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Rechtsanwalt für Raub: Raub im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, bei der mit Gewalt oder durch Drohung eine Sache einem anderen gegen dessen Willen weggenommen wird. Der Täter muss dabei die Absicht haben, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Raub ist ein schweres Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Rechtsanwalt Ferner, der Profi im Strafrecht, zu Raub und Strafrecht. Wir verteidigen Sie hart und professionell als Strafverteidiger im Gerichtssaal, insbesondere auch beim Vorwurf Raub. Dabei ist der Raub ein schwerwiegendes Delikt, das je nach den Umständen mit erheblichen Mindest-Freiheitsstrafen belegt sein kann. Beim Vorwurf Raub sollten Sie sofort und frühzeitig auf einen Strafverteidiger zurückgreifen – insbesondere droht hier mitunter schnell die Untersuchungshaft.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven