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Schlagwort: Medizinstrafrecht

Fachanwalt für Medizinstrafrecht – kompetente Verteidigung von Ärzten und medizinischem Personal.

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Medizinstrafrecht 2025

    Medizinstrafrecht 2025

    Das Medizinstrafrecht stand im Jahr 2025 unter dem Eindruck weiterer Verdichtung der Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte – bei klassischem Arztstrafrecht ebenso wie im Medizinwirtschaftsstrafrecht. Zugleich schärfen Rechtsprechung und Gesetzgebung den Blick für Patientenautonomie, Sterbehilfe und die Folgewirkungen strafrechtlicher Verurteilungen in Zivil- und Berufsverfahren.

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  • Medizinstrafrecht: Fahrlässige Tötung im Arztstrafrecht

    Medizinstrafrecht: Fahrlässige Tötung im Arztstrafrecht

    Eine Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung stellt grundsätzliche Fragen zur strafrechtlichen Haftung medizinischer Fachkräfte in den Fokus: Das Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az: 16 Ds 326 Js 130982/23) zeigt, wie eng der Spielraum zwischen leitliniengerechtem Handeln und strafrechtlicher Verantwortung sein kann – insbesondere in akuten Notfallsituationen, in denen Zeitdruck und komplexe Entscheidungsprozesse zusammenfallen. Der Fall illustriert exemplarisch, unter welchen Umständen ein Unterlassen ärztlicher Maßnahmen nicht nur zivilrechtliche, sondern eben auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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  • Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger: Strafrechtliche Haftung des Krankenhaus-Managements?

    Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger: Strafrechtliche Haftung des Krankenhaus-Managements?

    Ein ehemaliger Krankenpfleger steht im Verdacht, über Jahre hinweg auf zwei Palliativ- und Intensivstationen in Nordrhein-Westfalen gezielt Patienten durch Überdosen an Beruhigungs- und Schmerzmitteln getötet zu haben.

    Die Ermittler gehen aktuell von weit über 20 weiteren Mordverdachtsfällen aus, zusätzlich zu den bereits vorgeworfenen und gerichtlich bereits verhandelten zehn Morden und zahlreichen Mordversuchen (das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig und es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung!). Da inzwischen auch gegen eine unbestimmte Zahl Dritter ermittelt werden soll, möchte ich mich kurz mit der Frage der Haftung dieser beschäftigen.

    Zu meinem Hintergrund: Neben meiner originären Tätigkeit als Strafverteidiger verteidige und berate ich in der IT- und Criminal-Compliance; ich bin zertifiziert in Compliance (Fernuni Hagen) und Krisenkommunikation (SRH) – zudem habe ich alleine in diesem Jahr in mehreren Fällen Ärzte hinsichtlich des Vorwurfs versuchter Körperverletzungs- und Tötungsdelikte verteidigt.

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