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Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu bei uns: Die ScheinselbstständigkeitWeiterlesenLohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

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Sozialversicherung: Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

Scheinselbstständig: Eine in einem Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (SG Heilbronn, Urteil vom 1.2.2017, S 10 R 3237/15) abhängig beschäftigt: Die 1971 geborene, im Kreis Ludwigsburg wohnende Klägerin ist Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin. Vermittelt über eine Agentur war sie in einem Verbund mit anderen Pflegekräften als…WeiterlesenSozialversicherung: Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

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Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit

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Rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13, dahin geäußert, dass es für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung allein auf die tatsächliche Durchführung des Vertrages ankommt. Dies sieht auch das Bundesarbeitsgericht so. Das Verfahren ist insbesondere für die IT-Branche von Interesse.WeiterlesenRechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung