Die in der Deutschen Hebammenzeitschrift in Bezug auf zwei homöopathische Arzneimittel veröffentlichte Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ ist irreführend. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13.12.2012 entschieden und damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund bestätigt, die diese Werbeaussage untersagt. Das beklagte Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück vertreibt Schüßler- Salze u.a.…WeiterlesenUnzulässige Werbeaussage wenn Schüßler-Salze als „sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ bezeichnet werden
Schlagwort: Klage
Die Klage ist ein Rechtsinstrument, mit dem Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können. Im deutschen Rechtssystem muss eine Klage schriftlich bei Gericht eingereicht werden und enthält die Darstellung des Sachverhalts sowie den Antrag des Klägers.
Im IT-Recht stellen sich insbesondere Fragen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Online-Plattformen, Datenschutzverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier unterstützen und eine Klage auf Basis der entsprechenden Rechtsgrundlagen formulieren und einreichen. Die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen im IT-Recht kann auch als IT-Prozess bezeichnet werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Klage nicht immer die beste Option ist und auch alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung in Betracht gezogen werden sollten. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann in solchen Fällen beraten und eine individuelle Lösung für den konkreten Fall empfehlen.
Der BGH (I ZR 106/10) stellt klar: Der Umstand, dass der Kläger in allen drei Fällen mit der Abmahnung mehr Verletzungshandlungen gerügt hat, als er zum Gegenstand der Klage gemacht hat, lässt nicht auf ein missbräuchliches Kostenbelastungsinteresse schließen. […] Sollte der Kläger der Berechnung der Abmahnkosten hinsichtlich der weiteren Abmahnungen bewusst einen überhöhten Gegenstandswert zugrunde…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Nicht nur weil weniger eingeklagt als abgemahnt wird
Der Bundesgerichtshof möchte rechtsmissbräuchliche Abmahnungen je nach Rechtsgebiet unterschiedlich behandeln: Im Wettbewerbsrecht führt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung dazu, dass eine spätere Klage des Abmahners unzulässig wäre – wer rechtsmissbräuchlich abmahnt, dem bleibt der Klageweg diesbezüglich verwehrt (BGH, I ZR 215/98; I ZR 241/99; I ZR 300/02; I ZR 174/10) Anders im Urheberrecht: Hier führt eine rechtsmissbräuchliche…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung: Auswirkungen auf Unterlassungsanspruch?
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 4. Februar 2013 (7 L 569/12) der Städteregion Aachen untersagt, lebensmittelrechtliche Verstöße der Antragstellerin, die in der Region mehrere Bäckereifilialen betreibt, im Internet zu veröffentlichen. Im Oktober 2012 hatten Mitarbeiter der Städteregion im Produktionsbereich der Antragstellerin diverse lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt und angekündigt, diese in dem…WeiterlesenInternet-Pranger: Erfolgreicher Eilantrag eines Bäckereibetriebs beim VG Aachen
Eine Klage ist dem Beklagten zuzustellen – schliesslich muss dieser sich ja irgendwie verteidigen können, was nur geht, wenn dieser von der Klage überhaupt weiss. Doch was, wenn jemand sich „versteckt“, wenn er keine gemeldete Anschrift hat? Wenn man ihm zwingend die Klage zustellen müsste würde das Bedeuten, der Gläubiger als potentieller Kläger könnte seinen…WeiterlesenKeine Google-Suche nötig: Zu den Ermittlungspflichten bei öffentlicher Zustellung
Das Landgericht Hamburg (308 O 442/12) hat scheinbar ein übliches Modell der Unterlassungserklärung gekippt, zumindest wird es für einige Diskussionen sorgen. Es ging darum, dass jemand eine Unterlassungserklärung abgebeben hat, die sich alleine auf ein täterschaftliches Begehen bezogen hat. Dem Gegner gegenüber wurde aber vorgetragen, dass durch Dritte überein ungesichertes WLAN die Rechtsverletzung begangen wurde…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Unterlassungserklärung muss Vortrag entsprechen – Vorsicht Falle!
