Rückzahlungen von durch Betrug erlangten Beträgen müssen nicht zwingend zu einem Bonus bei der Strafzumessung führen, wie der BGH (1 StR 433/15) klar stellt: Das Landgericht hat erkennbar bedacht, dass der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens berührt, aber für die Strafzumessung von Bedeutung ist (vgl.…WeiterlesenStrafrecht: Zur Strafzumessung bei Rückzahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems
Schlagwort: strafzumessung
Die Strafzumessung ist der Teil des Strafverfahrens, in dem das Gericht über die Höhe der Strafe für den Angeklagten entscheidet. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren wie die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten, seine Schuld und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Strafzumessung soll eine gerechte und angemessene Sanktion für die begangene Straftat gewährleisten. Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen Ermessensspielraum. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch mildere Sanktionen, wie z.B. eine Geldstrafe, anordnen.
Der Bundesgerichtshof (5 StR 524/15) konnte sich zur besonderen Schwere der Schuld bei §105 Abs.3 JGG äussern und stellt hierzu fest: Die von der Rechtsprechung zu § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ent- wickelten Maßstäbe sind gleichermaßen auf § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG anzuwenden (vgl. BeckOK JGG/Schlehofer, Stand: 15. März…WeiterlesenJugendstrafrecht: Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht
Die doch arg ausgelastete Justiz verschärft eine seit je her bestehende Fragestellung: Wie wirkt es sich aus, wenn zwischen Tat und Urteil nicht nur viel Zeit liegt, sondern der Angeklagte hier auch nicht mit weiteren Straftaten aufgefallen ist? Die skann beispielsweise der Entscheidende Punkt sein, der für eine (nochmalige) Bewährung spricht. Das Oberlandesgericht Hamm (4…WeiterlesenStrafrecht und Strafzumessung: Zum Zeitablauf zwischen Tat und Urteil
Beim Bundesgerichtshof (2 StR 219/15) finden sich einige Ausführungen zum Zusammenhang zwischen Verjährungstatbeständen und Strafzumessung: Der Senat ist, ebenso wie der 3. Strafsenat, der Auffassung, dass die Strafe eine angemessene staatliche Reaktion auf die Begehung einer Straftat sein soll. Ihre Bemessung erfordert eine am Einzelfall orientierte Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände. Die Schuld des Täters ist…WeiterlesenStrafrecht: Stafzumessung und Verjährung
Der Bundesgerichtshof (3 StR 513/15) führt aus, wie sich das Landgericht zu Aufklärungsbemühungen im Urteil verhalten muss um diese richtig zu werten: Das Landgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG nicht in Betracht kommt, weil der Angeklagte Angaben zu…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Zur Strafmilderung wegen Aufklärungsbemühungen
Beim Bundesgerichtshof (2 StR 39/16) habe ich nochmals einige deutliche Worte zur Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht gefunden: „Eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 – 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39). Das Zweieinhalbfache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch…WeiterlesenBTM-Strafrecht: BGH zur Strafzumessung bei weiterem Konsum und überschreiten Nicht-Geringer Menge
Beim Amtsgericht Köln (643 Ls 308/15 10 Js 22/15) ging es um die Frage der Bestrafung eines illegalen Autorennens. Die Entscheidung sorgte für erhebliches Aufsehen, weil sie als zu milde empfunden wurde, sie setzt aber die Vorgaben des Jugendstrafrechts vorbildlich um, auch wenn man letztlich hinsichtlich der erkannten Strafe der Höhe nach sehr trefflich diskutieren…WeiterlesenStrassenrennen in Kölner Innenstadt: Zur Strafzumessung bei Heranwachsenden
Allgemeines zum Computerbetrug Der Computerbetrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit beachtlichen Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Computerbetrug: Gesetzessystematik Der Computerbetrug soll Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit dem Betrug schliessen. Dabei…WeiterlesenRechtsanwalt zum Computerbetrug – Die Strafverteidiger in Alsdorf
Betrug
Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.WeiterlesenBetrug
Wie verschiedenen Zeitungsberichten zu entnehmen ist, hat das Landgericht Schweinfurt in einem Fall von Waffenhandel über das Darknet auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten erkannt. Die Entscheidung ist vor allem in einem Hinblick von Interesse: Wie ich schon berichtet habe, zeigte sich auch hier, dass Ermittlungen im Darknet vor allem beim Versand…WeiterlesenWaffenhandel im Darknet: 4 Jahre Freiheitsstrafe
Auch das ist für Kenner nichts neues: Ein wesentliches Kriterium bei der Strafzumessung im BTM-Strafrecht ist die Frage, ob die Drogen beschlagnahmt werden konnten und gar nicht erst in den verkehr gelangt sind. Gleichwohl übersehen gerade nicht spezialisierte Kammern diesen Aspekt gerne einmal, wofür der BGH aber kein Verständnis hat, wie er auch aktuell nochmal…WeiterlesenStrafzumessung: Beschlagnahme von Betäubungsmitteln ist zu Berücksichtigen
Es ist immer wieder für Betroffene überraschend, wenn das Gericht in der Strafzumessung Taten berücksichtigt, die „eigentlich“ eingestellt wurden. Das ist mit der BGH-Rechtsprechung auch durchaus vereinbar, allerdings gibt es Spielregeln, wie der BGH (2 StR 259/14) aktuell nochmals festgehalten hat. Einfach nur „Strafe erhöhen“ geht so einfach nicht, da braucht es dann doch ein…WeiterlesenStrafzumessung: Berücksichtigung nicht abgeurteilter Taten
Immer wieder für Streit sorgt die Aufklärungshilfe nach §31 BtMG weil Betroffene hier enorme Abschläge erwarten, während Gerichte mitunter recht zurückhaltend sind. Der BGH (3 StR 21/15) hat hierzu klar gestellt, dass die Strafkammer hier nicht zu streng sein darf: Soweit die Strafkammer im Fall II.5. der Urteilsgründe die Anwendung des § 31 Abs. 1…WeiterlesenStrafrecht: Zur Strafzumessung bei Aufklärungshilfe – §31 BtMG
Eine Straftat während laufender Bewährung ist kein zwingender Grund gegen eine weitere Bewährung.WeiterlesenBewährung: Straftat kurz vor Ende der Bewährung steht zweiter Bewährung nicht im Weg
Beim Bundesgerichtshof (2 StR 658/13) ging es mal wieder um den Computerbetrug, der der instanziellen Rechtsprechung immer wieder Probleme bereitet, gerade bei der Frage, welche Feststellungen bei der Abgrenzung zum Betrug zu machen sind. Die Entscheidung bietet einen guten Überblick über notwendige Aspekte bei der Abfassung und Prüfung entsprechender Urteile.WeiterlesenZu den notwendigen Feststellungen bei einem Computerbetrug