Das Amtsgericht Hamburg (36a C 40/14) hat entschieden, dass eine Störerhaftung sich nicht zwingend daraus ergibt, dass das voreingestellte WLAN-Passwort beibehalten wird. Insoweit führt das Amtsgericht aus, dass dies bei Routern, wo voreingestellte WLAN-Passwörter individuell vergeben sind und nicht doppelt genutzt werden, keine Argumentation für eine Störerhaftung sein kann. Derart individuelle PasswörterWeiterlesenFilesharing: Keine Störerhaftung wegen unverändertem Router-Kennwort
Schlagwort: Störerhaftung
Die Störerhaftung im deutschen Recht bezieht sich auf die zivilrechtliche Haftung von Personen oder Unternehmen, die nicht direkt eine Rechtsverletzung begangen haben, aber in irgendeiner Weise zur Verletzung beigetragen oder diese ermöglicht haben. Es handelt sich also um eine mittelbare Haftung.
Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der Störerhaftung war die Haftung des Anschlussinhabers eines WLAN-Netzwerks für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten über dieses Netzwerk begangen wurden. Wenn das WLAN nicht ausreichend gesichert war und jemand anderes darüber illegal Musik oder Filme heruntergeladen hat, konnte der Anschlussinhaber als Störer in Anspruch genommen werden, auch wenn er selbst nichts mit der Rechtsverletzung zu tun hatte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Störerhaftung keine Verschuldenshaftung ist. Das bedeutet, dass der Störer auch dann haften kann, wenn ihm kein persönliches Verschulden an der Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Es reicht aus, dass er die Rechtsverletzung objektiv ermöglicht oder nicht verhindert hat.
In den letzten Jahren gab es jedoch einige gesetzliche Änderungen und Gerichtsentscheidungen, die die Anwendung der Störerhaftung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des offenen WLANs, eingeschränkt haben. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Störerhaftung an, einen Rechtsanwalt zu wenden, gerade mit Blick auf die seit den 2020ern laufende neue europäische Plattformregulierung.
Die Gegenwehr bei einer Erhobenen Klage nach einer Filesharing-Abmahnung ist inzwischen durchaus sehr erfolgversprechend. Dabei zeigt sich (nicht nur) in meinen Verfahren immer wieder, dass man gar nicht lange über Störerhaftung oder Täterschaft diskutieren muss, weil mancher Gegner nicht sauber seine Rechteinhaberschaft nachweisen kann, also dass er überhaupt die richtigen Rechte erworben hat. Das führt…WeiterlesenUrheberrecht: Rechteinhaberschaft genau prüfen (hier: Lizenzanalogie beim Filesharing)
Seit einiger Zeit wird die “Störerhaftung” im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet, was weitreichende Auswirkung auf die frühre angenommene Haftung des Geschäftsführers hat. Diese Rechtsprechung wollte nun jemand im Urheberrecht für sich vor dem OLG Köln (6 U 57/14) in Anspruch nehmen und scheiterte erwartungsgemäß: Soweit der Beklagte zu 2) sich darauf beruft, nach der neueren…WeiterlesenUrheberrecht: Störerhaftung des Geschäftsführers
Nachdem der Bundesgerichtshof bereits die Störerhaftung bei RSS-Feeds eingeschränkt hat, stellt er sich nun gegen eine ausufernde Auslegung einer Unterlassungserklärung, die nach einem solchen Streitfall abgegeben wurde. So hat der BGH (VI ZR 18/14) im Kern klargestellt, dass aus der üblichen Unterlassungserklärung nicht zu folgern ist, dass auch auf Abonnenten hinsichtlich eines eigenen Unterlassens eingewirkt…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Keine Einwirkung auf RSS-Abonennten notwendig
Der Bundesgerichtshof (I ZR 208/12) hat sich in seiner Entscheidung “Empfehlungs-E-Mail” zur (Un-)Zulässigkeit von Empfehlungsemails geäußert, die über ein “Tell-A-Friend”-System versendet werden. Hierzu stellte der BGH fest: Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Empfehlungsemails – Tell a Friend – als unzulässige Werbemaßnahme
Der EUGH (C-131/12) hat sich mit der Frage des Schutzes personenbezogener Daten beschäftigt und eine viel beachtete und viel diskutierte Entscheidung gefällt. Es kann dabei dahin stehen, ob der EUGH entschieden hat, dass man ein “Recht auf Vergessen” (durch andere) hat oder ob es um ein “Recht auf Vergessenwerden” (der eigenen Person) geht – letztlich…WeiterlesenEUGH und ein Recht auf Vergessen: Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten bei Suchmaschinen und Informationsmittlern
