Der Sachverhalt ist alltäglich: Jemand parkt rechtswidrig, das Fahrzeug wird im Auftrag der Stadt abgeschleppt und dann wehrt sich der Betroffene gegen die Gebühren. Vor dem VG Köln (20 K 6900/08) hat nun jemand eine etwas andere Argumentation vertreten, warum die Gebühren des Abschleppunternehmers nicht zu tragen sind: Ein Vergütungsanspruch des Abschleppunternehmers sei des Weiteren…WeiterlesenAbschleppmaßnahme und Kosten: Rahmenvertrag wirkt sich nicht aus
Schlagwort: Streitgegenstand
Streitgegenstand im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) ist der Gegenstand, über den ein Rechtsstreit geführt wird. Er umfasst die mit der Klage oder Widerklage geltend gemachten Ansprüche und die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen. Der Streitgegenstand ist für das gesamte Verfahren maßgebend und kann im Laufe des Verfahrens nicht mehr geändert werden. Der Streitgegenstand bestimmt auch den Umfang der gerichtlichen Entscheidung und ist daher für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung.
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 – VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335). BGH Urteil vom 13.1.2005, Az: VII ZR 28/04WeiterlesenWerkvertrag: Leistungsverweigerungs ohne Werklohnsicherheit