In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 16. April 2025 (Az. StB 69/24) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben, mit dem dieses die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung teilweise abgelehnt hatte. Die Entscheidung stellt nicht nur die prozessualen Anforderungen an die Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO in den Fokus, sondern verdeutlicht auch die dogmatischen Anforderungen an das subjektive Tatbestandsmerkmal bei § 129a StGB im Kontext ideologisch motivierter Unterstützungsdelikte. Der Beschluss entfaltet Bedeutung über den Einzelfall hinaus – insbesondere für die Bewertung von Indizienlagen im Zwischenverfahren bei Staatsschutzdelikten.
(mehr …)Schlagwort: StPO
Die Strafprozessordnung (StPO) ist das deutsche Gesetz, das das Strafverfahren vor Gericht regelt. Die StPO regelt die Abläufe und Verfahrensschritte bei der Durchführung eines Strafverfahrens von den Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis hin zur Urteilsverkündung. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Rechte und Interessen von Beschuldigten und Opfern sowie zur Beweissicherung. Die StPO regelt auch die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwälte, Verteidiger, Zeugen und Sachverständige. Die Strafprozessordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts und gewährleistet ein faires und rechtsstaatliches Verfahren bei der Aufklärung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist das Kernelement im Strafprozess, jeglicher Vorgang in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren hat sich an der StPO zu orientieren.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


OLG Hamm zur Anhörungspflicht des Sachverständigen bei § 454 Abs. 2 StPO
Keine stillschweigende Zustimmung: In der strafvollstreckungsrechtlichen Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden kann, wenn dessen schriftliches Gutachten in eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung einfließt.
Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss vom 7. April 2025 (1 Ws 76/25) mit dieser Thematik befasst und präzisiert, dass ein Verzicht der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Anhörung nach § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO eindeutig erklärt werden muss. Bloßes Schweigen genüge nicht.
(mehr …)
BGH zur Eröffnungsentscheidung: Hinreichender Tatverdacht im Zwischenverfahren
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 16.04.2025 – StB 69/24) zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine mutmaßliche Unterstützerin des NSU-Trios betrifft eine zentrale dogmatische Frage des Strafprozessrechts: Wann ist ein hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO anzunehmen, und in welchem Umfang darf das Gericht des Zwischenverfahrens eine eigene Beweiswürdigung anstellen?
Die Bedeutung der Entscheidung liegt weit über den konkreten Fall hinaus. Sie präzisiert das Verhältnis zwischen Vorprüfung und Beweiswürdigung, zwischen dem Erfordernis der richterlichen Prognose und der Unschuldsvermutung sowie zwischen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden und der eigenständigen Rolle des Gerichts im Zwischenverfahren.
(mehr …)
Zugriff auf Smartphones durch erzwungene biometrische Merkmale
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13. März 2025 (2 StR 232/24) eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit des Zugriffs auf Smartphones durch biometrische Merkmale getroffen. Die Entscheidung schließt sich an erste gerichtliche Entscheidungen und eine kurz aber hitzig geführte Debatte in der Literatur an – und markiert einen Wendepunkt, der ernst zu nehmen ist.
Ich sehe die Rechtsprechung zu dem Thema kritisch und habe fachlich dazu sowohl bei Beck-Online als auch in jurisPR-StrafR 15/2025 Anm. 2 publiziert. Auch wenn sich der Fall im Sachverhalt nicht für ernsthaften Streit anbietet, so wurde hier eine wegweisende Weiche gestellt, die Zweifel säen muss, wie klug es ist, biometrische Merkmale bei seinem Smartphone zu nutzen. Beachten Sie dazu auch die Berichterstattung bei Heise, in der meine Kritik aufgegriffen wurde. Außerdem gab es dazu ein Interview mit mir in c’t 1/2026 S. 158.
(mehr …)
Strafprozess: Keine Rückwirkung geänderten Verfahrensrechts
BGH zur zeitlichen Anwendbarkeit der erleichterten elektronischen Strafantragstellung: Mit Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 3 StR 97/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass neue Regelungen zum Strafantrag nach § 158 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12. Juli 2024 keine Rückwirkung entfalten. Die Entscheidung berührt grundlegende Fragen des intertemporalen Prozessrechts und konkretisiert, wann ein prozessuales Geschehen als „abgeschlossen“ zu gelten hat – mit weitreichenden Folgen für die Verfolgbarkeit antragsabhängiger Delikte.
(mehr …)
Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. April 2025 (1 StR 371/24) überraschend klare Hinweise zur Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft gegeben.
(mehr …)
BGH zur Verweigerung von Auslagenerstattung und Haftentschädigung trotz Einstellung
Keine StrEG-Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit: Mit Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 3 StR 259/24) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zur prozessualen und materiellrechtlichen Behandlung einer Einstellung nach § 206a StPO Stellung genommen.
