Bei einem elektronischen Camcorder mit aufgeschraubtem Objektiv im Wert von insgesamt 13.500 EUR handelt es sich nicht um einen „wertvollen Gegenstand kleineren Formats“ i.S.d. Allgemeinen Vertragsbedingungen. Er muss daher nicht ständig beobachtet oder bewacht werden.
Versicherungsrecht: Haftung für Abhandenkommen eines Camcorders auf einer Messe
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