In ihrem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass man die vergangenen Jahre korrigieren möchte, in denen man auf dem rechten Auge zumindest stark kurzsichtig war – nun liegt der erste Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem man im Internet gegen „Hasskriminalität“ vorgehen möchte. Und offenbart, dass…WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Schlagwort: mord
Die Anklage wegen Mordes ist eine der schwersten strafrechtlichen Anschuldigungen. Wird jemand beschuldigt, einen anderen Menschen vorsätzlich getötet zu haben, können die Folgen sehr schwerwiegend sein und zu langen Freiheitsstrafen führen. In solchen Fällen ist es daher unbedingt ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Strafrechts. Er kann dem Beschuldigten helfen, sich auf die Vorwürfe vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Insbesondere beim Vorwurf des Mordes sind die Folgen für den Beschuldigten oft gravierend und können sein ganzes Leben beeinträchtigen. Neben juristischen Fähigkeiten sind zumindest ein gewisser Umgang mit der Presse, aber auch forensische Kenntnisse erforderlich. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann den Beschuldigten über seine Rechte und Möglichkeiten aufklären und ihn in jeder Phase des Strafverfahrens begleiten.
Ein Strafverteidiger führt in der Regel eine umfassende Analyse des Falles durch, um die Beweislage und die Rechtmäßigkeit der Anklage zu prüfen. Er wird sich mit dem Beschuldigten treffen und alle Fakten des Falles besprechen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei wird er auch prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob es Gründe gibt, den Vorwurf abzuschwächen oder ganz zurückzuweisen.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, sich selbst zu verteidigen und einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist der ideale Ansprechpartner, da er über das nötige Fachwissen verfügt, um den Fall optimal zu vertreten. Er stellt sicher, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden und dieser eine faire Chance erhält, sich zu verteidigen.
In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt für den Vorwurf Mord und Totschlag.
Der Alltag in der JVA ist entgegen mancher Ansicht weder besonders angenehm noch luxuriös. Im Rahmen des Strafvollstreckungsrechts gibt es immer wieder typische Streitfragen, die in den folgenden Abschnitten in aller Kürze angerissen werden: Wie kleidet man sich? Welche Technik ist erlaubt? Wie funktioniert das mit dem Geld? Erfahrene Strafverteidiger werden Inhaftierten bei den üblichen…WeiterlesenUntersuchungshaft: Leben in der JVA
LG Freiburg, Urteil vom 06.06.2011 – 7 Ns 85 Js 4476/09 AK 129/10 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung in 12 Fällen, wegen Beleidigung in 3 Fällen und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7…WeiterlesenLG Freiburg, 7 Ns 85 Js 4476/09 AK 129/10 („Volksverhetzung“)
Das Arbeitsgericht Hamburg (16 Ca 23/17) hat – wenig überraschend – unterstrichen, dass eine ausgesprochene außerordentliche Kündigung bei Relativieren des Holocaust wirksam ist.WeiterlesenArbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei Relativieren des Holocaust
Der Bundesgerichtshof (5 StR 524/15) konnte sich zur besonderen Schwere der Schuld bei §105 Abs.3 JGG äussern und stellt hierzu fest: Die von der Rechtsprechung zu § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ent- wickelten Maßstäbe sind gleichermaßen auf § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG anzuwenden (vgl. BeckOK JGG/Schlehofer, Stand: 15. März…WeiterlesenJugendstrafrecht: Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen zur Zulässigkeit von Berichten in Online-Archiven über frühere Ermittlungsverfahren auseinandergesetzt. Dabei betont der BGH nunmehr seit Jahren, dass die Frage der Zulässigkeit solcher (veralteter) Berichterstattung in Online-Archiven aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit…WeiterlesenPresserecht: BGH zur Berichterstattung in Online-Archiven
