Nach § 35 AO hat derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1 AO), soweit er sie rechtlich und tatsächlich zu erfüllen vermag.WeiterlesenVerantwortlichkeit für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen (§35 AO)
Schlagwort: steuerhinterziehung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung ist ein Steuerdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§ 370, 371 AO). Der Versuch ist strafbar und es gibt auch den „besonders schweren Fall“. Eine Möglichkeit der Straffreiheit ist die Selbstanzeige, die allerdings erfolgen muss, bevor die Finanzbehörde mit den Ermittlungen beginnt. Von der Steuerhinterziehung zu unterscheiden ist die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 378 AO). Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die sich häufig überschneiden, aber dennoch Unterschiede aufweisen.
Bei uns finden Sie Ihren Strafverteidiger für Steuerhinterziehung, unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen umfassend beim Vorwurf Steuerhinterziehung!
Steuerverkürzung ist die vorsätzliche Herabsetzung der Steuerschuld durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder durch Unterlassen von Angaben, die für die Berechnung der Steuer relevant sind. Dabei kann es sich um Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit, aber auch um bewusste Falschangaben handeln.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung, bei der der Steuerpflichtige in betrügerischer Absicht seine Steuerschuld vermindert, indem er falsche oder irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Im Allgemeinen ist Steuerhinterziehung ein schwerwiegenderes Delikt als Steuerverkürzung und wird daher mit höheren Strafen geahndet.
Ein Beispiel für Steuerverkürzung wäre, wenn ein Steuerzahler vergisst, eine Einkommensquelle in seiner Steuererklärung anzugeben oder versehentlich eine falsche Zahl in seiner Steuererklärung angibt. Ein Beispiel für Steuerhinterziehung wäre, wenn ein Steuerpflichtiger absichtlich falsche Angaben über Einnahmen oder Ausgaben macht, um seine Steuerschuld zu verringern. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftaten der im Gesetz genannten Deliktsart zu begehen.WeiterlesenBande im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO
Nach § 817 BGB ist die Rückforderung sittenwidrig oder widerrechtlich erbrachter Leistungen beiderseits ausgeschlossen, wenn beide an dem Geschäft Beteiligten die Sittenwidrigkeit oder Widerrechtlichkeit zur Zeit der Leistung kannten. Dies gilt insbesondere bei Schwarzarbeit: Die Rückforderung eines Geldbetrages scheitert an § 817 Satz 2 BGB, wenn dieser im Rahmen einer Schwarzgeldabrede im Vorgriff auf künftig…WeiterlesenKeine Rückforderung von Lohn für Schwarzarbeit
Die Verjährung der Abgabenhinterziehung (§ 16 KAG NI, § 17 KAG NW) richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften (§ 78 Abs. 3 StGB), so dass die Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach Beendigung der Tat eintritt (BGH, 1 StR 340/22). Zwar gilt § 376 AO, dessen Absatz 1 eine Verjährungsfrist von 15 Jahren vorsieht, in der…WeiterlesenVerjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung
Unternehmergesellschaften sind Kapitalgesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Abs. 1 GewStG, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) (BGH, 1 StR 79/23 und BFH, XI R 29/20). Im Rahmen…WeiterlesenGewinnermittlung bei Unternehmergesellschaften
Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung – sofern nicht zuvor ein Schätzungsbescheid ergangen ist – in dem Zeitpunkt ein, in dem die Veranlagung bei pflichtgemäßer Abgabe der Steuererklärung erfolgt wäre; dies ist spätestens dann der Fall, wenn die zuständige Finanzbehörde die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden…WeiterlesenTaterfolg der Steuerverkürzung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen
„Die Büchse der Pandora ist geöffnet: Damit richten wir aber keinen Schaden an, sondern kommen den Steuerkriminellen auf die Spur, die mit ihrem egoistischen und verantwortungslosen Handeln der Gemeinschaft schaden. Die Auswertung der Pandora Papers hat begonnen. Hessen hat das Daten-Leak gekauft und wertet es federführend für ganz Deutschland und auch für Ermittlungsbehörden im Ausland…WeiterlesenAuswertung der Pandora Papers durch Hessen hat begonnen
Zwar kann beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer „erlangtes Vermögen“ im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sein, weil der Täter die Aufwendungen für die entsprechenden Steuern erspart. Allerdings muss sich der Steuervorteil auch im Vermögen des Täters niederschlagen, denn nur dann hat er durch die ersparten (Steuer-)Aufwendungen wirtschaftlich etwas erlangt. In Fällen,…WeiterlesenEinziehung bei Steuerhinterziehung: verkürzte Steuer als „erlangtes Etwas“
Dass es Aufgabe des Tatgerichts ist, die geschuldeten Beiträge – getrennt für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte – nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer und Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse zu ermitteln, ist wahrlich nicht neu. Gleichwohl durfte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 101/23) jetzt noch einmal dazu äußern – und zugleich etwas zum subjektiven…WeiterlesenDarstellung der Berechnung bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Wesentlich im Rahmen der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung sind die Besteuerungsgrundlagen – wie aber ist damit umzugehen, wenn ein Angeklagter die genaue Höhe der Umsätze mangels Kenntnis schlicht nicht gestehen kann? In diesem Fall kann geschätzt werden: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Schätzung im Steuerstrafverfahren in Betracht, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Beim OLG Karlsruhe (1 (4) Ss 560/14) ging es um die Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, die an einem „Umsatzsteuerkarussell“ beteiligt war. Das Amtsgericht hatte den Geschäftsführer noch freigesprochen, weil ihm der notwendige Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Er hatte sich damit verteidigt, dass die Steuererklärung über den Steuerberater erfolgte und dass er selber nicht…WeiterlesenUmsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Mai 2023 – VI ZR 116/22) hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot…WeiterlesenPublizierte Tagebücher und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Auch wenn sich ein Angeklagter eine Befreiung von steuerlichen Erklärungspflichten bei einem Finanzamt ‚erschleicht‘, kommt eine Straflosigkeit in Betracht: Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes entfaltet bei verwaltungsakzessorischen Straftatbeständen die behördliche Entscheidung grundsätzlich Tatbestandswirkung. Denn: Es kommt nur auf die formelle Wirksamkeit der Entscheidung an, nicht auf ihre materielle Rechtmäßigkeit (BGH, 1 StR 389/21). Verwaltungsakzessorische Straftatbestände…WeiterlesenSteuerhinterziehung bei erschlichener Befreiung?
Auch innerhalb einer Umsatzsteuerhinterziehungskette entsteht ein messbarer wirtschaftlicher und damit abschöpfbarer Vorteil nur bei dem Tatbeteiligten, in dessen Vermögen sich eine Steuerersparnis niederschlägt, also insbesondere bei den Unternehmern, die ihre aus tatsächlichen Ausgangsumsätzen resultierende Umsatzsteuerzahllast durch Verrechnung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) mit aus Eingangsrechnungen gezogenen Vorsteuern zu Unrecht mindern. Dies ist…WeiterlesenEinziehung bei Umsatzsteuerhinterziehungskette
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäß ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt