Cannabis-Plantage: Was kommt dabei raus, wenn man eine Hanfplantage mit 18 Pflanzen betreibt und überraschend von der Polizei aus dem Bett geholt wird, weil man noch 100 Euro aus einem Strafbefehl wegen Besitz von Betäubungsmitteln offen hat: Nichts gutes. Im vorliegenden Fall wurde eine Semi-Professionelle Cannabis-Plantage mit ausgeklügelter Bewässerung, Beleuchtung und Belüftung betrieben, in der…WeiterlesenCannabis-Plantage mit 18 Pflanzen – 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Cannabis-Plantage
Cannabis-Plantage: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zur Cannabis-Plantage im BTM-Strafrecht. In unserer Kanzlei wird jahrzehntelange Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht geboten, Informationen zur Strafbarkeit beim Betrieb einer Plantage.
Hinweis: Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht für Sie tätig!
Der Strafrahmen bei Betrieb einer Cannabis-Plantage ist hoch, nicht nur weil automatisch die Grenzwerte zur nicht geringen Menge erreicht werden, sondern auch weil die Zahl der Ernten und Mengen hochgerechnet wird.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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