Das Landgericht Hamburg (315 O 326/08) hat sich sehr detailliert mit dem virtuellen Hausrecht von Webseiteninhabern beschäftigt. Im Ergebnis korrekt erkennt das Landgericht einen Unterlassungsanspruch, der sich aus den §§ 858, 903, 1004 BGB in analoger Anwendung in Verbindung mit den „Terms of Use“ ergibt. Das „virtuelle Hausrecht“ gibt damit seinem Inhaber das Recht, „die…WeiterlesenVirtuelles Hausrecht: Landgericht Hamburg sieht Hausrecht eines Webseitenbetreibers
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Scraping
Scraping bezeichnet die automatisierte Extraktion von Daten aus Websites oder anderen digitalen Quellen. Dabei werden Programme eingesetzt, um Informationen aus Webseiten zu extrahieren und in einer Datenbank zu speichern oder anderweitig zu verwenden.
Rechtlich problematisch kann dies sein, da Scraping häufig ohne Zustimmung des Webseitenbetreibers erfolgt und damit gegen Urheber- und Datenschutzrechte verstoßen kann. Das Scraping geschützter Inhalte kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Darüber hinaus können beim Scraping personenbezogene Daten erhoben werden, was ebenfalls gegen das Datenschutzrecht verstoßen kann.
Scraping ist daher nicht in jedem Fall erlaubt und kann bei Verstößen gegen das Urheber- und Datenschutzrecht rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls die Zustimmung des Betreibers einzuholen. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen und Privatpersonen beraten und unterstützen, um mögliche rechtliche Risiken beim Scraping zu minimieren.