Einer als Handelsvertreterin tätigen GmbH, die das Vertragsverhältnis auf Grund von Alter oder Krankheit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers kündigt, kann ein Ausgleichanspruch bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zustehen, wenn dieser so ausgestaltet ist, dass das Vertragsverhältnis mit der Person des Geschäftsführers steht und fällt.
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Schlagwort: GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, die der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen und im Gegenzug Anteile an der GmbH erhalten. Wir sind im Bereich der GmbH ausschließlich strafrechtlich und IT-rechtlich tätig, also beratend im Wirtschaftsstrafrecht, als Strafverteidiger oder im Bereich des Softwarerechts.
Strafrechtliche Probleme können sich für eine GmbH und ihre Gesellschafter insbesondere in folgenden Bereichen ergeben:
Insolvenzdelikte: Wenn eine GmbH zahlungsunfähig ist und dennoch weiter Verbindlichkeiten eingeht oder Vermögen beiseite schafft, kann dies als Insolvenzstraftat gewertet werden.
Steuerdelikte: Eine GmbH kann sich strafbar machen, wenn sie ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. durch Steuerhinterziehung oder -verkürzung.
Wirtschaftsdelikte: Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Untreue oder Bestechung können auch im Zusammenhang mit einer GmbH auftreten, z.B. wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gesellschaft oder Dritte schädigen.
Arbeitsstrafrecht: Eine GmbH kann sich auch im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen strafbar machen, z.B. durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder den Arbeitsschutz.
Produkthaftung: Wenn eine GmbH Produkte herstellt oder vertreibt, können sich auch strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Produkthaftungsfällen ergeben, z.B. wenn Produkte fehlerhaft sind und dadurch Schäden entstehen.
Es ist daher wichtig, dass GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Pflichten im Unternehmen kennen, um strafrechtliche Probleme zu vermeiden. Es kann sinnvoll sein, sich bei der Gründung und Führung einer GmbH anwaltlich beraten zu lassen.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646

Handelsvertreter: Ausgleich bei Vertragsende kann auch von Gesellschaft verlangt werden
Fristlose Kündigung: Keine Kündigung bei Abrechnung angeblich nicht erstattungsfähiger Spesen
Es besteht kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers einer GmbH, wenn dieser sich von der Gesellschaft offen ausgewiesene Spesen erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin – im Gegensatz zu ihm – nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags nicht für erstattungsfähig hält.
(mehr …)Bürgschaft: Geschäftsführerbürgschaft für GmbH ist auch bei finanzieller Überforderung wirksam
Die Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers für seine Gesellschaft ist auch wirksam, wenn der Geschäftsführer damit finanziell überfordert ist.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Bank hatte den Geschäftsführer einer GmbH als Bürgen in Anspruch genommen, nachdem die Gesellschaft einen Kredit nicht zurückzahlen konnte. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass er finanziell überfordert sei, was die Bank von vornherein gewusst habe. Der Bürgschaftsvertrag sei daher nichtig.
(mehr …)Geschäftsführerkündigung: Kein Nachschieben von Kündigungsgründen nach neun Monaten
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich die GmbH mehr als neun Monate nach Abschluss der außerordentlichen Kündigung gegenüber ihrem Geschäftsführer auf einen gänzlich neuen Kündigungsgrund beruft, der in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich genannten Grund steht. Fehlt es an jedem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kündigungsgründen, kann der später geäußerte Grund nicht mehr „nachgeschoben“ werden.
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