Vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) haben erstmals Gastwirte einen „Etappensieg“ im Streit um den Nichtraucherschutz errungen.
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Gewerberecht: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zum Gewerberecht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen das am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Hessische Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt. Dieses verbietet das Rauchen unter anderem in Gaststätten und bedroht Verstöße gegen dieses Verbot mit Bußgeldern. Der Beschwerdeführer ist starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte, in der das Rauchen seit dem 1. Oktober 2007 verboten ist. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke.