über ihre Nutzer, einschließlich Suchhistorie, Standortdaten und mehr. Dies wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf und hat zu Gesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union geführt.
Urheberrecht: Suchmaschinen indizieren das Internet und zeigen in ihren Suchergebnissen häufig Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken an. Dies kann eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, abhängig von der spezifischen Umsetzung und den Gesetzen eines bestimmten Landes.
Wettbewerbsrecht: Einige Suchmaschinen sind aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ins Visier der Wettbewerbsbehörden geraten. Sie könnten ihre Macht ausnutzen, um bestimmte Websites in ihren Suchergebnissen zu bevorzugen, was gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Verleumdung und ungenaue Informationen: Suchmaschinen indizieren und liefern Ergebnisse auf der Grundlage von Algorithmen und könnten dabei schädliche oder ungenaue Informationen verbreiten. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten wegen Verleumdung oder Verbreitung falscher Informationen führen.
Zensur: In einigen Ländern beschränkt oder zensiert die Regierung den Zugang zu bestimmten Suchmaschinen oder Suchergebnissen. Dies wirft Fragen in Bezug auf die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen auf.

Diese rechtlichen Herausforderungen erfordern sowohl von den Suchmaschinenbetreibern als auch von den Gesetzgebern weltweit ständige Aufmerksamkeit und Anpassung. Es handelt sich um einen dynamischen Bereich, der sich mit der sich ständig weiterentwickelnden Technologie und den sich ändernden gesellschaftlichen Normen weiterentwickelt.

  • Fachanwalt für Internetrecht: Gibt es nicht!

    Nur kurz: Das LG Frankfurt a.M. (2-03 O 437/11) hat festgehalten, dass es weder einen „Fachanwalt für Internetrecht“ noch einen „Fachanwalt für Domainrecht“ gibt und die Verwendung solcher Fantasie-Bezeichnungen in Werbeanzeigen wettbewerbswidrig ist. Ich verstehe den Beschluss so, dass hier nicht ein Rechtsanwalt für sich geworben hat, sondern dass eine Suchmaschine für Rechtsanwälte betroffen war!

  • Suchmaschinenrecht: Google haftet nicht für angezeigte Ergebnisse

    Nun auch im Wettbewerbsrecht: Das OLG München (29 U 1747/11) hat bestätigt, dass Google nicht für Suchmaschinenergebnisse als Täter einzustehen hat – und hat damit eine einstweilige Verfügung des LG München I (4HK O 14409/09) aufgehoben. Das OLG München nimmt zur Begründung ausdrücklich auf das OLG Hamburg (3 U 67/11) Bezug. Demzufolge scheidet eine Täterschaft von Google für durch angezeigte Suchergebnisse erfolgte Wettbewerbsrechtsverletzungen aus, denn

    die Antragsgegnerin (Anmerkung: Google) macht in einem vollständig automatisierten Verfahren lediglich fremde Inhalte im Internet auffindbar und fasst diese fremden Inhalte wiederum vollständig automatisiert als Orientierungshilfe für den Nutzer verkürzt zusammen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2011, Az. 3 U 67/11, […], Tz. 136). Die Antragsgegnerin macht sich durch die Generierung und Anzeige der Suchergebnisse diese fremden Inhalte nicht zu eigen. Für den verständigen und angemessen aufmerksamen Durchschnittsnutzer der Suchmaschine der Antragsgegnerin ist bereits aufgrund des maschinellen Charakters des in Anspruch genommenen Dienstes, der sich auch in dem hierfür geläufigen Begriff der „Suchmaschine“ eindeutig widerspiegelt, klar, dass sich hier nicht die Antragsgegnerin – etwa in Form einer eigenen redaktionellen Bearbeitung fremder Inhalte – selbst äußert, sondern lediglich fremde Inhalte wiedergegeben werden. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Antragsgegnerin ausdrücklich, etwa durch einen entsprechenden Hinweis, inhaltlich von den angezeigten Suchergebniseinträgen distanziert, um ein Zueigenmachen der fremden Inhalte auszuschließen. Denn für den verständigen und angemessen aufmerksamen Durchschnittsnutzer der Suchmaschine der Antragsgegnerin ist es schon angesichts der riesigen Menge der von der Suchmaschine durchsuchten Daten, welche sich ständig ändern und deren Umfang in hohem Tempo täglich immer weiter anwächst und welche inhaltlich nicht zur Disposition der Suchmaschine stehen, ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin die fremden Inhalte auf ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit untersucht und damit Anlass haben könnte, sich diese fremden Inhalte zu eigen zu machen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2011, Az. 3 U 67/11, […], Tz. 136). Die Distanzierung der Antragsgegnerin von der fremden Äußerung über die Antragstellerin ergibt sich mithin vorliegend bereits aus der äußeren Form der Verbreitung im Rahmen von Suchergebnissen (OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2011, Az. 3 U 67/11, […], Tz. 135).

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  • Datenschutz: Kritische Bewertung der ULD-Hinweise zu Piwik

    Das „Unabhängige Zentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein“ hat „Hinweise und Empfehlungen zur Analyse von Internet-Angeboten mit „Piwik““ veröffentlicht, zu finden hier. Ich sehe in erster Linie das bestätigt, was ich hier bereits zu Piwik geschrieben habe: Piwik ist eine datenschutzkonforme Alternative zu Google Analytics, jedenfalls dann, wenn man das „Anonymize“-Plugin aktiviert (das mitgeliefert wird). Allerdings kann die Dokumentation des ULD aus dem Jahre 2011 auch in einigen Aspekten kritisch gesehen werden.

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  • Aktuelle Urteile zur Impressumspflicht

    Im Folgenden einige ausgewählte aktuellere Urteile zum Thema Impressumspflicht auf der eigenen Homepage. Insgesamt sollte sich inzwischen – nach fast 10 Jahren – herumgesprochen haben, dass man im Regelfall ein Impressum haben muss, es zumindest bereit halten sollte (als Einstieg empfiehlt sich die Lektüre der §§5,6 TMG sowie der §§54, 55 RfStV).

    Hinweis: Dieser Artikel ist inzwischen „in die Jahre“ gekommen. Nutzen Sie unsere Übersicht zum Thema „Was gehört in ein Impressum?„.

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