Ein Urteil des KG Berlin (9 U 45/09) ist in zweierlei Hinsicht sehr Interessant: Zum einen ist die getroffene Aussage für Prozesse durchaus von Bedeutung, zum anderen findet man in den Urteilsgründen (finden sich unten im Anhang) eine sehr ausführliche Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, die sicherlich Beachtung und Zustimmung verdient. Das KG Berlin stellt…WeiterlesenKG Berlin zum Schutz des Persönlichkeitsrechts (Hier: Fotos im Gerichtssaal)
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: mord
Die Anklage wegen Mordes ist eine der schwersten strafrechtlichen Anschuldigungen. Wird jemand beschuldigt, einen anderen Menschen vorsätzlich getötet zu haben, können die Folgen sehr schwerwiegend sein und zu langen Freiheitsstrafen führen. In solchen Fällen ist es daher unbedingt ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Strafrechts. Er kann dem Beschuldigten helfen, sich auf die Vorwürfe vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Insbesondere beim Vorwurf des Mordes sind die Folgen für den Beschuldigten oft gravierend und können sein ganzes Leben beeinträchtigen. Neben juristischen Fähigkeiten sind zumindest ein gewisser Umgang mit der Presse, aber auch forensische Kenntnisse erforderlich. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann den Beschuldigten über seine Rechte und Möglichkeiten aufklären und ihn in jeder Phase des Strafverfahrens begleiten.
Ein Strafverteidiger führt in der Regel eine umfassende Analyse des Falles durch, um die Beweislage und die Rechtmäßigkeit der Anklage zu prüfen. Er wird sich mit dem Beschuldigten treffen und alle Fakten des Falles besprechen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei wird er auch prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob es Gründe gibt, den Vorwurf abzuschwächen oder ganz zurückzuweisen.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, sich selbst zu verteidigen und einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist der ideale Ansprechpartner, da er über das nötige Fachwissen verfügt, um den Fall optimal zu vertreten. Er stellt sicher, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden und dieser eine faire Chance erhält, sich zu verteidigen.
In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt für den Vorwurf Mord und Totschlag.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Die Berichterstattung aus Strafprozessen hat inzwischen eine ganz besondere Bedeutung angenommen. Früher war es tatsächlich wohl so, dass vorwiegend besonders auffällige Prozesse Beachtung gefunden haben. Insbesondere die nicht nur einmalige Berichterstattung über den Ausgang des Prozesses, sondern die kontinuierliche Berichterstattung über den gesamten Verlauf hinweg, war vor allem bei derartig ‚grösseren‘ Prozessen eher anzutreffen. Dies…WeiterlesenProzessberichterstattung im Strafprozess
RGSt 74, 84 – Badewannenfall
Der Badewannenfall behandelt die Frage, wie man Täter und Teilnehmer auseinander hält. Hier wird die (heute von der Rechtsprechung wieder vertretene) subjektive Theorie aufgeworfen: Entscheidend ist der Wille des Handelnden. Der BGH gab Anfangs diese Theorie auf, kehrte aber beim Stachinskij Fall wieder dorthin zurück. Links zum Urteil: Fallbesprechung bei der Uni Gießen (PDF)WeiterlesenRGSt 74, 84 – Badewannenfall
Der Bundesgerichtshof (1 StR 405/12) hat sich recht prägnant zur Frage geäußert, wann eine versuchte Anstiftung – hier: zu einem Mord – angenommen werden kann: Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung…WeiterlesenBGH: Wann liegt versuchte Anstiftung zum Mord vor?
