Es war schon länger im Gespräch, nunmehr hat die Bundesregierung Ihren Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/11126): Die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung soll mit einem neuen Paragraphen im StGB unter Strafe gestellt werden. Es soll hierzu folgendes neu in das StGB eingefügt werden: § 217 Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung (1) Wer absichtlich und gewerbsmäßig…WeiterlesenGesetzentwurf: Strafbarkeit gewerbsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung
Schlagwort: mord
Die Anklage wegen Mordes ist eine der schwersten strafrechtlichen Anschuldigungen. Wird jemand beschuldigt, einen anderen Menschen vorsätzlich getötet zu haben, können die Folgen sehr schwerwiegend sein und zu langen Freiheitsstrafen führen. In solchen Fällen ist es daher unbedingt ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Strafrechts. Er kann dem Beschuldigten helfen, sich auf die Vorwürfe vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Insbesondere beim Vorwurf des Mordes sind die Folgen für den Beschuldigten oft gravierend und können sein ganzes Leben beeinträchtigen. Neben juristischen Fähigkeiten sind zumindest ein gewisser Umgang mit der Presse, aber auch forensische Kenntnisse erforderlich. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann den Beschuldigten über seine Rechte und Möglichkeiten aufklären und ihn in jeder Phase des Strafverfahrens begleiten.
Ein Strafverteidiger führt in der Regel eine umfassende Analyse des Falles durch, um die Beweislage und die Rechtmäßigkeit der Anklage zu prüfen. Er wird sich mit dem Beschuldigten treffen und alle Fakten des Falles besprechen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei wird er auch prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob es Gründe gibt, den Vorwurf abzuschwächen oder ganz zurückzuweisen.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, sich selbst zu verteidigen und einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist der ideale Ansprechpartner, da er über das nötige Fachwissen verfügt, um den Fall optimal zu vertreten. Er stellt sicher, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden und dieser eine faire Chance erhält, sich zu verteidigen.
In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt für den Vorwurf Mord und Totschlag.
Ne bis in idem
Ich habe heute im Radio gehört, dass der Junge („Kevin“), der 2006 von Rechtsextremen erheblich misshandelt wurde, nun überraschend gestorben ist. Auf Anhieb habe ich dazu in der deutschen digitalen Presse noch nichts gefunden, dafür aber hier. Interessant ist hierbei ein ganz besonderer Aspekt für Jura-Studenten: In der Radio-Meldung, die ich gehört habe, wurde erklärt,…WeiterlesenNe bis in idem
BGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
Beim Hoferbenfall wird die Frage behandelt, wie damit umzugehen ist, wenn ein zur Tat angestifteter einem error in persona unterliegt. Es ist eine moderne Fassung des Rose-Rosahl-Falles und gerade in Klausuren des kleinen Scheines anzutreffen. Die Aussage des BGH dazu: Der Irrtum des Täters über die Person des Tatopfers ist für den Anstifter unbeachtlich, es…WeiterlesenBGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
„Strafe muss wehtun“ titelt heute Jan Fleischhauer bei Spiegel-Online und will die These vertreten: „Sinn von Strafe ist nicht Besserung, sondern Vergeltung.“ – Eine gute Gelegenheit, das immer wieder, auch von Laien, diskutierte Thema kurz anzugehen.WeiterlesenHängt ihn höher: Von der Vergeltung im Recht
Das Landgericht Aachen (94 Ns 27/12 – 1 Js 11/12) hatte sich heute, auf eine von uns eingelegte Berufung hin, mit der Frage zu beschäftigen, ob das Posting „…dann lauf ich Amok“ auf Facebook eine strafbare Handlung darstellt. Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Aachen (556 Ds-1 Js 11/12-48/12, Urteil vom 28.03.2012, hier bei uns besprochen) sah…WeiterlesenLandgericht Aachen: Posting von „dann lauf ich Amok“ auf Facebook ist keine Straftat
