In einer bedeutsamen Entscheidung vom 11. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 1 StR 422/23 wesentliche Aspekte zur Einziehung von Arbeitsentgelt im Kontext illegaler Beschäftigungsverhältnisse geklärt. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klärung in der Behandlung von Einkünften dar, die aus illegalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von Schwarzarbeit und der Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen,…WeiterlesenBGH-Entscheidung betont differenzierte Betrachtung bei der Einziehung von Arbeitsentgelt
Schlagwort: steuerhinterziehung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung ist ein Steuerdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§ 370, 371 AO). Der Versuch ist strafbar und es gibt auch den „besonders schweren Fall“. Eine Möglichkeit der Straffreiheit ist die Selbstanzeige, die allerdings erfolgen muss, bevor die Finanzbehörde mit den Ermittlungen beginnt. Von der Steuerhinterziehung zu unterscheiden ist die leichtfertige Steuerverkürzung, die lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 378 AO). Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die sich häufig überschneiden, aber dennoch Unterschiede aufweisen.
Bei uns finden Sie Ihren Strafverteidiger für Steuerhinterziehung, unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen umfassend beim Vorwurf Steuerhinterziehung!
Steuerverkürzung ist die vorsätzliche Herabsetzung der Steuerschuld durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung oder durch Unterlassen von Angaben, die für die Berechnung der Steuer relevant sind. Dabei kann es sich um Fehler aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit, aber auch um bewusste Falschangaben handeln.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Steuerhinterziehung eine vorsätzliche Handlung, bei der der Steuerpflichtige in betrügerischer Absicht seine Steuerschuld vermindert, indem er falsche oder irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Im Allgemeinen ist Steuerhinterziehung ein schwerwiegenderes Delikt als Steuerverkürzung und wird daher mit höheren Strafen geahndet.
Ein Beispiel für Steuerverkürzung wäre, wenn ein Steuerzahler vergisst, eine Einkommensquelle in seiner Steuererklärung anzugeben oder versehentlich eine falsche Zahl in seiner Steuererklärung angibt. Ein Beispiel für Steuerhinterziehung wäre, wenn ein Steuerpflichtiger absichtlich falsche Angaben über Einnahmen oder Ausgaben macht, um seine Steuerschuld zu verringern. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
In einem richtungsweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (1 StR 394/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Maßstäbe für die Beweisermittlung im Kontext der Veruntreuung von Arbeitsentgelt gesetzt. Dieser Fall betont die Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der finanziellen Transaktionen, insbesondere wenn es um nicht versteuerte „Schwarzlöhne“ geht.WeiterlesenBGH entscheidet zur Beweisermittlung von „Schwarzlöhnen“ bei Steuerhinterziehung
Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals »movie2k« Anklage zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, erhoben.WeiterlesenAnklage gegen Betreiber der illegalen Internetplattform movie2k
Ein neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2024 (2 StR 195/23) hebt die Bedeutung präziser Feststellungen in Strafverfahren hervor, insbesondere wenn es um komplexe Sachverhalte wie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt geht. Dieses Urteil, das das vorherige Urteil des Landgerichts Aachen aufhebt und zur Neuverhandlung zurückverweist, beleuchtet kritische Aspekte in der Justizpraxis.WeiterlesenBGH stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation in Verfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt
Ein bedeutsames Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juli 2023 (Aktenzeichen 20 U 64/22) behandelt die Frage der Übernahme der Kosten eines Strafverteidigers durch eine D&O-Versicherung im Kontext eines Steuerstrafverfahrens.WeiterlesenOLG Hamm zur Übernahme der Kosten des Strafverteidigers durch D&O-Versicherung
In einem aktuellen Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 36/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfassungsmäßigkeit des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten entschieden. Dieses Thema hat weitreichende Bedeutung für Steuerpflichtige mit Konten im Ausland.WeiterlesenBFH-Urteil zur internationalen Konteninformation
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2024, Aktenzeichen 1 StR 218/23, behandelt einen Fall von Steuerhinterziehung in 16 Fällen. Die Entscheidung hebt das vorherige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober 2022 auf und legt einen besonderen Fokus auf das „große Ausmaß“ der Steuerhinterziehung.WeiterlesenBGH-Entscheidung zu Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
Unversteuerte Zigaretten im Steuerstrafrecht: Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (BGH, 1 StR 479/18, 1 StR 679/18, 1 StR…WeiterlesenUnversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
In einer bemerkenswerten Operation haben Ermittler des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Zusammenarbeit mit dem polnischen Zoll eine großangelegte Betrugsaktion aufgedeckt. Dabei wurden 20.000 aus China importierte E-Bikes beschlagnahmt, die unter Umgehung von Anti-Dumping-Zöllen und Mehrwertsteuer in die EU eingeführt wurden, wie mitgeteilt wird.WeiterlesenOLAF und polnische Zollbehörden decken Betrug mit E-Bikes auf
Der Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung ist fehlerhaft, wenn ein Gericht bei der Schätzung der hinterzogenen Umsatzsteuer die Umsatzsteuer rechtsfehlerhaft dem Entgelt für nicht erklärte Umsätze hinzugerechnet hat.WeiterlesenSchätzung des Betrages bei Umsatzsteuerhinterziehung
Nach § 396 Abs. 1 AO kann das Strafverfahren bis zum unanfechtbaren Abschluss des Besteuerungsverfahrens ausgesetzt werden, wenn die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung vom Bestand des Steueranspruchs, von der Steuerverkürzung oder von der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile abhängt. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Dabei sind alle Umstände abzuwägen, die im konkreten Fall…WeiterlesenAussetzung des Strafverfahrens gemäß § 396 Abs. 1 AO
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 13. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Teile der Revision eines Angeklagten akzeptiert, der zuvor vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war. Die Revision betraf insbesondere die Einziehung des Wertes von Taterträgen.WeiterlesenEntscheidung des Bundesgerichtshofs zur Einziehung bei Steuerhinterziehung
Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiell-rechtlich durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgefüllt, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Steuerart zu einer Steuerverkürzung geführt hat. Auch hierzu bedarf es hinreichender tatsächlicher Feststellungen, die eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen. Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Steuern bei Steuerhinterziehung
Das Hauptzollamt in Aachen und die Staatsanwaltschaft Aachen führen seit 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von mehreren Logistikunternehmen mit Sitz unter anderem in Aachen, Bergheim und Köln. Hinweis: Die hier exemplarisch aufgenommene Pressemitteilung macht deutlich, wie solche Verfahren laufen! Zum einen, dass es Jahre dauert, bis tatsächlich etwas geschieht. Zum anderen, wie sich in relativ…WeiterlesenAachen: Bandenmäßige Schwarzarbeit durch Betreiber mehrerer Logistikunternehmen
Nach § 35 AO hat derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1 AO), soweit er sie rechtlich und tatsächlich zu erfüllen vermag.WeiterlesenVerantwortlichkeit für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen (§35 AO)