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Arbeitsrecht Arbeitsstrafrecht

Klage des Scheinselbstständigen ist nicht treuwidrig

Beim Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 668/19, ging es um einen Scheinselbstständigen, der tatsächlich Arbeitnehmer war – was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht wussten und zuerst auch nicht wollten bei der Einstellung. Erst als der Scheinselbstständige einen Gründungszuschuss einklagen wollte und ihm das Sozialgericht attestierte, tatsächlich Arbeitnehmer zu sein, strebte er eine Klage gegen den…WeiterlesenKlage des Scheinselbstständigen ist nicht treuwidrig

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Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Insolvenzstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht

Corona-Krise: Hilfe für Unternehmen & Selbstständige

Aus der Corona-Krise wurde schon früh eine wirtschaftliche Krise, die Eindämmuungsmaßnahmen der Regierungen führten dann verschärfend schnell dazu, dass insbesondere lokaler Handel und Mittelstand leiden. Nachdem in den vergangenen Jahren zunehmend ein Punkt erreicht wurde, an dem viele Selbstständige und Kleinst-Unternehmer nicht mal mehr von Quartal zu Quartal, sondern von Monat zu Monat lebten, schlagen…WeiterlesenCorona-Krise: Hilfe für Unternehmen & Selbstständige

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Arbeitsrecht Arbeitsstrafrecht Compliance IT-Vertragsrecht

Wann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor – zur AÜG-Abgrenzung

Arbeitnehmerüberlassung: Es gibt verschiedene Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes die voneinander abzugrenzen sind. Diese Abgrenzung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wobei nicht jeder drittbezogene Arbeitseinsatz eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist.WeiterlesenWann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor – zur AÜG-Abgrenzung

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Arbeitsrecht Datenschutzrecht IT-Arbeitsrecht IT-Recht & Technologierecht

Crowdworker: Kein Arbeitsverhältnis mit Plattform die Arbeit vermittelt

Das Landesarbeitsgericht München (8 Sa 146/19) hat entschieden, dass zwischen einem „Crowdworker“ und dem Betreiber einer die Arbeit vermittelnden Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht – denn: Eine Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein ArbeitsverhältnisWeiterlesenCrowdworker: Kein Arbeitsverhältnis mit Plattform die Arbeit vermittelt

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Arbeitsrecht Arbeitsstrafrecht

Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu bei uns: Die ScheinselbstständigkeitWeiterlesenLohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

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Arbeitsstrafrecht Arbeitsrecht

Sozialversicherung: Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

Scheinselbstständig: Eine in einem Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (SG Heilbronn, Urteil vom 1.2.2017, S 10 R 3237/15) abhängig beschäftigt: Die 1971 geborene, im Kreis Ludwigsburg wohnende Klägerin ist Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin. Vermittelt über eine Agentur war sie in einem Verbund mit anderen Pflegekräften als…WeiterlesenSozialversicherung: Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

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Arbeitsrecht Arbeitsstrafrecht Compliance IT-Arbeitsrecht

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit

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Compliance Arbeitsstrafrecht IT-Arbeitsrecht

Rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13, dahin geäußert, dass es für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung allein auf die tatsächliche Durchführung des Vertrages ankommt. Dies sieht auch das Bundesarbeitsgericht so. Das Verfahren ist insbesondere für die IT-Branche von Interesse.WeiterlesenRechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung