Das Amtsgericht Bonn hat sich mit Urteil vom 06.04.2011 (101 C 453/10) mit einem fragwürdigen Branchenbuch-Anbieter beschäftigt. Der angebliche und zahlungsunwillige “Kunde” hatte negative Feststellungsklage erhoben. Im Ergebnis verneint das Amtsgericht Bonn eine Zahlungspflicht und stellt derweil gleich die wichtigsten Fragen klar.
Schlagwort: negative feststellungsklage
Negative Feststellungsklage und Feststellungsklage: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, zur (negativen) Feststellungsklage und Feststellungsklage im Zivilrecht – ZPO. Ihr Rechtsanwalt für den Zivilprozess.
Bei den Feststellungsklagen gibt es die Positive Feststellungsklage und negative Feststellungsklage. Die Feststellungsklagen dienen dazu, das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrags. Beachten Sie, dass wir nur bei negativer Feststellungsklage tätig sind (nicht bei positiver Feststellungsklage oder Abwehr einer negativen Feststellungsklage)
Darf man Abmahnungen oder fremde Briefe und Emails veröffentlichen?
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht: Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter einer Wohnung im Wege der Klage gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene Abmahnung durch den Vermieter vorgehen kann.
Der Ausschluss aus dem Verein ist die Ultima Ratio bei Konflikten mit Mitgliedern. Da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an diese Vereinsstrafe stellt, ist die Kenntnis der Anforderungen und Probleme wichtig, die der Ausschluss eines Mitglieds mit sich bringt.
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht…