LG Berlin zur Reichweite der „Online- und Digitalschutz“-Klausel: In einer Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. 24 O 250/24) hat das Landgericht Berlin grundlegende Klarstellungen zur Auslegung einer sogenannten „Cyberklausel“ innerhalb einer Hausratversicherung getroffen. Die Klägerin, Opfer eines betrügerischen Zugriffs auf ihr Girokonto über eine Mobile-Payment-App, verlangte Schadensersatz aus dem Versicherungsvertrag. Das Gericht wies die Klage jedoch ab – mit Begründungen, die sowohl dogmatisch als auch versicherungsvertraglich bedeutsam sind.
Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Fachaufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen“ in Kommunikation & Recht, Heft 6/2025, S.373
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