Seit dem 1. Januar 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über eine neue zentrale Behörde zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität. Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) werden die bisherigen zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung organisatorisch zusammengeführt. Dieser Schritt markiert eine grundlegende Neustrukturierung der Steuerfahndung im bevölkerungsreichsten Bundesland und soll die Effizienz im Kampf…WeiterlesenNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde
Schlagwort: steuerhinterziehung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung ist ein Steuerdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§ 370, 371 AO). Der Versuch ist strafbar und es gibt auch den “besonders schweren Fall”. Eine Möglichkeit der Straffreiheit ist die Selbstanzeige, die allerdings erfolgen muss, bevor die Finanzbehörde mit den Ermittlungen beginnt. Von der Steuerhinterziehung zu unterscheiden ist die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 378 AO). Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die sich häufig überschneiden, aber dennoch Unterschiede aufweisen.
Bei uns finden Sie Ihren Strafverteidiger für Steuerhinterziehung, unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen umfassend beim Vorwurf Steuerhinterziehung!
Steuerverkürzung ist die vorsätzliche Herabsetzung der Steuerschuld durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder durch Unterlassen von Angaben, die für die Berechnung der Steuer relevant sind. Dabei kann es sich um Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit, aber auch um bewusste Falschangaben handeln.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung, bei der der Steuerpflichtige in betrügerischer Absicht seine Steuerschuld vermindert, indem er falsche oder irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Im Allgemeinen ist Steuerhinterziehung ein schwerwiegenderes Delikt als Steuerverkürzung und wird daher mit höheren Strafen geahndet.
Ein Beispiel für Steuerverkürzung wäre, wenn ein Steuerzahler vergisst, eine Einkommensquelle in seiner Steuererklärung anzugeben oder versehentlich eine falsche Zahl in seiner Steuererklärung angibt. Ein Beispiel für Steuerhinterziehung wäre, wenn ein Steuerpflichtiger absichtlich falsche Angaben über Einnahmen oder Ausgaben macht, um seine Steuerschuld zu verringern. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen
Die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte schreitet weiter voran. Mit Urteil vom 27. November 2024 (Az. 1 StR 473/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in den Mittelpunkt gestellt. Im Zentrum der Entscheidung standen vier Angeklagte, die über Jahre hinweg mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag Steuererstattungen erschlichen hatten. Die Revisionen betrafen…WeiterlesenEinziehung von Cum-Ex-Gewinnen
Tabaksteuer und Shisha-Tabak im Steuerstrafrecht: Die steigende Beliebtheit von Shisha-Bars und Wasserpfeifentabak hat nicht nur den Markt belebt, sondern auch das Interesse der Zollverwaltung geweckt. Mit der Einführung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes und verschärften Regelungen zur Tabaksteuer sieht sich die Branche erheblichen Herausforderungen gegenüber. Insbesondere die Steuerpflicht beim Mischen von Tabakkomponenten sowie die strengen Verpackungsvorschriften bergen erhebliche…WeiterlesenTabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars
Am 12. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 1 StR 112/24 über die Revision eines Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden war. Der Fall dreht sich um die komplexen juristischen Fragestellungen der Steuerhinterziehung, der Verfahrenseinstellung sowie der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entscheidung des BGH detailliert…WeiterlesenSteuerhinterziehung im Restaurantbetrieb
Mit seinem Beschluss vom 11. Dezember 2024 (1 StR 356/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedeutung der Transparenz im Strafverfahren unterstrichen. Konkret ging es um die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO im Rahmen eines Verständigungsverfahrens. Die Entscheidung hebt hervor, dass das Gebot der Transparenz nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern…WeiterlesenTransparenz im Verständigungsverfahren
