Verursacht der Versicherungsnehmer einer Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen (hier 04er-Kennzeichen mit befristeter Gültigkeit) bei einer nicht vom Verwendungszweck des Kurzzeitkennzeichens gedeckten Fahrt einen Unfall, kann der Versicherer die an den Unfallgegner gezahlten Beträge vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Schlagwort: Kurzzeitkennzeichen (Rotes Kennzeichen)
Kurzzeitkennzeichen: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zu Kurzzeitkennzeichen („rote Kennzeichen“) und Verkehrsrecht
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1401/18, bestätigt, dass schon auf Grund von Umständen die eine Unzuverlässigkeit naheliegen, die Nutzung eines roten Kennzeichens Widerrufen werden kann. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob der Betroffene tatsächlich Verstöße gegen Verkehrs- und Strafvorschriften (mit-)begangen hat oder von ihnen Kenntnis gehabt hat. Alleine der Zustand ständiger Verfahren…
Beim Bundesgerichtshof (IV ZR 429/14) ging es um die „roten Kennzeichen“, die Kurzzeitkennzeichen, und die Frage, wie es sich hier mit dem Versicherungsschutz verhält. der BGH hat hierzu klar gestellt: Wird Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch den Versicherer in der Weise gewährt, dass im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist, so…
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Kraftfahrzeughändlers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die sofortige Entziehung eines sogenannten roten Dauerkennzeichens wandte. Hintergrund war, dass nachgewiesen werden konnte, dass der Gewerbetreibende das Nummernschild nicht nur für private Fahrten verwendet hat, sondern dass zudem die Fahrthefte unvollständig geführt waren.