Seit je her gilt im Wettbewerbsrecht, dass durch die erstmalige Begehung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens die Vermutung weiterer gleichartiger Rechtsverstöße geschaffen wird („Wiederholungsgefahr“). Wer diese Wiederholungsgefahr beseitigen und eine gerichtliche Entscheidung vermeiden möchte, wird regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, also das Versprechen, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er den Verstoss nochmals begeht. Zum Inhalt der Unterlassungserklärung…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr erfordert Unterlassungserklärung
Wenn ein anonymer Blog-Beitrag zu lesen ist, mit dem Persönlichkeitsrechte verletzt werden, stellen Betroffene schnell die Frage: Kann man internationale Konzerne wie Facebook oder Google in Deutschland verklagen – oder ist man hier letztlich faktisch der Rechtlosigkeit ausgeliefert? Die Antwort lautet mit dem BGH: Ja, man kann. Und man muss natürlich wissen, wer überhaupt der…WeiterlesenPersönlichkeitsrecht: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte
Der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) berichtet, dass man einen neuen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf (38 O 37/12) erzielt haben will: Der GWE GmbH wurde laut Information des DSW wohl untersagt, die bisherige Prozedur der Mahn- und Inkassoschreiben so fortzuführen, da man hierin einen Wettbewerbsverstoß erkennen will. Die Mitteilung des DSW klingt gut,…WeiterlesenGewerbeauskunft-Zentrale: Landgericht Düsseldorf zu Mahnschreiben
An der Regel bei Facebook, dass man (eigentlich) seinen realen Namen angeben und es damit auch nutzen muss – anstelle eines Pseudonyms, so genannter „Klarnamen-Zwang“ – stören sich einige. Und auch weitere soziale Netze wollen einen Klarnahmenzwang. Doch ist dies zulässig? Es bleibt aber die Frage: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben? Eine umfassende Analyse von…WeiterlesenKlarnamenzwang: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben?
Es ist soweit: Der Kollege Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes. Ich hatte in der Vergangenheit, vor ca. 2 Jahren, bereits die Problematik angesprochen, wobei die Rechtslage letztlich recht eindeutig ist. Insofern war es wohl letztlich nur eine Frage der Zeit, bis es zu ersten…WeiterlesenUrheberrecht: Abmahnung wegen Vorschaubildern auf Facebook
Eine „Mogelpackung“, also eine Lebensmittelverpackung die mehr Inhalt vortäuscht als da ist, ist ein wettbewerbsverstoß und kann abgemahnt werden, so das OLG Karlsruhe (4 U 156/12). Hintergrund ist §7 II EichG, demzufolge Fertigpackungen so gestaltet und gefüllt sein müssen, dass keine größere Füllmenge vorgetäuscht wird als tatsächlich vorhanden ist. Diese Vorschrift ist zudem eine Marktverhaltsvorschrift…Weiterlesen„Mogelpackung“ ist Wettbewerbsverstoß
Eines vorab, was ich bei diesem Thema ohnehin immer tue: Ich mahne zur Vorsicht und zurückhaltender Euphorie. Jedenfalls auf den ersten Blick scheint sich das Landgericht Köln (33 O 353/11) von der ausufernden Störerhaftung bei Familienanschlüssen zu verabschieden. Ich erkläre am Ende, warum ich zu dieser Vorsicht rate. Im Kern jedenfalls sagte das Landgericht Köln…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Landgericht Köln kippt Störerhaftung bei Familien-Anschlüssen (?)
Erst einmal als kurzer Hinweis, ohne rechtliche Würdigung: Ein von mir als Strafverteidiger betreutes Verfahren im Bereich des Urheberstrafrecht zeigt, dass die GVU weiterhin strafrechtlich gegen Streaming Angebote und wohl auch „damit zusammenhängende Angebote“ vorgeht. Dabei liegt die Betonung an dieser Stelle auf „zusammenhängende Angebote“, womit insbesondere Portalseiten gemeint sind. Als solche „Portalseiten“ sind Angebote…WeiterlesenUrheberstrafrecht: GVU geht strafrechtlich gegen Links auf Streaming-Portalseiten vor
Die GWE GmbH konnte sich folgenden Hinweis vom Amtsgericht Düsseldorf (24 C 7922/12 – nicht veröffentlicht, der richterliche Hinweis wurde mir vorgelegt) im Rahmen einer negativen Feststellungsklage vorhalten lassen: Der streitgegenständliche Vertrag ist bereits deshalb nichtig, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) nicht hinreichend genau bestimmt sind in der Vertragsurkunde. So ist dort nämlich weder…WeiterlesenAmtsgericht Düsseldorf findet deutliche Worte zur Gewerbeauskunft-Zentrale