Am Ostersonntag, dem 23. März 2008, ließ der Angeklagte bei Oldenburg einen 5,9 kg schweren und 24 cm hohen Holzklotz von einer Brücke auf die Bundesautobahn A 29 fallen und traf – wie von ihm gewollt – einen dort mit 130 bis 140 km/h fahrenden Pkw. Dieser war mit einem Ehepaar und dessen neun- sowie…WeiterlesenBGH: Urteil im „Holzklotzfall“ ist rechtskräftig
BGHSt 7, 325 – Blutrausch
Der „Blutrausch“ führte vor dem BGH zu dieser Frage: Wenn jemand mit einer Tat beginnt, dann in einen „Blutrausch“ kommt der die Zurechnungsfähigkeit ausschliesst und während dieses „Blutrausches“ den tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht – handelt es sich dann nicht um einen Versuch? Kommt drauf an sagt der BGH und verneint dies für den Regelfall.WeiterlesenBGHSt 7, 325 – Blutrausch
Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus: Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein: Wir prüfen, inwieweit bei…WeiterlesenKoalition plant Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
BGHSt 18, 87 – Staschynskij-Fall
Wer eine Tötung eigenhändig begeht, ist im Regelfalle Täter; jedoch kann er unter bestimmten, engen Umständen auch lediglich Gehilfe sein.WeiterlesenBGHSt 18, 87 – Staschynskij-Fall
Zum Haftgrund der Fluchtgefahr
Zum Haftgrund der Fluchtgefahr haben sich drei Landgerichte geäußert, was hier kurz Erwähnung finden soll: Das LG Aurich (12 Qs 51/10) hat festgehalten, dass bei einem (EU-)Ausländer alleine wegen des ausländischen Wohnsitzes nicht reflexartig auf eine Fluchtgefahr geschlossen werden darf. Anders sieht das aber das LG Kleve (120 Qs 55/11), das ausdrücklich auch keine Probleme…WeiterlesenZum Haftgrund der Fluchtgefahr
BGHSt 35, 347 – Katzenkönig
Der Katzenkönig-Fall ist ein echter Klassiker und muss bekannt sein. Der Sachverhalt ist abstrus, aber gut zu lesen, auch wenn man nicht glaubt, dass es dem echten Leben entsprungen ist. Wesentlich ist diese Entscheidung wenn es um die Abgrenzug vin Anstiftung zur mittelbaren Täterschaft geht. Der BGH stellt hier auf die objektive Tatherrschaft ab und…WeiterlesenBGHSt 35, 347 – Katzenkönig
BGHSt 39,133 – Rotlichtfall
Ein entschuldigtes Überschreiten der Notwehr im Sinne von § 33 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der Täter sich planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat, um unter Ausschaltung der erreichbaren Polizei einen ihm angekündigten Angriff mit eigenen Mitteln abzuwehren und die Oberhand über seinen Gegner zu gewinnen. Die Nötigung zur Unterlassung…WeiterlesenBGHSt 39,133 – Rotlichtfall
Anstiftung zum Mord
Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewußtseinsdominant, kommen auch sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht. Fehlt beim…WeiterlesenAnstiftung zum Mord
Was beim OLG Düsseldorf (I-15 U 79/10) verhandelt wurde, betrifft jede „journalistisch-redaktionell“ aufbereitete Webseite und sollte Beachtung finden. Es geht um die übliche Problematik: Eine Webseite berichtet über ein einstmals aktuelles Geschehnis, hier: Ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Das Geschehnis findet sein Ende (Ermittlungsverfahren eingestellt), der alte Bericht steht aber natürlich weiter im Netz. Wer nach…WeiterlesenPersönlichkeitsrecht: Bericht über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
BGHSt 14, 193 – Jauchegrubenfall
Der Jauchegrubenfall ist im Sachverhalt tragisch, in der Dogmatik aber wichtig. Anders als vielfach zu lesen, hat der BGH hier gerade festgestellt, dass es keinen „dolus generalis“, also keinen Generalvorsatz, geben kann. Stattdessen wird durch eine einfache Kausalkatte die Verantwortlichkeit bejaht.WeiterlesenBGHSt 14, 193 – Jauchegrubenfall