Dem Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage kann untersagt werden, ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von 90 Zentimetern aufzustellen, wenn damit eine optisch nachteilige Veränderung der Wohnanlage verbunden ist.
Schlagwort: schwimmbad
Rund um Schwimmbäder werden hier Urteile vorgestellt – vornehmlich zur Haftung bei Unfällen. Rechtsanwalt Ferner bietet hier eine Auswahl von typischen Fällen und steht sowohl Betreibern als auch Verbrauchern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Verletzt sich ein 10-jähriges Kind im Schwimmbad beim Spielen an einem geliehenen Tauchring, ist der Schwimmbadaufsicht keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen. Die betreffende Gemeinde ist daher nicht zum Schadenersatz verpflichtet.