Immer noch ein wenig Schattendasein fristet die Umsetzung des „Cyber-Groomings“ in Deutschland. Dies wurde bereits vor einiger Zeit in deutsches Recht umgesetzt und sieht vor, dass bereits die Vorstufe zum durchgeführten sexuellen Missbrauch, nämlich die Kontaktanbahnung mit der Zielrichtung des sexuellen Missbrauchs, als besondere Form des Sexuellen Mißbrauchs strafbar ist. §176 Abs.4 Nr.3 StGB formuliert…WeiterlesenCyber-Grooming: Sexueller Missbrauch von Kindern durch Whatsapp-Nachrichten
Ich habe beim Bundesgerichtshof (3 StR 541/14) einige Zeilen dazu gefunden, wann konkret eine Verdeckungsabsicht bei einem Mord anzunehmen ist – und dass dies nicht zu weit verstanden werden darf soweit es um die Frage der „anderen Straftat“ geht: Der Schuldspruch wegen Mordes erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis rechtsfehlerfrei. Zwar…WeiterlesenStrafrecht: Zur Verdeckungsabsicht bei Mord
Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zu entscheiden ist, entbindet das zuständige Gericht nicht von einer Entscheidung hierüber und schließt es für sich genommen nicht aus, die gesuchte Person in Haft zu behalten: Bei einer übermäßig langen Haftdauer ist jedoch eine Freilassung geboten, die mit den zur Verhinderung einer…WeiterlesenAuswirkung von Fristenablauf beim europäischen Haftbefehl
Das OLG Koblenz (2 Ws 122/15) hält fest: Von einem Täter, dessen Schuld rechtskräftig festgestellt ist, ist grundsätzlich zu erwarten, dass er sich den mit der strafrechtlichen Sanktion verbundenen negativen Folgen seiner Taten stellt. Selbstmordgefahr ist grundsätzlich kein Grund, die Strafvollstreckung aufzuschieben. Eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Strafgefangenen droht vom Vollzug dann nicht,…WeiterlesenStrafvollstreckung trotz Suizidgefahr
Das Oberlandesgericht Hamm (1 Vollz (Ws) 664, 665/14) hatte sich mit der durchaus sensiblen Frage zu beschäftigen, wie damit umzugehen ist, dass männliche Inhaftierte durch weibliche Justizvollzugsbeamte durch den Türspion beobachtet werden. Dazu hält das OLG fest, dass eine solche Beobachtung keineswegs zu unterlassen ist, aber man rücksichtsvoll vorzugehen hat, etwa indem die Bediensteten vor…WeiterlesenStrafvollzug: Beobachtung männlicher Inhaftierter im Strafvollzug durch weibliche Bedienstete
Wann liegt eine Schmähkritik vor und wie ist diese zur Meinungsäußerung abzugrenzen? Das OLG Stuttgart (4 U 88/13) hat sich recht anschaulich mit der Differenzierung zwischen (zulässiger) Meinungsäußerung und (unzulässiger) Schmähkritik beschäftigt. Es ging um ein u.a. als „Hühnerhof“ benanntes Hotel, dass in einer negativen Internetbewertung mit dem Titel „Hühnerstall statt Hühnerhof“ bezeichnet wurde. Dies empfand der…WeiterlesenSchmähkritik und Meinungsäußerung
Durchaus überraschend wurde angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Tötungsdelikte im deutschen Strafrecht reformiert werden sollen. So liest man etwa bei Tagesschau.de: Bundesjustizminister Heiko Maas will die Paragrafen zu Mord und Totschlag überprüfen lassen. Bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gebe es einen „gesetzgeberischen Regelungsbedarf“, sagte der SPD-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“. Diese Diskussion an sich…WeiterlesenAnmerkung: Zu den Reform-Gedanken der Tötungsdelikte (2014)
Es findet sich bei Heise-Online ein Artikel, in dem mehrere bekannte Strafrechtler auf das „Cyber-Grooming“ und dessen Strafbarkeit (§176 IV Nr.3 StGB) eingehen. Zu Recht finden sich dabei erhebliche Kritikpunkte in den Äußerungen – wobei allerdings nicht thematisiert wird, ob es wirklich strafbar ist.WeiterlesenZur Strafbarkeit des „Cyber-Groomings“
In der NJW 16/2010 findet sich ab Seite 1110 ein bemerkenswerter Aufsatz von Ritter zur Frage, inwieweit die bisherige Form der Gesetzesauslegung, die sich an der „objektiven Werteordnung“ des deutschen Grundgesetzes orientiert, überholt ist. Mit einer sehr differenzierten und nicht nur überzeugenden, sondern letztlich zwingenden Analyse, kommt Ritter zu dem Ergebnis, dass letztlich (mit der…WeiterlesenEine neue Werteordnung für die Gesetzesauslegung – Grundrechtecharta und EMRK