„Sternchenhinweis“ auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht: Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen. Zum Endpreis gehören auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen – insbesondere das an Bord täglich…WeiterlesenMittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub – Werbung muss Gesamtpreis angeben
Schlagwort: PAngV
Rechtsanwalt für Preisangabenverordnung (PAngV): Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Preise für Waren und Dienstleistungen im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz und Klarheit bei der Preisgestaltung zu schaffen und dem Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die PAngV ist von großer wettbewerbsrechtlicher Bedeutung, da sie sicherstellen soll, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch irreführende oder unklare Preisangaben getäuscht werden. Unternehmen, die gegen die PAngV verstoßen, können von Mitbewerbern abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist eine förmliche Aufforderung an das Unternehmen, den Verstoß zu beseitigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, drohen gerichtliche Schritte und finanzielle Sanktionen.
Typische Verstöße gegen die PAngV sind beispielsweise die Angabe unklarer oder versteckter Kosten, die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Endpreisangabe oder die Verwendung unzulässiger Formulierungen wie „kostenlos“ oder „gratis“.
Für Unternehmen ist es daher wichtig, die PAngV genau zu beachten und darauf zu achten, dass ihre Preisangaben klar, transparent und vollständig sind, um Abmahnungen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen in diesem Zusammenhang beraten und unterstützen.
Ist die Preisangabenverordnung unwirksam, in Teilen unwirksam oder weiterhin anwendbares und zu beachtendes Recht? Hintergrund ist, dass europaweit das Wettbewerbsrecht (eigentlich) vereinheitlicht werden sollte, der deutsche Gesetzgeber aber die Problematik weiterhin ignoriert. Dies schlägt speziell bei der Preisangabenverordnung durch – ein Überblick. Update im März 2016: Es wurde schon im Dezember 2015 die BGH Entscheidung „Der…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Preisangabenverordnung in weiten Teilen rechtlich unwirksam
Grundsätzlich – mit gewissen Ausnahmen, etwa wenn üblicherweise erst ein Angebot erstellt wird – muss man gemäß der Preisangabenverordnung Preisaushänge vornehmen, die in einem Schaufenster auszuhängen sind, sofern eines vorhanden ist. Doch wann liegt ein Schaufenster vor? Ist bereits jede Fensterfläche nach außen als ein Schaufenster anzusehen? Das OLG Hamburg (5 U 169/11) sagt dazu:…WeiterlesenPreisangabenverordnung: Was ist ein Schaufenster im Sinne der PAngV?
Irreführung durch Unterlassen: Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält – dazu gehört auch das Vorenthalten notwendiger Informationen zur Identität eines Anbieters. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (6 U 28/12) hat festgestelllt, dass jede Werbeanzeige quasi ein Impressum beinhalten soll. Hintergrund ist §5a III UWG, der bei dem Angebot…Weiterlesen§5a Abs.3 UWG: Irreführung im Wettbewerbsrecht durch Vorenthalten wesentlicher Information
Der Bundesgerichtshof (I ZR 30/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Schriftgröße auf Schildern im Supermarkt noch „deutlich lesbar“ im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV) ist. Der BGH hat dabei entschieden, dass es nicht auf abstrakte Vorgaben ankommt, wie etwa das Einhalten einer konkreten Mindestschriftgröße. Abzustellen ist vielmehr auf das Gesamtbild und die Frage, ob…WeiterlesenGrundpreisangabe: Zur Schriftgröße auf Schildern in Supermärkten bei Angaben nach PAngV
Auch das Landgericht Flensburg (1 S 71/10) hat sich mit einem Formular im Rahmen der üblichen Branchenbuch-Abzocke beschäftigen dürfen und einen Zahlungsanspruch im konkreten Fall verneint. Es ging dabei um dieses Formular: Das Landgericht Flensburg hat hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11, hier bei uns) zwar nicht berücksichtigt kam aber am Ende zum…WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Landgericht Flensburg sieht keine Zahlungspflicht
Das Kammergericht (5 U 103/11) hat entschieden, dass die Angabe von „Überführungskosten“ in einem Zusatztext, auf den mit einem „Sternchen“ (so genannter „Sternchenhinweis“) hingewiesen wird, unzulässig sein soll. Interessant ist dabei als erstes, dass sich die Richter wohl sogar bereit wären, in dem Begriff „Überführungskosten“ eine Irreführung der Verbraucher zu erkennen: Schon der hier von…WeiterlesenWerberecht: PKW-Werbung mit Überführungskosten im Sternchenhinweis unzulässig?
Es gehört zum Tagesgeschäft von Immobilien-Maklern, Werbeanzeigen zu schalten – zugleich handelt es sich um einen hart umkämpften Markt, so dass man nicht nur schnell gewillt ist, seine Anzeige ein wenig zu „frisieren“, sondern darüber hinaus auch genügend mitlesende Mitbewerber in den Startlöchern stehen, um Abzumahnen. Insoweit gehört die Abmahnung von Immobilienmaklern leider zum Tagesgeschäft.WeiterlesenAbmahnung von Immobilienmaklern: Informationspflichten von Maklern – Typische Fehler bei der Gestaltung von Werbeanzeigen bei Immobilien-Vermittlung
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man sich mit seinem (Web-)Shop ausschliesslich an Gewerbetreibende oder (auch) an Verbraucher wendet. Beim Verkauf an Verbraucher wird es jedes Mal gleich anstrengend: U.a. die AGB werden engmaschiger kontrolliert, es gibt ein Widerrufsrecht über das zu belehren ist und Einschränkungen der Gewährleistung sind auch nur erschwert möglich. Insofern eine…WeiterlesenVerkauf nur an Unternehmer: Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung eines B2B-Shops
Das OLG Hamm (4 U 70/11) hat festgestellt, dass auch scheinbar nicht so gravierende Fehler bei der Grundpreisangabe entsprechend der Preisangabenverordnung die Interessen der Verbraucher auch spürbar beeinträchtigen können, es sogar zwangsläufig tun. Im vorliegenden Fall ging es um den Verkauf eines Gleitmittels, das bei einem Umfang von 200 Millilitern lediglich mit dem Endpreis von…WeiterlesenGrundpreisangabe: Fehlende Grundpreisangabe ist immer spürbare Beeinträchtigung