Mit dem OLG Dresden (4 U 652/20) ist eine „1-Sterne-Bewertung“ hinzunehmen – auch wenn sie nur verbleibt, weil der eigentliche Text der Bewertung gelöscht wurde. Eine solche verbleibende Bewertung in Form von „Sternen“ ist mit dem OLG als Meinungsäußerung des Nutzers bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt – worauf sich auch der Hostprovider berufen kann.
Schlagwort: schmähkritik
Schmähkritik: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zur Meinungsfreiheit und Schmähkritik. Wir sind im Bereich des Persönlichkeitsrechts, bei Schmähkritik, als Verteidiger gegen den erhobenen Vorwurf einer Schmähkritik tätig,.
Das Landgericht Frankfurt a.M. (2-03 O 418/20) hat die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Prinzipien zur Haftung des Host-Providers konsequent angewendet bei der Frage der Haftung anlässlich der Verbreitung von Gerüchten: Der Host-Provider ist insoweit, nach Inkenntnis-Setzung, als Störer zu qualifizieren: Mittelbarer Störer kann auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider sein, wenn er später positive…
Markenmässige Verwendung vs. dekorative oder beschreibende Nutzung von Marken am Beispiel von Marken auf T-Shirts: Immer wieder ist festzustellen, dass Online-Shops abgemahnt werden, weil T-Shirts angeboten werden, auf denen fremde Marken ohne Erlaubnis verwendet werden. Dabei geht es eher selten um Produktpiraterie. Ständig gibt es Fälle, in denen beliebte Begriffe, die rein als dekoratives Statement…
Wann liegt eine strafbare Beleidigung vor: Immer wieder für Nachfragen sorgt die Thematik der „Beleidigung“. Wann liegt eine solche schon vor, wann (noch) eine zulässige Meinungsäusserung? Gerne wünschen Betroffene dabei eine detaillierte Kasuistik, heisst, man wünscht für eine konkrete Aussage die konkrete Bewertung, dass dies „eindeutig unzulässig“ ist. Doch so einfach ist es nicht, denn…
Der rabiate Vergleich einer Verhandlungsführung vor Gericht mit nationalsozialistischen Sondergerichten und Hexenprozessen kann im Einzelfall von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Dann liegt keine strafbare Schmähkritik vor. Dazu auch: Meinungsäußerung und Schmähkritk
Unterlassungsanspruch gegen Rechtsanwalt im Zivilprozess: Ich habe es tatsächlich schon erlebt, etwa dass ein Strafverteidiger dem Nebenklagevertreter in einem laufenden Strafverfahren eine Abmahnung geschickt hat, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Das Problem liegt dabei auf der Hand: Wenn der Rechtsanwalt Sorge haben muss, wegen Äußerungen bei der Rechtewahrnehmung in Anspruch genommen zu werden, wird das mit…
LG Freiburg, Urteil vom 06.06.2011 – 7 Ns 85 Js 4476/09 AK 129/10 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung in 12 Fällen, wegen Beleidigung in 3 Fällen und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7…
Wann darf eine fremde Marke in einer Domain verwendet werden? Diese Frage beschäftigt Gerichte seit es Domains gibt, gleich ob es um schlichte Namen, Unternehmensnamen oder Marken geht. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über die Verwendung von Marken in Domains, wobei die Rechtsprechung inzwischen sehr umfangreich geworden ist.
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1081/15) konnte kurz und prägnant darlegen, wie man Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung voneinander trennt: Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägtes Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfGE 93,…
Die Meinungsäusserungsfreiheit – kurz Meinungsfreiheit – gilt als elementares Menschenrecht und Fundament der Demokratie. Gleichwohl, obwohl im Kern in seiner Ausprägung längst geklärt, muss sich die Rechtsprechung regelmäßig hiermit beschäftigen.
Das Amtsgericht München hat sich zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung im Fall der Bewertung in einem Bewertungsportal positioniert.
Es ist keine Seltenheit, dass Urheberrecht und Strafrecht gerne einmal genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu unterbinden. Ein Paradebeispiel findet sich beim Landgericht Dortmund (34 Qs 79/14), wo man beides ins Feld führt, um ein unliebsames Wahlplakat zu unterbinden.
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 265/14) hatte sich mit einer Kündigung in besonderer Konstellation zu beschäftigen: Die Arbeitnehmerin war in einer Behörde beschäftigt und kandidierte als Landrätin gegen den bisherigen Landrat als ihren Arbeitgeber. Im Zuge des Wahlkampfes ging es dann hitzig zu und ihr wurde der Arbeitsplatz wegen beleidigender Äußerungen ihres Arbeitgebers im Wahlkampf gekündigt.…