Der Cum-Ex-Skandal bleibt ein juristischer und gesellschaftlicher Dauerbrenner. Auch in den letzten Wochen gab es bedeutende Entwicklungen: Ein millionenschwerer Vergleich in Wiesbaden, der spektakuläre Geständnis-Widerruf eines Kronzeugen und die Ankündigung neuer Anklagen durch die Kölner Staatsanwaltschaft. Diese Vorgänge verdeutlichen, dass die juristische Aufarbeitung der systematischen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Deals noch lange nicht abgeschlossen ist – eine…WeiterlesenCum-Ex-Skandal: Neue Entwicklungen im wohl größten Steuerstrafverfahren Deutschlands
Das Oberlandesgericht Schleswig (2 ORs 4 SRs 89/24) stellte fest, dass bereits die Entgegennahme eines Hilfsbeweisantrags einen Wiedereintritt in die Verhandlung darstellt und damit die erneute Befragung des Angeklagten nach § 258 Abs. 3 StPO zwingend erforderlich gewesen wäre. Es ging also um die Frage, ob einem Angeklagten nach dem Wiedereintritt in die Verhandlung erneut…WeiterlesenDie Bedeutung des letzten Wortes im Strafprozess: Wiedereintritt in die Verhandlung und seine Folgen
Durchsuchung im Steuerstrafverfahren: Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 26/24) hat die Frage beurteilt, ob steuerliche Sachverhalte in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO offengelegt werden dürfen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH zugleich Beschuldigter einer Steuerhinterziehung ist. Das LG Nürnberg-Fürth hob dabei einen zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg auf und entschied, dass die Kosten des…WeiterlesenDurchsuchung im Steuerstrafverfahren
Glücksspiele faszinieren Menschen seit jeher. Doch während sie für viele eine spannende Freizeitaktivität darstellen, birgt ihr rechtlicher Rahmen in Deutschland zahlreiche Risiken – sowohl für Anbieter als auch für Teilnehmer. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Regelungen, die Anbieter beachten müssen, und klärt über die potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen für Teilnehmer an illegalen Glücksspielen auf.WeiterlesenStrafbarkeit von Glücksspielen in Deutschland
Der Bundesgerichtshof (1 StR 340/24) hat sich in diesem Beschluss mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Einziehung von Taterträgen und eine nachfolgende steuerliche Belastung rechtlich zu harmonisieren sind, um eine unzulässige Doppelbelastung des Täters zu vermeiden. Diese Entscheidung hebt hervor, wie Vermögensabschöpfung und Steuerrecht ineinandergreifen und gleichzeitig verfassungsrechtliche Grundsätze gewahrt bleiben.WeiterlesenKeine Doppelbelastung bei Einziehung im Steuerstrafrecht
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Februar 2024 (Az.: 18 StL 4/23) setzt ein starkes Signal für Steuerberater: Steuerstraftaten haben nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen. Das Gericht stellte klar, dass Steuerberater besonders hohe Anforderungen an berufliches Verhalten erfüllen müssen, da ihr Beruf auf öffentlichem Vertrauen basiert. Im Folgenden geht es um die…WeiterlesenSteuerstraftaten durch Steuerberater
In einem Urteil mit weitreichender Bedeutung für den Onlinehandel und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 213/19) am 14. Oktober 2020 über einen Fall, in dem durch europaweiten Onlinehandel Umsatzsteuer in Millionenhöhe hinterzogen wurde. Die Entscheidung beleuchtet sowohl die technische Durchführung solcher Straftaten als auch die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick…WeiterlesenUmsatzsteuerbetrug im Onlinehandel
Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2024 (1 StR 170/24) konkretisiert der 1. Strafsenat die Anforderungen an die Feststellungen in Steuerstrafverfahren. Der Beschluss hebt die Bedeutung detaillierter Tatsachenfeststellungen hervor, um eine rechtsfehlerfreie Prüfung der Steuerverkürzung und der strafrechtlichen Bewertung zu gewährleisten.WeiterlesenNotwendige Feststellungen in Steuerstrafverfahren
Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 58/24) wurden grundlegende Fragen zu den Verfahrensgarantien aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) behandelt. Der Fall betraf die Revision eines Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Der Schwerpunkt lag auf der Prüfung möglicher Verletzungen der Verteidigungsrechte und der Verfahrensfairness.WeiterlesenGarantien des Art. 6 EMRK im deutschen Strafprozess
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 197/24) beleuchtet die strafrechtliche Verantwortung und wirtschaftsstrafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Das Urteil hebt insbesondere die Anforderungen an die Vermögensabschöpfung hervor und liefert eine detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung sowie der Einziehung nach § 73 StGB.WeiterlesenSteuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-Geschäften