Schlagwort: Hanf

Rechtsanwalt für Hanf und BTM-Strafrecht – Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Hanf. Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Hanf professionell und seriös. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Cannabis-Plantage mit 18 Pflanzen – 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

    Cannabis-Plantage: Was kommt dabei raus, wenn man eine Hanfplantage mit 18 Pflanzen betreibt und überraschend von der Polizei aus dem Bett geholt wird, weil man noch 100 Euro aus einem Strafbefehl wegen Besitz von Betäubungsmitteln offen hat: Nichts gutes.

    Im vorliegenden Fall wurde eine Semi-Professionelle Cannabis-Plantage mit ausgeklügelter Bewässerung, Beleuchtung und Belüftung betrieben, in der 18 Hanfpflanzen fleissig vor sich hin wucherten wuchsen. Das kam nicht gut an, weder bei der Polizei noch bei dem zuständigen Gericht. Gleichwohl war auch hier die Sache durchaus glimpflich zu regeln, es gab im Rahmen der hiesigen Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • Landgericht Bamberg zur Werbung mit Testergebnissen – Verlinkung des Testberichtes reicht nicht als Fundstelle

    Wer mit Testergebnissen aus gedruckten Publikationen wirbt, muss mit der Rechtsprechung des BGH eine Fundstelle zum Testergebnis angeben. Dies geschieht üblicherweise, indem in der Werbung der Titel der Publikation, Ausgabe und Jahreszahl benannt werden. Vor dem Landgericht Bamberg war ich in einem Verfahren um genau diese Streitfrage tätig . Dabei hat das Landgericht einige bewährte Standpunkte bestätigt – und eine überraschende Klarstellung getroffen.

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  • Im Fokus: Dürfen Handy-Bewegungsdaten verkauft werden?

    Telefonica/o2 prüft die Möglichkeit, Handy-Bewegungsdaten ihrer Kunden weiter zu veräußern (siehe dazu nur hier). Anonymisiert natürlich. Die Frage, ob man das überhaupt dürfte, wird derzeit allerdings kaum behandelt, vielmehr wird – m.E. zu Recht – direkt rechtspolitisch gesagt, dass das so unvertretbar wäre. Aber fernab vom rechtspolitischen Aspekt: Wäre es rechtlich überhaupt zulässig, Bewegungsdaten der Kunden zu veräußern?
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  • OLG Köln: Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest

    Die Google Auto-Suggest-Funktion ist weiterhin heftig in der Diskussion: Es geht darum, dass beim Eintippen von Suchwörtern Vorschläge für weitere Suchbegriffe gegeben werden. Wenn man dann den Namen einer Person oder eines Unternehmens eingibt, erscheinen vielleicht auch negative Begriffe wie „Betrug“. Oder man gibt den Namen einer Person ein und es erscheint „Scientology“, wie im Fall der vor dem OLG Köln (15 U 199/11) entschieden wurde.

    Update: Der BGH (VI ZR 269/12) hat sich mit dieser Frage beschäftigt und sieht kein grundsätzliches Problem mit Auto Suggest, aber die Pflicht der Betreiber, hier die Möglichkeit zu schaffen, dass Rechtsverstösse gemeldet werden und dass man dann auch darauf reagiert – bei uns die Besprechung dazu.

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  • Persönlichkeitsrecht: Kein Unterlassungsanspruch gegen Google-Autosuggest-Funktion

    Das OLG München (29 U 1747/11) hat entschieden, dass es keinen erdenklichen Anspruch auf Unterlassung gegenüber Google hinsichtlich eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen gibt, die durch die „Auto-Suggest-Funktion“ begangen werden. Dabei geht es darum, dass schon während des Eintippens von Suchbegriffen in die Google-Suchmaske „Vorschläge“ für Suchen gemacht werden. Wenn man dann etwa „firmenname“ eingibt und es erscheint als Vorschlag „firmenname betrug abzocke“ ist jedenfalls Nachvollziehbar, warum das Unternehmen sich hiergegen wehren möchte.

