Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (7 Sa 1201/03) konnte sich zu der Möglichkeit der Abmahnung eines Arbeitnehmers wegen Beschädigung des Arbeitgeber-Eigentums äussern. Dabei steht einem Arbeitnehmer bei einer unrichtigen Abmahnung zu, die Entfernung derartiger Abmahnungen aus der Personalakte zu verlangen. Denn der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, unrichtige Behauptungen, die sich nachteilig auswirken können, aus der…WeiterlesenArbeitsrecht: Abmahnung wegen Beschädigung des Arbeitgeber-Eigentums
Schlagwort: Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber erheben kann. Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist und gegebenenfalls eine Abfindung oder Wiedereinstellung durchsetzen.
Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, indem er den Arbeitnehmer rechtlich berät und ihn bei der Klage unterstützt. Zunächst prüft der Anwalt die Kündigung und klärt, ob die formellen und materiellen Anforderungen eingehalten wurden. Ist die Kündigung unwirksam, kann er den Arbeitgeber auffordern, die Kündigung zurückzunehmen oder eine angemessene Abfindung zu zahlen.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, vertritt der Anwalt den Arbeitnehmer vor Gericht und nimmt seine Interessen wahr. Er stellt sicher, dass alle relevanten Argumente und Beweismittel vorgebracht werden und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz behilflich sein und eine angemessene Abfindung oder Entschädigung aushandeln.
Insgesamt kann ein Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer helfen, eine Kündigungsschutzklage erfolgreich zu führen und seine Rechte zu wahren.
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat: Der Kläger war seit 1987 bei der vormaligen Beklagten zu 1. in deren Apotheke als vorexaminierter Apothekenangestellter beschäftigt. Mit Schreiben vom 28. November 2013 kündigte die vormalige Beklagte zu 1. das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger sowie…WeiterlesenWiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb bei Betriebsübergang
Mit Urteil vom 14. August 2017 hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Kündigungsschutzprozess die Berufung der Herner Sparkasse gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. Oktober 2016 (Aktenzeichen 3 Ca 1053/16) zurückgewiesen. Das Arbeitsverhältnis einer seit dem Jahr 1991 beschäftigten 52-jährigen Sparkassenangestellten, die gegen die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses klagt, besteht danach fort. Die…WeiterlesenVerdachtskündigung einer Sparkassen-Mitarbeiterin unwirksam
Das Oberlandesgericht Hamm (8 U 18/17) konnte feststellen, dass keine Altersdiskriminierung bei an Altersgrenze gebundenem Kündigungsrecht eines GmbH-Geschäftsfhrers vorliegt, sofern dieser sozial abgesichert ist. Dem OLG zu Folge ist die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Dienstberechtigten im Anstellungsvertrag eines GmbH-Fremdgeschäftsführers mit Vollendung des 60. Lebensjahres jedenfalls dann kein rechtswidriger Verstoß gegen das Alters-Diskriminierungsverbot (§§ 7, 1…WeiterlesenGeschäftsführer: Keine Altersdiskriminierung bei an Altersgrenze gebundenem Kündigungsrecht
Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil…WeiterlesenKündigungsschutz: Verwertungsverbot bei Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger
Ausgewählte verpflichtete Unternehmen und Unternehmer haben mit dem Geldwäschegesetz einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Dessen Funktion sollte nicht unterschätzt werden: Gerne als schlichte Kontaktperson eingeschätzt handelt es sich um einen Eckpfeiler des betriebsinternen Compliance, der nicht nur helfen kann Bussgelder zu verhindern sondern darüber hinaus von herausragender Bedeutung für die Führungsebene sein kann, wenn eine eigene…WeiterlesenGeldwäschebeauftragter
Die Atmosphäre ist schlecht, mein Chef kritisiert mich bei jeder Gelegenheit und ich rechne insgesamt damit, demnächst eine Kündigung zu erhalten – kann ich mich hier irgendwie vorbereiten? Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wird. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor…WeiterlesenIch rechne in Kürze mit einer Kündigung – was kann ich tun?
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass…WeiterlesenAbgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung
Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG* rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor.WeiterlesenKündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats
Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer Rechtsposition berühmt.WeiterlesenArbeitsrecht: Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Wenn in einem Unternehmen ein Mitarbeiter als „interner“, „betrieblicher“ Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird, so genießt dieser einen besonderen Kündigungsschutz, der mitunter für Verunsicherung bei Arbeitgebern führt und im §4f BDSG normiert ist: Ist (…) ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche…WeiterlesenDatenschutzrecht: Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
Die Veränderung von Daten durch einen Arbeitnehmer kann schnell arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es hierbei um Straftatbestände geht. Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 405/15) hatte beispielsweise einen Sachverhalt zu bewerten, der Verschränkungen zum IT-Strafrecht bietet: Frau A und Herr B arbeiten beim gleichen Arbeitgeber und sind liiert, wobei gegen Frau A der Verdacht des…WeiterlesenStrafbarkeit von Datenveränderung im Arbeitsverhältnis
Beim Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 405/15) ging es um die Kündigung eines Systemadministrators vor folgendem Hintergrund: Frau A und Herr B (Systemadministrator) arbeiten beim gleichen Arbeitgeber und sind liiert, wobei gegen Frau A der Verdacht des Arbeitszeitbetruges besteht. Sie wird freigestellt und händigt die überlassene Hardware aus. Nun plötzlich werden private Einträge in ihrem Kalender…WeiterlesenIT-Arbeitsrecht: Keine Kündigung des Systemadministrators wegen Zugriff auf Dienstlaptop
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine…WeiterlesenElternzeit: Zum Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses: Die mit einem Grad von 50 schwerbehinderte Klägerin war seit dem 1. Oktober 2012 beim beklagten Land als Leiterin der Organisationseinheit Qualitätsmanagement/Controlling des Landeskriminalamts (LKA) beschäftigt. Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag…WeiterlesenKeine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens in ersten 6 Monaten