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Schlagwort: IT-Vertragsrecht

Fachanwalt für IT-Vertragsrecht – rechtssichere IT-Verträge für Unternehmen und Softwarehäuser.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Vom Mietvertrag zur Wegwerfware: Wie KI das IT-Vertragsrecht neu ordnet

    Vom Mietvertrag zur Wegwerfware: Wie KI das IT-Vertragsrecht neu ordnet

    KI-generierte „Wegwerfsoftware“ verschiebt den Schwerpunkt des IT-Vertragsrechts weg von Dauerschuldverhältnissen wie Cloud-Abonnements hin zu Werkverträgen und Haftungsfragen, wobei Urheberrecht und Produkthaftung zu den zentralen Streitfeldern werden. Der folgende Beitrag ordnet diese Verschiebung ein und erweitert die bisherige Analyse um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Code und die konkreten Haftungsrisiken fehlerhafter KI-Ausgaben.

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  • OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    Vertragswirksamkeit bei digitalen Leistungen: „Internet-System-Verträge“ sind weit verbreitet – Verträge, in denen Dienstleister Unternehmen Webauftritte inklusive Hosting, Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung versprechen. Der rechtliche Umgang mit solchen komplexen Vertragsgestaltungen ist jedoch nicht immer trivial. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 04.04.2024 – 2 U 34/23) verdeutlicht, welche Anforderungen an die Vertragswirksamkeit, die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Beweisführung gestellt werden – und stellt dabei zentrale Weichen für die gerichtliche Bewertung solcher Vertragstypen.

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  • Digitale Produkte

    Digitale Produkte werden in Deutschland nun rechtlich eigenständig geregelt. Hintergrund ist, dass das deutsche Recht auf Basis zweier EU-Richtlinien aus seiner überwiegend analogen Zeit in eine moderne, digitale Form gezwungen wurde.

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  • Umwelttechnologie

    Umwelttechnologie

    Mit besonderer Begeisterung widmen wir uns in unserer Kanzlei den Umwelttechnologien. Dabei ist es kein Widerspruch, dass wir im Kern auf Spezialgebiete des IT-Rechts ausgerichtet sind. Denn Umwelttechnologien und IT-Technologien haben eine rechtliche Schnittmenge, in der Recht und Technik Hand in Hand gehen.

    In den letzten Jahrzehnten hat sich die Technologie rasant entwickelt, insbesondere im Bereich der Umwelttechnologien und der Informationstechnologien (IT). Umwelttechnologien zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, Umweltbelastungen zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. IT-Technologien umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, von der Datenverarbeitung über Kommunikationssysteme bis hin zur künstlichen Intelligenz.

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  • Neues Kaufrecht 2022: Digitales

    Das neue Kaufrecht kommt am 1.1.2022 und damit die „digitale Revolution“ im BGB. Ich habe in den bisherigen Teilen schon versucht aufzuzeigen, was sich Neues tut und dass man vorsichtig sein muss, wenn man mit alten Verträgen und hergebrachtem juristischen Wissen versucht Käufe zu regeln.

    In diesem dritten Teil meiner vierteiligen Serie geht es nun um ein weiteres Novum, die echte digitale Revolution: Der Gesetzgeber versucht den Spagat aus der bisherigen vertraglichen Systematik und dem Integrieren digitaler Verträge zu schaffen. Ob dies geglückt ist, mag man kritisch sehen.

    Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

    Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
    Teil 2: Sicherheit
    Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
    Teil 4: die Aktualisierungspflicht

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  • Pentesting: Vertrag über Penetrationstest

    Pentesting: Vertrag über Penetrationstest

    Pentesting und IT-Sicherheit – in der IT-Sicherheit kommt man ohne einen professionellen Penetrationstest nicht aus: Ein Penetrationstest ist ein umfassender Sicherheitstest; hierbei geht es um die Prüfung der Sicherheit eines Netzwerks oder Softwaresystems mit den Mitteln und Methoden, die ein Angreifer voraussichtlich anwenden würde, um unautorisiert in das System einzudringen. Man „denkt“ sich also in einen Hacker als potenziellen Angreifer und versucht durch einen simulierten Angriff Schwachstellen des Systems aufzudecken. Man spricht hier auch vom Pentesting.

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