Die Entscheidung betrifft nicht nur die Frage, wie mit Auslagen des Angeklagten im Falle seines Todes umzugehen ist, sondern klärt auch die Voraussetzungen für die Versagung einer Haftentschädigung nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG. Der Senat stellt klar: Grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten kann eine Entschädigung ausschließen – auch dann, wenn das Verfahren aufgrund seines Todes eingestellt wird.
(mehr …)
Unzulässigkeit einer Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
Die Revision im Strafprozess unterliegt strengen Formerfordernissen und Fristen. Dass diese Bindungen nicht nur den Verfahrensbeteiligten, sondern ebenso dem Gericht auferlegt sind, zeigt der Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 14. Mai 2025 (1 ORs 9/25) auf eindrucksvolle Weise. Darin hebt das Gericht eine Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO auf, die das Landgericht vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erlassen hatte – und klärt zugleich die prozessuale Konsequenz für die Fortführung des Revisionsverfahrens.
(mehr …)
BGH zur audiovisuellen Zeugenvernehmung
In einem Strafprozess wegen Vergewaltigung hatte das Landgericht Hamburg entschieden, die minderjährige Nebenklägerin (Opferzeugin) nicht im Sitzungssaal, sondern per Videoübertragung aus einem anderen Raum zu vernehmen. Grund war der Schutz der jungen Zeugin, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung litt.
Die Verteidigung rügte später, das Gericht habe dabei Verfahrensregeln verletzt, weil:
- der Beschluss über die audiovisuelle Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung gefasst wurde, und
- die Zeugin später erneut vernommen wurde, ohne dass das Gericht für die zweite Vernehmung einen neuen Beschluss erlassen habe.

Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. März 2025 (Aktenzeichen: 15 NBs 403 Js 64945/22) wichtige Fragen zur notwendigen Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, dem in mehreren Verfahren Strafen drohten, die gesamtstrafenfähig waren und deren Summe voraussichtlich eine Höhe erreichte, die das Merkmal der „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO begründete. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in solchen Fällen.
(mehr …)
Vorlaufzeit für das Absehen von einem Bewährungswiderruf
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 3/25) wichtige Fragen zur Vorlaufzeit für das Absehen von einem Bewährungswiderruf entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Bewährungswiderruf aufgrund neuer Straftaten in der Bewährungszeit ausgesprochen wurde. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.
(mehr …)
Der Begriff der Vernehmung im Lichte des Anwesenheitsrechts des Angeklagten
Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung: Nach deutschem Strafprozessrecht gehört das Anwesenheitsrecht des Angeklagten zu den tragenden Säulen eines fairen Strafverfahrens. Es ist Ausdruck seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und Teil der Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK). Der Angeklagte darf grundsätzlich an allen wesentlichen Verfahrenshandlungen teilnehmen, insbesondere an der Beweisaufnahme (§ 230 Abs. 1 StPO).
Dieses Recht dient nicht nur seinem persönlichen Informationsinteresse, sondern auch der prozessualen Möglichkeit, spontan zu reagieren, Rückfragen zu stellen, Einwände zu erheben oder Verteidigungsanträge zu stellen. Daher wird jeder Eingriff in dieses Recht restriktiv gehandhabt und nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt.
(mehr …)
Verwertungsverbot für eine von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Steuerverfahren
Das Verhältnis zwischen strafprozessualen Ermittlungen und steuerlicher Sachverhaltsermittlung wirft immer wieder heikle Abgrenzungsfragen auf, vor allem beim Zugriff auf sichergestellte Beweismittel. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 23. April 2025 (I B 51/22) klargestellt, dass die Steuerbehörden Daten aus einer von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Festplatte nicht verwerten dürfen, wenn diese ohne die gebotene vorherige Durchsicht vollständig an den Betriebsprüfer übermittelt wurde.
Die Entscheidung konkretisiert die Reichweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im steuerlichen Kontext und grenzt zugleich die Kompetenzen zwischen Steuerfahndung und Außenprüfung scharf ab. Zugleich schafft sie im Steuerstrafrecht neues Verteidigungspotential, das überrascht, aber auch nicht überbetont werden darf.
(mehr …)
Rollenverständnis von Strafverteidigern im Mandatsverhältnis
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Mai 2025 (5 StR 72/25) noch einmal unterstrichen, was für Strafverteidiger eigentlich selbstverständlich sein sollte: Der Verteidiger ist keine bloße „ausführende Hand“ seines Mandanten, sondern trägt für Rechtsmittel wie die Revision persönlich die Verantwortung.
(mehr …)
Eingeschränkter Zugriff auf den Verteidigerkontakt bei Identitätsfeststellung?
Zur Reichweite polizeilicher Befugnisse und Belehrungspflichten nach § 163b StPO: Die polizeiliche Identitätsfeststellung ist in der Strafprozessordnung als niedrigschwellige Maßnahme ausgestaltet – doch gerade in dynamischen Einsatzlagen können sich komplexe Rechtsfragen ergeben. Der Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 18. Februar 2025 (2 ORs 5/25) beleuchtet diese Problematik im Zusammenhang mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der während einer Identitätsfeststellung begangen worden sein soll.
(mehr …)

