Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 11862/14) stellt nunmehr auch ausdrücklich klar, dass es sich lohnt, Lizenzverträge in Filesharing-Verfahren ordentlich zu lesen: Wer nur Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten des Werkes auf physikalischem Datenträger ist, kann bei einer Verbreitung des Werkes über Filesharing-Netzwerke im Internet Schadenersatz nicht nach Lizenzanalogie verlangen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes,…WeiterlesenFilesharing-Klage: Erworbene Rechte für physikalische Datenträger reichen nicht für Lizenzanalogie aus
Schlagwort: Lizenzanalogie
Lizenzanalogie bedeutet, dass bei einer Urheberrechtsverletzung der Schadensersatz anhand eines fiktiven Lizenzvertrages berechnet wird. Im Zusammenhang mit der Softwarelizenz bedeutet dies, dass auch bei einer rein technischen Vervielfältigung einer Software ein fiktiver Lizenzvertrag erforderlich ist. Denn Software ist urheberrechtlich geschützt und eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Urhebers kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Gestaltung von Softwarelizenzverträgen unterstützen und dabei helfen, die rechtlichen Aspekte der Lizenzanalogie zu berücksichtigen. Dabei geht es um Fragen wie Nutzungsumfang, Haftung, Gewährleistung und Schutz des geistigen Eigentums.
In Deutschland gibt es spezielle Gesetze, die den Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts regeln. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten. Insgesamt ist die Lizenzanalogie im Urheberrecht ein komplexes Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten.
Schadensersatzberechnung bei Urheberrechtsverletzung wie Fotoklau: Wenn jemand ohne entsprechende Erlaubnis ein Foto eines anderen benutzt stellt sich schnell die Frage, ob Schadensersatz zu zahlen ist und in welcher Höhe. Hier ergibt sich inzwischen eine interessante Entwicklung in der Rechtsprechung, die einige Änderungen für die althergebrachte Abmahnpraxis mitbringen. WeiterlesenSchadensersatzberechnung nach Urheberrechtsverletzung
Ich hatte bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass im Fall einer Klage nach einer Filesharing-Abmahnung nicht vorschnell eine Rechteinhaberschaft ungeprüft übernommen werden darf. Ein weiteres Beispiel findet sich beim Amtsgericht Düsseldorf (57 C 10172/14), das nun ausführt, dass es bei einer öffentlichen Zugänglichmachung im Internet für einen Schadensersatz eben nicht ausreicht, wenn nur Rechte zur…WeiterlesenKlage nach Filesharing-Abmahnung: Amtsgericht Düsseldorf zur Rechteinhaberschaft
Die Gegenwehr bei einer Erhobenen Klage nach einer Filesharing-Abmahnung ist inzwischen durchaus sehr erfolgversprechend. Dabei zeigt sich (nicht nur) in meinen Verfahren immer wieder, dass man gar nicht lange über Störerhaftung oder Täterschaft diskutieren muss, weil mancher Gegner nicht sauber seine Rechteinhaberschaft nachweisen kann, also dass er überhaupt die richtigen Rechte erworben hat. Das führt…WeiterlesenUrheberrecht: Rechteinhaberschaft genau prüfen (hier: Lizenzanalogie beim Filesharing)
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich.WeiterlesenUrheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend
Auch das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 4661/13) hat sich nunmehr endlich – unter Rückgriff auf die Kölner Rechtsprechung – auch bei der Berechnung des Schadensersatzes beim Filesharing für neue Berechnungsmethoden geöffnet. Im Ergebnis führt dies dazu, dass ein Betrag von 20,24 Euro pro Titel zu zahlen ist – bei einem Musikalbum mit 13 Titeln ergab…WeiterlesenAG Düsseldorf: Bei Filesharing ist pro Musiktitel Zahlung von 20 Euro ausreichend
Ich bin inzwischen seit Jahren in mehreren Klagen nach einer vorangegangenen Filesharing-Abmahnung (für vormals Abgemahnte) tätig. Bisher sehe ich von detaillierten Berichten ab, da ich während laufender Verfahren hier keinen Informationsgewinn sehe. Es gibt aber einen Aspekt, der mitunter für Unsicherheit sorgt und der meines Erachtens gerne unterschätzt wird: Die Frage der Verjährung im Zusammenhang…WeiterlesenGerichtlicher Mahnbescheid nach Filesharing-Abmahnung: Forderungen können trotz Mahnbescheid verjährt
Allgemeine Geschäftsbedingungen können urheberrechtlich geschützt sein: Dabei ist es im wirtschaftlichen Verkehr keine Seltenheit, dass wer AGB benötigt, gerne solche AGB kopiert, die ein Konkurrent nutzt – was bei dem passt, kann ja so falsch nicht sein. Manchmal werden auch AGB von ganz anderen Anbietern kopiert und „irgendwie“ passend gemacht. Das erste grosse Problem dabei:…WeiterlesenUrheberrechtlicher Schutz von AGB
Weiterhin scheiden sich an ACTA die Geister und zunehmend rückt nun die strafrechtliche Komponente in den Fokus. Auch bei der digitalen Gesellschaft liest man dazu nun etwas (hier, Punkt 3). Ein guter Anlass für einige fachliche Erklärungen.WeiterlesenACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU
Das Landgericht Düsseldorf (23 S 66/12) fand beim „Fotoklau“ von 14 Lichtbildern bei eBay einen Schadensersatz in Höhe von 20 Euro pro Lichtbild ausreichend. Die Argumentation in Düsseldorf: Wenn man den relevanten Markt – hier: Betreiber von ebay-Auktionen – betrachtet, zeigt sich, dass diese nicht bereit sind, für herkömmliche Lichtbilder von Produkten mehr als die…WeiterlesenFotoklau bei ebay: 20 Euro Schadensersatz pro Lichtbild angemessen
Es ist soweit: Der Kollege Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes. Ich hatte in der Vergangenheit, vor ca. 2 Jahren, bereits die Problematik angesprochen, wobei die Rechtslage letztlich recht eindeutig ist. Insofern war es wohl letztlich nur eine Frage der Zeit, bis es zu ersten…WeiterlesenUrheberrecht: Abmahnung wegen Vorschaubildern auf Facebook
Lizenzanalogie als Grundlage für die Schadensersatzberechnung nach Urheberrechtsverletzung: Regelmäßig bei Urheberrechtsverstößen möchte jemand Schadensersatz und diesen anhand der sogenannten Lizenzanalogie berechnen. Die Idee dieser Lizenzanalogie im deutschen Recht ist, dass der Verletzer eines Rechts nicht besser stehen soll, als der rechtmäßige Nutzer – und dann so behandelt wird, als hätte man eine ordentliche Lizenz abgeschlossen,…WeiterlesenLizenzanalogie im Urheberrecht