Das Oberlandesgericht Stuttgart (4 W 78/13) hat richtigerweise festgestellt, dass der Betreiber eines Onlineportals – hier: ein soziales Netzwerk gedanklich nicht pauschal als Störer bei Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden kann. Das Gericht hat insoweit korrekt festgestellt, dass ein Betreiber eines solchen online Portals sich schwerlich die Inhalte, die Nutzer einstellen, zu eigen macht. Ende Prüfungspflicht kann…WeiterlesenUrteil zur Störerhaftung eines Online-Portals für Urheberrechtsverletzungen
Tatsächlich muss man den Einwurf von Werbesendungen nicht dulden – sofern man klar stellt, dass der Einwurf unerwünscht ist. Üblicherweise wird hierzu ein Aufkleber genutzt, der auf das Unerwünschtsein hinweist. Wer sich durch einen solchen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, der hat gegen den Werbenden einen Unterlassungsanspruch, wenn es dennoch…WeiterlesenStörerhaftung bei Einwurf von Werbesendungen nicht zwingend
Beim Landgericht Wiesbaden (1 O 159/13) ging es um die Frage, wer als “Diensteanbieter” im Sinne des Telemediengesetzes zu qualifizieren ist. Wenn nicht klar ist, wer überhaupt Diensteanbieter ist, bietet es sich an, auf denjenigen zuzugreifen, der als Domaininhaber bei der Registry hinterlegt ist. Das Gericht erteilte diesem Ansinnen aber eine Absage, ebenso wie der…WeiterlesenWer ist Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes?
Das OLG München (29 U 885/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Online-Buchhändler für Rechtsverletzungen haftet (“abgemahnt werden kann”), die in von ihm vertriebenen eBooks aufgetreten sind. Im Ergebnis wurde eine anlasslose Haftung dann abgelehnt, wohl richtigerweise. Allerdings ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sie steht nämlich dann im Raum, wenn der Buchhändler auf…WeiterlesenUrheberrecht: Online-Buchhändler haftet nicht für Rechtsverletzungen für vertriebene Bücher
Regelmäßig stellt sich die Frage der Haftung des Anschlussinhabers eines Internetzugangs wenn Dritte (also nicht der Anschlussinhaber selber) über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen. Dabei geht es um die so genannte “Störerhaftung” des Anschussinhabers oder WLAN-Betreibers. Besonders beliebt sind hierbei folgende Fragen: Ob derjenige haften soll, der mit einem gewissen Interesse ein offenes WLAN betreibt, wie etwa…WeiterlesenStörerhaftung: Haftung des Anschlussinhabers bei WLAN & Internetzugang als Störer (Übersicht)
Das OLG Stuttgart (4 U 78/13) hat sich zur Haftung bei Wikipedia geäußert, auch hinsichtlich der früheren Artikel-Versionen. Die Entscheidung klärt einige grundlegende Fragen, wirft zudem aber auch Probleme auf. Letztlich wird eine konkrete Prüfungsvorgabe für Wikipedia entwickelt, die sich bei uns auch als Darstellung findet (dazu am Ende!). Zum einen stellte die Entscheidung klar,…WeiterlesenUrteil: OLG Stuttgart zur Haftung und Verantwortlichkeit bei “Wikipedia”
Die Störerhaftung des Admin-C ist ein Thema, das seit langem die Rechtsprechung bewegt. Dabei vorwiegend unter zwei Aspekten der Rechtsverletzung: Hinsichtlich der rechtswidrigen Inhalte hat nun das Landgericht Potsdam (2 O 4/13) entschieden, dass der Admin-C jedenfalls nach Hinweis auf die rechtswidrigen Inhalte haften soll – auch wenn er auf die Inhalte vielleicht keinen unmittelbaren…WeiterlesenStörerhaftung: Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte auf einer Webseite?
Werberecht, Newsletter und SPAM: Zum Thema Newsletter und “Spam” gibt es inzwischen einige Unsicherheit, zahlreiche Urteile und Meinungen. Wer einen Newsletter versenden möchte, hat einige rechtliche Fallstricke zu beachten – und wenn dann doch auf einmal aus dem Newsletter eine “Spam-Mail” wird, drohen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und beachtliche Kosten durch eine Abmahnung. Im Folgenden…WeiterlesenNewsletter und SPAM: Was ist rechtlich zu beachten?
Beim Amtsgericht München (142 C 10921/12) wurde eine Störerhaftung des Vermieters einer Wohnung verneint. In diesem Fall hatte der Vermieter sich vertraglich zusichern lassen, dass der Zugang nicht für illegale Aktivitäten genutzt wird, was dem Gericht genügte, um weitergehende Prüfpflichten abzulehnen. Tatsächlich muss gefragt werden, ob die Einstellung des AG München hier nicht – wieder…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Keine Störerhaftung des Vermieters