Beim Oberlandesgericht Hamm (5 RVs 87/14) ging es um die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen – und die Frage, wie ein Urteil abgefasst sein muss, das einen Urheberrechtsverletzer hier verurteilt. So genügt es gerade nicht, dass im Urteil festgestellt wird, dass Urheberrechtsverletzungen überhaupt stattgefunden haben, sondern diese müssen konkretisiert sein. So (…) bedarf es für eine Verurteilung…WeiterlesenUrheberrechtsverletzung durch „Raubkopien“: Anforderungen an das Urteil
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: produktpiraterie
Rechtsanwalt für Produktpiraterie & Produktfälschung: Produktpiraterie ist eine Form des illegalen Handels, bei der gefälschte oder nachgeahmte Waren auf den Markt gebracht werden. Diese Produkte sehen den Originalen oft sehr ähnlich, sind aber in der Regel von minderer Qualität und werden zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft.
Produktpiraterie betrifft eine Vielzahl von Branchen, von Mode und Schmuck über Elektronik und Software bis hin zu Arzneimitteln und sogar Lebensmitteln. Piraterie kann sowohl den Verkauf als auch die Herstellung gefälschter Produkte umfassen und stellt eine Bedrohung für die Rechte von Urhebern und Markeninhabern dar.
Abgesehen von den rechtlichen Folgen für die Produktpiraten kann Produktpiraterie auch zu Gesundheits- und Sicherheitsproblemen für die Verbraucher führen, da die Qualität und Sicherheit dieser Produkte oft nicht garantiert werden kann. Es ist wichtig, dass die Verbraucher beim Kauf von Produkten wachsam sind und sicherstellen, dass sie authentische Produkte von vertrauenswürdigen Verkäufern erwerben.
Rechtsanwalt Jens Ferner Alsdorf, Aachen, Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht, hilft bei Produktpiraterie und Markenpiraterie, sowohl strafverteidigend als auch im Rahmen einer Nebenklage für Schutzrechtsinhaber. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Geheimnisschutz und im Kunstrecht!
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig (11 KLs 390 Js 191/11) in Sachen „kino.to“ hat bisher seltsamerweise inhaltlich kaum Besprechungen gefunden – dabei lohnt sich ein Blick. Insbesondere weil die Annahme täterschaftlichen Handelns durchaus kritisch gesehen werden kann. Die ausgeurteile Strafe dürfte insofern der Höhe nach – 4 Jahre und 6 Monate – durchaus fragwürdig sein.…WeiterlesenUrheberstrafrecht: Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien – kino.to
Was ist zu beachten bei einem Import aus Asien, speziell China oder Vietnam – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden…WeiterlesenImport aus China: Was ist zu beachten?
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat durch ein am 27. November 2007 verkündetes Urteil entschieden, dass für eine kugelförmige Leuchte nicht mit dem Zusatz „Das Original“ geworben werden darf. Die Frage ist insgesamt sehr umstritten.WeiterlesenWerbung mit „Original“ oder „Originalware“
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig in täuschender Weise mit Selbstverständlichkeiten zu werben: Beim Bundesgerichtshof (I ZR 185/12 und I ZR 34/13) ging es um die sogenannte „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Derartiges ist jedenfalls dann eine unzulässige geschäftliche Handlung wenn die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks erfolgt, gesetzlich bestehende Rechte würden eine Besonderheit des Angebots…WeiterlesenWerbung mit Selbstverständlichkeiten
Strafbare Markenverletzung im Markenstrafrecht: Grundvoraussetzung einer strafbaren Verletzung einer Marke oder Gemeinschaftsmarke ist, dass im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde – was immer der Fall ist, wenn die konkrete Benutzungshandlung i.S.v. § 143a MarkenG im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit steht und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dies ist etwa…WeiterlesenStrafbare Markenverletzung
Markenmässige Verwendung vs. dekorative oder beschreibende Nutzung von Marken am Beispiel von Marken auf T-Shirts: Immer wieder ist festzustellen, dass Online-Shops abgemahnt werden, weil T-Shirts angeboten werden, auf denen fremde Marken ohne Erlaubnis verwendet werden. Dabei geht es eher selten um Produktpiraterie. Ständig gibt es Fälle, in denen beliebte Begriffe, die rein als dekoratives Statement…WeiterlesenBeschreibende Nutzung oder markenmässige Verwendung von Marken (am Beispiel „Fun-T-Shirts“)
