Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Mai 2023 – VI ZR 116/22) hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Er hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot…WeiterlesenPublizierte Tagebücher und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Schlagwort: steuerhinterziehung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung ist ein Steuerdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§ 370, 371 AO). Der Versuch ist strafbar und es gibt auch den „besonders schweren Fall“. Eine Möglichkeit der Straffreiheit ist die Selbstanzeige, die allerdings erfolgen muss, bevor die Finanzbehörde mit den Ermittlungen beginnt. Von der Steuerhinterziehung zu unterscheiden ist die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 378 AO). Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die sich häufig überschneiden, aber dennoch Unterschiede aufweisen.
Bei uns finden Sie Ihren Strafverteidiger für Steuerhinterziehung, unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen umfassend beim Vorwurf Steuerhinterziehung!
Steuerverkürzung ist die vorsätzliche Herabsetzung der Steuerschuld durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder durch Unterlassen von Angaben, die für die Berechnung der Steuer relevant sind. Dabei kann es sich um Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit, aber auch um bewusste Falschangaben handeln.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung, bei der der Steuerpflichtige in betrügerischer Absicht seine Steuerschuld vermindert, indem er falsche oder irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Im Allgemeinen ist Steuerhinterziehung ein schwerwiegenderes Delikt als Steuerverkürzung und wird daher mit höheren Strafen geahndet.
Ein Beispiel für Steuerverkürzung wäre, wenn ein Steuerzahler vergisst, eine Einkommensquelle in seiner Steuererklärung anzugeben oder versehentlich eine falsche Zahl in seiner Steuererklärung angibt. Ein Beispiel für Steuerhinterziehung wäre, wenn ein Steuerpflichtiger absichtlich falsche Angaben über Einnahmen oder Ausgaben macht, um seine Steuerschuld zu verringern. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Auch wenn sich ein Angeklagter eine Befreiung von steuerlichen Erklärungspflichten bei einem Finanzamt ‚erschleicht‘, kommt eine Straflosigkeit in Betracht: Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes entfaltet bei verwaltungsakzessorischen Straftatbeständen die behördliche Entscheidung grundsätzlich Tatbestandswirkung. Denn: Es kommt nur auf die formelle Wirksamkeit der Entscheidung an, nicht auf ihre materielle Rechtmäßigkeit (BGH, 1 StR 389/21). Verwaltungsakzessorische Straftatbestände…WeiterlesenSteuerhinterziehung bei erschlichener Befreiung?
Auch innerhalb einer Umsatzsteuerhinterziehungskette entsteht ein messbarer wirtschaftlicher und damit abschöpfbarer Vorteil nur bei dem Tatbeteiligten, in dessen Vermögen sich eine Steuerersparnis niederschlägt, also insbesondere bei den Unternehmern, die ihre aus tatsächlichen Ausgangsumsätzen resultierende Umsatzsteuerzahllast durch Verrechnung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) mit aus Eingangsrechnungen gezogenen Vorsteuern zu Unrecht mindern. Dies ist…WeiterlesenEinziehung bei Umsatzsteuerhinterziehungskette
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäß ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Völlig überraschend hat der Bundesgerichtshof (1 StR 295/22) klargestellt, dass ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV nicht zur Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO führt – denn die Regelung der Steuererklärungspflicht allein in § 15 Abs. 1 KraftStDV genügt nicht den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG!WeiterlesenVerstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV führt nicht zur Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen
Mit Beschluss vom 27.01.23 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1122/22) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-Ex-Geschäfte) richtet. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) auf die…WeiterlesenErfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem „Cum-Ex“-Fall wegen Entziehung des gesetzlichen Richters
Es ist nicht selten, dass in Ermittlungsverfahren informelle Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft erfolgen („Gentlemen’s agreement“), die nach hiesiger Erfahrung speziell in Wirtschaftsstrafverfahren eingehalten werden – solange die Verteidigung sich ebenfalls an die Zusicherung hält. Doch was ist, wenn die StA ausschert? Um einen solchen Fall ging es beim Bundesgerichtshof, wobei hier ein Verfahren entgegen…WeiterlesenWirkung einer staatsanwaltschaftlichen Zusicherung
Der EUGH (C-694/20) hat im Themenbereich „Bekämpfung aggressiver Steuerplanung“ klargestellt, dass eine Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, nicht erforderlich ist und das Recht auf Achtung der Kommunikation mit Mandanten verletzt. Aber: Alle anderen an einer solchen Planung beteiligten Intermediäre unterliegen, wie der Steuerpflichtige selbst, dieser Meldepflicht, wodurch garantiert werden kann, dass…WeiterlesenMandatsgeheimnis im Steuerstrafrecht
Im Falle der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer muss das Gericht zwingend eine Schätzungsmethode wählen, die dem Ziel der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsrechnung möglichst nahezukommen, am besten gerecht wird. Bei der Auswahl kommt dem Gericht mit dem BGH ein Beurteilungsspielraum zu. Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich dann auch darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Umsatzsteuer
Es ist nicht selten, dass in Steuerstrafverfahren Mandanten darauf hinweisen, dass dem Finanzamt doch ohnehin alle Daten bekannt seien – jedenfalls für Einkommen allein aus nicht-selbstständiger Tätigkeit scheint sich dies nun durchzusetzen, sofern die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vollständig beim Finanzamt vorlagen:WeiterlesenKeine Steuerhinterziehung von Lohnsteuer, wenn elektronische Lohnsteuerbescheinigungen dem Finanzamt vollständig vorliegen
Am Beispiel geschmuggelter Zigaretten lässt sich recht plastisch die Rechtsprechung des BGH zur Einziehung bei Befreiung von einer Verbindlichkeit aufzeigen: Grundsätzlich unterliegt der aus Veräußerung von Zigaretten dem Steuerhehler zufließende Erlös der Einziehung als Surrogat des Erlangten (§ 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, dazu BGH, 1 StR 634/18, 1 StR 502/20, 1…WeiterlesenSteuerhehler & Einziehung bei Befreiung von Verbindlichkeit
Das Saarländische Oberlandesgericht (4 Ws 53/21) konnte klarstellen, dass die durch eine Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen kein taugliches Tatobjekt im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB sein können – hier speziell nicht seit der Neufassung vom 9. März 2021.WeiterlesenGeldwäsche bei durch Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen?
In einem meiner Steuerstrafverfahren ging es um Kaffeesteuer – das besondere bei der Kaffeesteuer ist dabei, dass hier spezielle Besteuerungsgrundlagen im Kaffeesteuergesetz existieren, die Gerichte nicht immer gleich im Blick haben. Dabei weise ich immer wieder darauf hin, dass mit dem BGH die Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern im Urteil nicht so lückenhaft sein darf, dass…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Notwendige Feststellungen bei Verkürzung von Kaffeesteuer
Das OLG Brandenburg (1 OLG 53 Ss-OWi 255/21) konnte sich recht umfassend zu der Frage äußern, wie es sich mit der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit wegen der Nichtzahlung von Mindestlohn verhält. Die Entscheidung ist zwar nachvollziehbar, aber durchaus überraschend.WeiterlesenVerjährung bei Bußgeld wegen Verstoßes gegen Mindestlohngesetz