Preußisches Obertribunal – Rose-Rosahl
Die Rose-Rosahl-Problematik behandelt zwei Kernthemen, die heute Standard-Probleme des Strafrecht AT sind: Wie ist der Error in objecto vel persona beim unmittelbaren Täter zu behandeln? Wie wirkt sich ein solcher Irrtum auf den Anstifter aus? Auch wenn die Probleme Standard-Probleme sind: Ausdiskutiert sind sie noch lange nicht. Klar ist bei Frage (1), dass der Irrtum…WeiterlesenPreußisches Obertribunal – Rose-Rosahl
Das OLG Rostock (I Ws 62/11) stellte kürzlich fest, dass eine elektronische Fussfessel nicht nur für Sexualstraftäter, sondern auch für andere Straftäter – im Rahmen schwerster Straftaten – in Frage kommt. Der Betroffene wurde u.a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Geiselnahme verurteilt und erhielt im Rahmen der Führungsaufsicht eine so genannte „elektronische Fußfessel“.WeiterlesenElektronische Fußfessel: Nicht nur für Sexualstraftäter
Es war schon länger im Gespräch, nunmehr hat die Bundesregierung Ihren Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/11126): Die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung soll mit einem neuen Paragraphen im StGB unter Strafe gestellt werden. Es soll hierzu folgendes neu in das StGB eingefügt werden: § 217 Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung (1) Wer absichtlich und gewerbsmäßig…WeiterlesenGesetzentwurf: Strafbarkeit gewerbsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung
Ne bis in idem
Ich habe heute im Radio gehört, dass der Junge („Kevin“), der 2006 von Rechtsextremen erheblich misshandelt wurde, nun überraschend gestorben ist. Auf Anhieb habe ich dazu in der deutschen digitalen Presse noch nichts gefunden, dafür aber hier. Interessant ist hierbei ein ganz besonderer Aspekt für Jura-Studenten: In der Radio-Meldung, die ich gehört habe, wurde erklärt,…WeiterlesenNe bis in idem
BGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
Beim Hoferbenfall wird die Frage behandelt, wie damit umzugehen ist, wenn ein zur Tat angestifteter einem error in persona unterliegt. Es ist eine moderne Fassung des Rose-Rosahl-Falles und gerade in Klausuren des kleinen Scheines anzutreffen. Die Aussage des BGH dazu: Der Irrtum des Täters über die Person des Tatopfers ist für den Anstifter unbeachtlich, es…WeiterlesenBGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
„Strafe muss wehtun“ titelt heute Jan Fleischhauer bei Spiegel-Online und will die These vertreten: „Sinn von Strafe ist nicht Besserung, sondern Vergeltung.“ – Eine gute Gelegenheit, das immer wieder, auch von Laien, diskutierte Thema kurz anzugehen.WeiterlesenHängt ihn höher: Von der Vergeltung im Recht
Das Landgericht Aachen (94 Ns 27/12 – 1 Js 11/12) hatte sich heute, auf eine von uns eingelegte Berufung hin, mit der Frage zu beschäftigen, ob das Posting „…dann lauf ich Amok“ auf Facebook eine strafbare Handlung darstellt. Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Aachen (556 Ds-1 Js 11/12-48/12, Urteil vom 28.03.2012, hier bei uns besprochen) sah…WeiterlesenLandgericht Aachen: Posting von „dann lauf ich Amok“ auf Facebook ist keine Straftat
Am Ostersonntag, dem 23. März 2008, ließ der Angeklagte bei Oldenburg einen 5,9 kg schweren und 24 cm hohen Holzklotz von einer Brücke auf die Bundesautobahn A 29 fallen und traf – wie von ihm gewollt – einen dort mit 130 bis 140 km/h fahrenden Pkw. Dieser war mit einem Ehepaar und dessen neun- sowie…WeiterlesenBGH: Urteil im „Holzklotzfall“ ist rechtskräftig
BGHSt 7, 325 – Blutrausch
Der „Blutrausch“ führte vor dem BGH zu dieser Frage: Wenn jemand mit einer Tat beginnt, dann in einen „Blutrausch“ kommt der die Zurechnungsfähigkeit ausschliesst und während dieses „Blutrausches“ den tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht – handelt es sich dann nicht um einen Versuch? Kommt drauf an sagt der BGH und verneint dies für den Regelfall.WeiterlesenBGHSt 7, 325 – Blutrausch
Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus: Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein: Wir prüfen, inwieweit bei…WeiterlesenKoalition plant Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
BGHSt 18, 87 – Staschynskij-Fall
Wer eine Tötung eigenhändig begeht, ist im Regelfalle Täter; jedoch kann er unter bestimmten, engen Umständen auch lediglich Gehilfe sein.WeiterlesenBGHSt 18, 87 – Staschynskij-Fall