    Update: Der BGH (VI ZR 269/12) hat sich mit dieser Frage beschäftigt und sieht kein grundsätzliches Problem mit Auto Suggest, aber die Pflicht der Betreiber, hier die Möglichkeit zu schaffen, dass Rechtsverstösse gemeldet werden und dass man dann auch darauf reagiert – bei uns die Besprechung dazu.

    Die Entscheidung ist nicht unumstritten, da das OLG München sich sehr ausführlich mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch auseinander gesetzt hat und den persönlichkeitsrechtlichen am Ende mit wenigen Sätzen ablehnt. Die Äußerungen zum Wettbewerbsrecht sind inhaltlich m.E. übertragbar und ich gehe davon aus, dass die Richter genau dies dann auch getan haben und deswegen beim Persönlichkeitsrecht mit wenigen Sätzen auskamen.

    Das OLG München sah – letztlich korrekt – im „Auto-Suggest“ ein rein automatisiertes Verfahren, das sich in der Wiedergabe des Suchverhaltens der User erschöpft (die Vorschläge basieren auf häufigen Suchanfragen). Im Ergebnis liegt damit keine „eigene inhaltliche Äußerung“ von Google vor. Dieses Ergebnis überzeugt, der Weg dorthin ist etwas holprig vom OLG beschritten worden.

    Man wird letztlich wohl sehen müssen, dass beim Autocomplete lediglich eine (wahre) Tatsache mitgeteilt wird, nämlich die Tatsache, dass die vorgeschlagenen Suchbegriffe besonders häufig in diesem Zusammenhang genutzt werden. Die Mitteilung dieser (wahren) Tatsache wird im Ergebnis wohl gerichtlich nicht zu unterbinden sein. Die „Aussage“ dieser Vorschläge erschöpft sich insoweit auch alleine darin, dass entsprechend oft nach derartigen Suchwörtern gesucht wurde – eine Bewertung hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes hineingedeuteter Aussagen lässt sich da schwer finden. (Ebenso im Ergebnis wohl auch das Landgericht Köln, 28 O 116/11).

    Zum Thema auch:

  • THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum zu

    Das Straßenverkehrsrecht bestimmt, dass derjenige, der „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und nicht zwischen Konsum und Fahren trennt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

    Die Rechtsprechung geht von „gelegentlichem“ Konsum aus, wenn jemand jedenfalls zweimal Cannabisprodukte konsumiert hat. Rückschlüsse auf das Vorliegen dieser Voraussetzung, können aus der Konzentration des psychoaktiven Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) und dessen Abbauprodukten in einer Blutprobe gezogen werden. Dies entschied in einem den Beteiligten nun zugestellten Beschluss vom 20. Juni 2012, die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (9 L 592/12) in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes.

    Hinweis: Dies übrigens nicht zum ersten Mal, siehe hier. Ebenso das VG Aachen (3 L 457/11, 05.12.2011, hier besprochen mit weiteren Fundstellen).

    Hinweis: Mit Rechtsprechung des BVerwG aus dem Jahr 2019 ist allerdings vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erst eine MPU anzuordnen!

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  • Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis: Aktuelle Entscheidungen 2010

    Es gibt wieder einmal einige interessante Urteile rund um das Fahrverbot und den Entzug der Fahrerlaubnis, auf die ich hier kurz aufmerksam machen möchte.
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  • Führerscheinentzug: Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich

    Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle wegen deutlicher Stimmungsschwankungen zwischen depressiv und aggressiv aufgefallen. Eine Blutprobe ergab, dass er vor der Fahrt Haschisch sowie Kokain oder Heroin konsumiert hatte. Der medizinische Sachverständige war deshalb zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen sei, seinen Pkw sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen drogenbedingter Fahruntauglichkeit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
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  • Fahrverbot: Grundsätzliche Anwendung bei Fahren unter Cannabis-Einfluss

    Steht ein Autofahrer bei seiner Fahrt unter Einfluss eines berauschenden Mittels (Cannabis), so ist prinzipiell ein Fahrverbot zu verhängen.
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