Grundsätzlich ist mit dem Bundesgerichtshof nicht der klagende Verletzte dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass es sich bei streitigen Produkten um Fälschungen handelt, sondern der als Verletzer in Anspruch genommene Beklagte muss Beweis führen, dass er Originalerzeugnisse und keine Produktfälschungen vertrieben hat: (…) ist grundsätzlich die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig für den Umstand, dass sie Originalerzeugnisse…WeiterlesenBeweislast bei Produktfälschung
Produktpiraterie und Strafrecht: Bei Produktpiraterie geht es um die gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten in Form des gewerbsmäßigen Aneignens fremden geistigen Eigentums. Dabei stellt die Produktpiraterie regelmäßig ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar. Und Betroffene stellen schnell fest, dass Strafverfahren hier zielgerichtet durch Rechteinhaber genutzt werden. Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei verteidigt effektiv…WeiterlesenProduktpiraterie: Strafverfahren bei Produktpiraterie
Wenn im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsverletzungen über das Internet auftreten ist oft der einzige sich anbietende Weg den Verletzer zu identifizieren, der dem Geld zu folgen. Im Markenrecht besteht ein Anspruch auf Auskunft gerichtet gegen Banken, doch wie geht man damit im Urheberrecht um? Das Landgericht Hamburg (308 O 126/16) hat auch hier einen…WeiterlesenProduktpiraterie & Softwarepiraterie: Anspruch auf Auskunft gegen Zahlungsdienstleister bei Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung
Die Grenzbeschlagnahme ist ein wichtiges Mittel gegen Produktpiraterie, denn Plagiate oder Produktfälschungen finden nicht selten ihren Weg über eine Einfuhr. Würde das Rechtssystem Schutz erst ab dem Vertrieb gewähren, würde man den Rechtsbruch damit „sehenden Auges“ zulassen – eine Hilfe hiergegen bietet die Grenzbeschlagnahme, die bereits bei der Einfuhr ansetzt, in Deutschland über den Zoll.…WeiterlesenGrenzbeschlagnahme – Die Grenzbeschlagnahme bei Produktpiraterie
In Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung hat das OLG Frankfurt am Main (11 W 12/13) bestätigt, dass bei einem Sequestrationsanspruch eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht angebracht ist – und auch später ein sofortiges Anerkenntnis in dieser Konstellation nicht vor Kosten schützt: Wird – wie vorliegend – im einstweiligen Verfügungsverfahren neben einem Unterlassungs- ein Sequestrationsanspruch geltend gemacht,…WeiterlesenSequestration: Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis
Das OLG Frankfurt am Main (6 W 50/10) konnte sich zum Designprozess und Sequestrationsanspruch bei eingetragenem Design (früher Geschmacksmuster) äussern: Unterlässt es der Beklagte oder Antragsgegner im Geschmacksmusterverletzungsprozess, ein dem Klagemuster nahe kommendes vorbekanntes Modell vorzulegen, ist nicht nur von der Schutzfähigkeit des Musters, sondern auch von einem weiten Schutzumfang auszugehen. Der Erlass einer auf…WeiterlesenSequestrationsanspruch bei eingetragenem Design (früher Geschmacksmuster)
Mit der „Sequestration“ wird gesichert, dass der in seinen Schutzrechten Verletzte die rechtsverletzenden Produkte zeitnah aus dem Verkehr ziehen kann, um sie der Vernichtung später dann zuzuführen. Das OLG Frankfurt am Main (6 W 4/10) hat zur Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des Vernichtungsanspruchs im gewerblichen Rechtsschutz die Grundlagen festgehalten: Die Anordnung der Herausgabe…WeiterlesenSequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des Vernichtungsanspruchs
Das OLG Frankfurt am Main (6 W 149/05) hat zur Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der Einleitung des Eilverfahrens im Fall einer beabsichtigten Sequestration entschieden: Ist mit der Einlegung eines bloßen Kostenwiderspruchs eine einstweilige Verfügung, die neben einem Unterlassungsanspruch mit Rücksicht auf das Sicherungsinteresse des Gläubigers einen Ausspruch auf Herausgabe von Verletzungsgegenständen zur Verwahrung an den…WeiterlesenMarkenrecht: Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der Einleitung des Eilverfahrens bei Sequestration