Das Landesarbeitsgericht Hamm (4 Ta 118/16) hat nochmals bekräftigt, dass ein Arbeitszeugnis ein Gesamtkonzept ist und auch vermeintliche Kleinigkeiten wie eine befremdlich wirkende Unterschrift dazu führen können, dass kein ordentliches Arbeitszeugnis ausgestellt wurde: Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses unterliegt der gesetzlichen Schriftform. Die Unterschrift muss in der Weise erfolgen, wie der Unterzeichner auch sonst wichtige betriebliche…WeiterlesenArbeitszeugnis: Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis muss ordentlich sein
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Rechtsanwalt für Geschäftsführer: Ein Geschäftsführer ist eine Person, die für die Leitung und Verwaltung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft verantwortlich ist. Dabei trägt er eine große Verantwortung und unterliegt bestimmten gesetzlichen Pflichten.
Strafrechtlich können Geschäftsführer für verschiedene Delikte, die im Kontext ihrer Geschäftsführertätigkeit stehen, belangt werden. So können unter anderem Verstöße gegen Steuergesetze oder Wirtschaftsdelikte wie Betrug oder Untreue zu einer Anklage führen. Auch bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen können Geschäftsführer persönlich belangt werden.
Weiterhin kann ein Geschäftsführer auch für Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens belangt werden, wenn er als Vorgesetzter seine Aufsichtspflicht verletzt und dadurch die Straftat ermöglicht hat.
Um diesen strafrechtlichen Risiken vorzubeugen, sollten Geschäftsführer eine umfassende Compliance-Strategie implementieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen sollten sie zudem schnell und angemessen handeln, um möglichen Schaden vom Unternehmen und von sich selbst abzuwenden. Im Falle einer Anklage können sich Geschäftsführer durch einen erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen, der sie im Strafverfahren unterstützt.
In unserer Kanzlei unterstützen wir Geschäftsführer bei ihren strafrechtlichen Problemen. Wir sind im Wirtschaftsstrafrecht tätig, auch zu Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung.
Der Bundesgerichtshof (III ZR 193/16) konnte sich zur Kündigung eines Vertrags nach § 627 Abs. 1 BGB äussern, die bisherige Rechtsprechung zusammenfassen und klarstellen, dass es nicht ausschlaggebend ist, ob eine besonders qualifizierte Berufsausbildung bei dem Dienstleistenden vorliegt: Nach § 627 Abs. 1 BGB ist bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §…WeiterlesenDienste höherer Art: Kündigung nach § 627 Abs. 1 BGB bei einem Dienstverhältnis
Beim Bundesgerichtshof (1 StR 628/15) ging es wieder einmal um den Bankrott, wobei der BGH zumindest am Rande einige Worte zum Handeln des organschaftlichen Vertreters verliert. Nichts neues ist insoweit, dass alleine die Zustimmung des einzigen Gesellschafters den Bankrott nicht ausschliesst, da es hier ja um die Vermögenswerte der Gesellschaft geht; nachdem der BGH die…WeiterlesenWirtschaftsstrafrecht: Bankrott und Untreue durch Organ der Gesellschaft
Der BGH (II ZR 114/15) stellt klar: Bewilligen sich zwei Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, die alleinige Ge- sellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind, gegenseitig von der Kommanditgesellschaft zu zahlende Tätigkeitsvergütun- gen, die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft dem Grunde nach zustehen, während die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen…WeiterlesenGeschäftsführer-Gehalt und Verbot des §181 BGB
Das Amtsgericht Lüdinghausen (19 OWi-89 Js 821/16-81/16) hat entschieden: Bestätigt die Geschäftsführerin einer GmbH als Zeugin, dass der sich in einem Arbeitsverhältnis auf Probe befindende Betroffene für den Fall einer Fahrverbotsanordnung gekündigt wird, so bedarf es keiner weiteren Feststellungen für das Absehen vom Fahrverbot aufgrund eines konkret drohenden Arbeitsplatzverlustes durch das Fahrverbot.WeiterlesenKein Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Der Bundesgerichtshof (II ZR 220/10) hatte schon früher klargestellt, dass sich die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers erstreckt. Den Geschäftsführer trifft lediglich eine…WeiterlesenZivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Das Amtsgericht München verurteilte mit Beschluss vom 31.03.2016 ein Taxiunternehmen wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu einer Geldbuße von 12.800 Euro und die beiden Geschäftsführer des Unternehmens persönlich zu jeweils 2750 Euro Geldbuße.WeiterlesenMobile-App: Taxi ohne Genehmigung
Die Haftungsproblematik der Insolvenzverschleppung stellt sich auch für Geschäftsführer einer Gesellschaft englischen oder walisischen Rechts.WeiterlesenHaftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit bei einer englischen Limited
Der BGH (XI ZB 6/15) hat hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts klargestellt: Dies steht auch Ehepartnern von Geschäftsführern zu im Streit an dem die juristische Person beteiligt ist. Es wirkt sich (natürlich) nicht aus, dass die Ehe geschieden ist. § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO findet in Fällen, in denen eine juristische Person Partei ist, auf…WeiterlesenZivilprozess: Zeugnisverweigerungsrecht des geschiedenen Ehegatten des Geschäftsführers
Das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 260/14) macht deutlich, dass weit gefasste Wettbewerbsverbote dazu führen können, dass selbst Darlehen an Konkurrenzunternehmen einen Verstoß darstellen: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst auch das Belassen eines zinslosen Darlehens, das der Arbeitnehmer einem Konkurrenzunternehmen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Zweck seiner…WeiterlesenWettbewerbsverbot: Verstoß durch zinsloses Darlehen
Eine wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (VI ZR 463/14) getroffen, als er feststellte: Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein „Schwindelunternehmen“ handelt. Das…WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften bei betrügerischem Geschäftsmodell der Gesellschaft persönlich
Es ist keine Seltenheit, dass Urheberrecht und Strafrecht gerne einmal genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu unterbinden. Ein Paradebeispiel findet sich beim Landgericht Dortmund (34 Qs 79/14), wo man beides ins Feld führt, um ein unliebsames Wahlplakat zu unterbinden.WeiterlesenUrheberrecht und Strafrecht vs. Wahlkampf: Wahlplakat darf fremde Inhalte aufgreifen
Mit einer am 12.05.2015 bekannt gegebenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war. Die ledige und kinderlose Erblasserin wurde seit Jahren bis zu ihrem Tod von dem ambulanten Pflegedienst der Geschäftsführerin betreut. Die Geschäftsführerin…WeiterlesenErbvertrag zu Gunsten Geschäftsführerin von Pflegedienst ist sittenwidrig
Das Mindestlohngesetz sieht neben der Sicherstellung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber auch eine Haftung des Auftraggebers vor – so verweist §13 Mindestlohngesetz auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, wo u.a. zu lesen ist: Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder…WeiterlesenMindestlohngesetz: Haftung des Auftraggebers
Lebensmittelstrafrecht: Bei dem Verstoß gegen die §§ 58, 59 LFGB handelt es sich um einen sehr speziellen strafrechtlichen Tatvorwurf. Eine Vielzahl von vorgeschriebenen Handlungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die auch durchaus empfindlich sein können in ihrer Folge. Tätigkeit im strafrechtlichen Gebieten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes bieten wir im Zuge…WeiterlesenLebensmittelstrafrecht: Verstoß gegen § 58 LFGB oder § 59 LFGB